Ein Abgrund von Verfassungsverrat

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08.10.2022

Ein Abgrund von Verfassungsverrat

Gründe für die Umbenennung des Konrad-Adenauer-Platzes in Bochum

 Von Dr. Ralf Feldmann

 

Im August dieses Jahres hat der Hauptausschuss des Bochumer Rates einen Antrag abgelehnt, den Konrad-Adenauer-Platz umzubenennen. Der Jurist Dr. Ralf Feldmann, der den Bürgerantrag stellte, setzt sich mit Forschungsergebnissen von Professor Dr. Klaus-Dietmar Henke, dem Leiter der Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes BND 1945-1968 auseinander, die Feldmann zu dem Antrag bewegten. Sie beweisen: Bundeskanzler Adenauer ließ gemeinsam mit seinem Staatssekretär Dr. Hans Maria Globke, Kommentator der Nürnberger Rassengesetze, und dem BND-Chef Reinhard Gehlen jahrelang illegal politische Gegner – Parteien, vor allem die SPD und Einzelpersonen – ausspionieren und bekämpfen. Klaus-Dietmar Henke bezeichnete dies in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung in einem historischen Sinn als ein „Demokratieverbrechen“. Feldmann nennt es einen „Abgrund von Verfassungsverrat“ (mehr über die Diskussion seines Antrags hier).

Jetzt erscheint der letzte Band 15 der Forschungsergebnisse der Unabhängigen Historikerkommission über den BND: NS-Kontinuitäten im BND: Rekrutierung, Diskurse, Vernetzungen. Christoph Links Verlag, Berlin 2022, 832 Seiten, verfasst von Dr. Gerhard Sälter. Siehe hierzu auch aktuell die Fernsehdokumentation von Christine Rütten am 10. Oktober 2022, 23.20 Uhr in der ARD: Mörder bevorzugt: Wie der BND NS-Verbrecher rekrutierte“. Das Buch wurde in der Süddeutschen Zeitung am 30. September 2022 von Willi Winker besprochen: Die Mörderbande von Pullach“. Die Beiträge in der SZ sind mit Paywall versehen.

Die Redaktion


Regierungen sind an die verfassungsmäßige Ordnung, an Gesetz und Recht gebunden. Mit diesem fundamentalen, unabänderlichen Prinzip ächtet das Grundgesetz jede Staatsmacht außerhalb des Rechts. Unsere Verfassung ist nicht von vorrechtlichen Interessen eines abstrakten Staates her konzipiert – das wären die seiner Machthaber, sondern von den Grund- und Menschenrechten seiner Bürgerinnen und Bürger. Von ihnen soll alle Staatsgewalt ausgehen. Das Gleichheitsprinzip impliziert bei der Staatswillenbildung das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit der Parteien und das Recht auf Opposition. Staatsmacht dient den Grund- und Menschenrechten. Eingriffe darin bedürfen der Grundlage eines verfassungsgemäßen Gesetzes, das Kompetenzen der Regierung erst schafft und eingrenzt. Staatsgewalt, die sich aus Machtinteresse eigene, ungesetzliche Kompetenzen anmaßt, bricht die Verfassung in ihrem Fundament.

Die Würde des Menschen und sein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verbieten, Menschen zu Objekten der Staatsgewalt zu machen. Geheime Ausspähung der Lebensgestaltung des Einzelnen ist dem Staat grundsätzlich verwehrt, nur ganz ausnahmsweise im Interesse überragend wichtiger Verfassungsgüter erlaubt, dies niemals ohne gesetzliche Grundlage. Das Ausspähungsverbot gilt ganz besonders, wenn sich Menschen in Parteien zur politischen Willensbildung, also zur Konstituierung der Staatsgewalt versammeln. Die vom Staat ungestörte freie Willensbildung demokratischer Parteien gehört zu den elementaren Grundbedingungen der Demokratie. Regierungen dürfen sie mit staatlichen Macht-, Repressions- und Kommunikationsmitteln weder fördern noch beeinträchtigen oder sie gar ausforschen. Das wäre zugleich eine gleichheitswidrige Verletzung der Wettbewerbschancen der Oppositionsparteien.

Diese Grundsätze, im Grundgesetz unübersehbar und vom Bundesverfassungsgericht in großen Entscheidungen feierlich und nicht ohne Pathos bekräftigt, müssen in Erinnerung gerufen werden, um das Ausmaß der Verfassungsferne des ersten Kanzlers der Bundesrepublik zu ermessen, der sich fortgesetzt zur Befestigung und Verteidigung der eigenen politischen Macht im innenpolitischen Machtkampf des Auslandsgeheimdienstes BND bediente.

Inlandsspionage des Auslandsgeheimdienstes gegen SPD und FDP

Während seiner ganzen Amtszeit setzte Konrad Adenauer den BND und seinen Vorläufer, die Organisation Gehlen, außerhalb des eigentlichen Aufgabenbereichs geheimdienstlich im Inneren ein – zur Inlandsspionage und Bekämpfung politischer Konkurrenten und Gegner. Das ist ein wesentliches Ergebnis der Forschungsarbeiten, die Klaus-Dietmar Henke, Vorsitzender der Unabhängigen Historikerkommission zur Geschichte des Bundesnachrichtendienstes, unlängst vorgelegt hat (Geheime Dienste. Die politische Inlandsspionage des BND in der Ära Adenauer. Berlin: Christoph Links Verlag, 2022, Teil 1 und 2, 1461 S.) Organisiert wurde der systematische Machtmissbrauch des Auslandsgeheimdienstes für persönliche Zwecke im Inland im Kanzleramt von Staatssekretär Globke, zuvor im Nationalsozialismus noch Kommentator der „Nürnberger Rassengesetze“, nun der für Adenauer unersetzliche administrative Manager der politischen Macht des Kanzlers, und dem früheren Wehrmachtsgeneral Gehlen, der nach dem Krieg in der nach ihm benannten „Organisation Gehlen“, zunächst in der Obhut der CIA,  einen westdeutschen Auslandsgeheimdienst aufbaute, aus dem 1956 der BND wurde. Henke kommt zu dem Schluss, dass der BND zu Zeiten Adenauers bei nur spärlichen Erfolgen und skandalösen Misserfolgen im eigentlichen Metier der Auslandsaufklärung seine illegale Berufung in der Inlandsspionage suchte und mit ständiger Bestärkung und Aufforderung aus dem Kanzleramt fand.

Hauptopfer dieses illegalen Machtmissbrauchs unter den Parteien war die SPD. Kontinuierlich gelangten fast 500 vertrauliche schriftliche Berichte aus dem SPD-Parteivorstand über BND-Spitzel in das Kanzleramt Adenauers. Hauptakteure der SPD-Ausspähung waren Siegfried Ziegler, einer der sehr wenigen BND-Mitarbeiter mit SPD-Parteibuch, und vor allem Siegfried Ortloff. Dieser, Emigrant in der Nazizeit und Vertrauter des Parteivorsitzenden Ollenhauer, war als festangestellter Funktionär zum Sicherheits- und Personalchef aufgestiegen und als Sekretär für die Vorbereitung der Sitzungen der SPD-Spitzengremien verantwortlich, an denen er teilnahm. Inhaltlich war er auch zuständig für sicherheitspolitische Fragen und hatte so Einblick in die Organisation Gehlen und den BND, fand dort Kontakt und familiäre Freundschaft mit Siegfried Ziegler. Daneben hatte der BND etwa 20 weniger bedeutende Zuträger aus der SPD.

Klaus-Dietmar Henke beschreibt die Bedeutung des Geheimwissens, das Adenauer über den für den BND zuständigen Staatssekretär Globke fortlaufend hochaktuell erhielt, manchmal eher als die Gremienmitglieder der SPD ihre Protokolle, resümierend so:

Siegfried Ortloff schrieb mit seiner Berichterstattung aus den Vorstands- und Präsidiumssitzungen eine ganz eigene Geschichte der SPD in den entscheidenden Jahren ihrer politischen Häutung. Der Abgleich mit den authentischen Parteiprotokollen zeigt, dass zahlreiche Sachverhalte, manche Kontroversen und viele Nuancen, die sonst verloren wären, auf diesem Weg auf uns gekommen sind. Die unmittelbare politische Bedeutung des gewaltigen Informationsabflusses an den CDU-Vorsitzenden ist mit Händen zu greifen und an seinen mitunter vehementen Anstreichungen, Kommentaren und Rücksprachewünschen anzulesen. Nichts fehlte: nicht die Finanzlage der Oppositionspartei: nicht die Planung ihrer Wahlkämpfe nebst akribischer Aufschlüsselung der Anzahl von Plakaten, Broschüren und Anzeigen; nicht die Beratungen über den besten Angriffsmodus gegen den Kanzler; nicht die Nachzeichnung der internen Konfliktlinien; nicht die anschauliche Erläuterung der Spannungen zwischen Parteiführung und Bundestagsfraktion; nicht die Taxierung der internationalen Hackordnung; nicht die Nachlese zu Bundestagsdebatten; nicht die Beratungen über die Positionierung der SPD angesichts der ‚Wiederbewaffnung‘, über ihre Kampagnen gegen die ‚Atombewaffnung‘ der Bundeswehr; nicht die Ausformung des Godesberger Programms und auch nicht die nachrichtendienstliche Begleitung der Kehrtwende in der Deutschland-Politik 1960. Von den oftmals sehr freimütigen Bulletins zur gesundheitlichen und mentalen Verfassung einzelner Genossen, den Winkelzügen, den Machtambitionen und Machtchancen ihrer Freunde und Gegner – Brandt, Erler, Heine, Ollenhauer, Schmid, Wehner und andere weniger Prominente – konnten Adenauer und Globke sich ebenfalls beinahe Tag für Tag ein frisches Bild machen“. (Henke, Geheime Dienste, S. 1413)

Besonders wichtig waren sicher die tagesfrischen Nachrichten über Führungsfragen, etwa den Prozess der Ablösung Ollenhauers und den langsamen Aufstieg von Willy Brandt und fortwährend die Positionierung des als antreibenden Parteistrategen erkannten Herbert Wehner. Zu den Aufträgen an den Auslandsgeheimdienst gehörte es, Diffamierungsstoff gegen SPD-Politiker aufzuspüren und zusammenzustellen. Nachforschungen zu Aktivitäten des Emigranten Willy Brandt im spanischen Bürgerkrieg und in Norwegen brachten keine erwünschten Ergebnisse, so dass sich der christliche Politiker Adenauer ihm gegenüber in aller Niedertracht auf die Emigration an sich und Brandts nichteheliche Geburt („Brandt alias Frahm“) konzentrierte. Der BND lieferte ein Register prominenter Sozialdemokraten mit ihren ideologischen Standpunkten und erfüllte Aufträge zur Einzelausforschung bestimmter „verdächtiger“ Personen in Partei und Gewerkschaften. Selbstverständlich waren Berichte über die parteiinternen Abläufe einer Annäherung von SPD und FDP, 1956 etwa im Kontext des Sturzes des CDU-Ministerpräsidenten Karl Arnold in Nordrhein-Westfalen: erstmals durch eine sozialliberale Koalition und bedrohlich für die politische Macht des Kanzlers und seiner Partei.

Wie konsequent Adenauer die ihm anvertrauten staatlichen Machtmittel zum eigenen Machterhalt und den seiner Partei einsetzte, zeigt sich an der Inlandsspionage des BND gegen seinen langjährigen vorrangigen Koalitionspartner FDP. Herausragende Zuträger waren hier Politiker aus der ersten und zweiten Reihe wie der spätere Bundesbauminister Victor-Emanuel Preusker und „der beim Bundeskanzler regelrecht verhasste, höchst wandlungsfähige und bald zu den Parteireformern zählende Wolfgang Döring“, maßgeblich beteiligt am Koalitionswechsel in Nordrhein-Westfalen. Zu den Topinformanten des BND gehörte August Hoppe, FDP- Gründungsmitglied in NRW und langjähriger leitender NWDR/WDR-Redakteur, Vertrauter des nationalkonservativen späteren Parteivorsitzenden Erich Mende.  Für Adenauer war die FDP ein unsicherer Koalitionspartner nicht nur in seinem Dauerstreit mit dem FDP-Vorsitzenden Thomas Dehler etwa in der Deutschlandpolitik, sondern auch wegen der Kontroversen zwischen National- und Sozialliberalen. Besonders in Koalitionskrisen und in den Entscheidungsphasen für künftige Koalitionen war Adenauer durch eine dichte Reihenfolge von Berichten aus seinem Auslandsgeheimdienst über die Willensbildung in der FDP für eigene Reaktionen stets früh und bestens präpariert.

„Die zahlreichen Kanzler-Informationen des Auslandsnachrichtendienstes“, so Klaus-Dietmar Henke, „bezogen sich genauso auf Personalia und sonstige Interna wie auf koalitionspolitische Winkelzüge oder programmatische Weichenstellungen in den sozialliberalen Lagern der Freien Demokraten. Bereits der von Adenauer früh ausgebootete Parteivorsitzende und Justizminister Thomas Dehler hatte sich darüber gewundert, dass ihm sein großer Widersacher in Parteidingen so ‚glänzend informiert‘ gegenübertrat. Der spätere FDP-Chef Erich Mende, der seinen Parteifreund Hoppe häufig ins Vertrauen zog, gab in einer Sitzung des Bundesvorstands zu Protokoll. ‚Der Bundeskanzler habe wiederholt in seiner Gegenwart erklärt, dass er über alle Sitzungen der FDP bald darauf genaue Kenntnis erhalte.‘“ (Henke, Geheime Dienste, S. 1407)

Es gab also Argwohn in der FDP; auch Rudolf Augstein, dessen Spiegel über leitende, teils SS-belastete Journalisten Kontakte zum BND pflegte, vermutete heimliche Zuträger. In der SPD stieß der Informationsstand der Regierung zu Parteiinterna bisweilen auf Skepsis. Gehlen reagierte dann auf Nachfragen im persönlichen Umgang mit führenden Sozialdemokraten mit ausgesuchter Höflichkeit und der dreisten Lüge, der BND betreibe selbstverständlich keine Inlandsspionage, weil ihm dies verboten sei. Eine interne Dienstanweisung verhindere dies ausdrücklich.

Vergangenheitsabwehr nach innen und außen

Wichtig für den Machterhalt in der nachtotalitären Gesellschaft der Bundesrepublik war die vergangenheitspolitische Abwehr von Angriffen auf Funktionseliten des Nationalsozialismus, die in Staat und Gesellschaft schon bald überall wieder Fuß gefasst hatten. Adenauer war durch seine Politik der offenen Türen für Zuarbeiter und Mittäter im nationalsozialistischen Menschenvernichtungsstaat angreifbar, außerhalb Deutschlands ohnehin, innergesellschaftlich bei denen, die sich entgegen verbreiteten Schlussstrichforderungen dem Totschweigen widersetzten, auf Aufklärung und Bestrafung der Täter drangen. Adolf Arndt, der herausragende Rechtspolitiker der SPD, hatte schon 1950 im Bundestag die Frage gestellt: „Hält die Bundesregierung Personen, die für die nationalsozialistische Gewaltherrschaft an hervorragender Stelle tätig waren, hält sie Personen, die zumindest objektiv als nihilistische Instrumente so ihren Namen mit der Unmenschlichkeit verknüpft haben, im Sinne des Grundgesetzes für geeignet, heute hohe öffentliche Ämter zu bekleiden?“ Adenauer beantwortete diese Frage dadurch, dass er Hans Globke zu seinem Staatssekretär machte. Der war als Referent im Reichsinnenministerium für die Nürnberger Rassengesetze mitverantwortlich, die der Ausgrenzung, Diskriminierung und dann Massenvernichtung das rechtliche Raster gaben, und schrieb den maßgeblichen juristischen Kommentar dazu. Mit auf ihn zurück ging die Einführung des „J“ in Pässe von Juden. Das Gesetz, das sie zwang, ihre Vornamen um „Sarah“ und „Israel“ zu ergänzen, wurde von ihm entworfen. Er war beteiligt am Transfer der antisemitischen Gesetze und Verordnungen in besetzte Gebiete. Adolf Arndt bemerkte dazu 1950 im Bundestag: „Wer als Jurist eine solche Tat oder Untat, wie es die Nürnberger Gesetze sind, scheinbar wissenschaftlich dokumentiert, setzt sich dem Vorwurf aus, dass das, was er dort geschrieben hat, kaum mit einer anderen Bezeichnung versehen werden kann als der einer juristischen Prostitution.“ Im Wilhelmstraßenprozess gegen seinen Vorgesetzten im Reichsinnenministerium Wilhelm Stuckart wegen dessen Mitwirkung an der Judenvernichtung räumte Globke als Zeuge ein, sie alle hätten vom Vorhaben der systematischen Ausrottung der Juden gewusst, nicht aber, „dass sie sich auf alle Juden bezog“.

„Neutralisierung“ kritischer Bürger durch Geheimdienstrepression

Angriffe gegen Adenauers Offenheit für die Täter des Menschenvernichtungsstaates kamen laufend aus der DDR und wurden umstandslos als kommunistische Propaganda denunziert, auch wenn die Seriosität ihrer Tatsachensubstanz nicht zu bestreiten war. Mit öffentlicher Kritik traten aber ebenso engagierte Menschen aus der demokratischen Gesellschaft hervor, integere, vergangenheitspolitisch engagierte politische Widersacher Adenauers, die eine Rückkehr von Nazieliten zu Einfluss und Macht für verhängnisvoll hielten. Adenauer und Globke als Hauptbetroffener hatten keinerlei Bedenken, den Auslandsgeheimdienst BND, dessen Hauptakteure ein gleiches Interesse verfolgten, im Inland auf solche Kritiker anzusetzen und sie zum Objekt ausgreifender geheimdienstlicher Aktionen zu machen – Machtmissbrauch jenseits von Recht und Verfassung also nicht nur gegen konkurrierende Parteien, sondern mindestens ebenso schlimm gegen einzelne kritische Bürger.

Ausführlich beschreibt Klaus-Dietmar Henke solche Repressionen der Staatsmacht – hier in konzertierter Aktion von Kanzleramt, Verfassungsschutz und BND – am Beispiel von Reinhard Strecker, dessen unermüdliches vergangenheitspolitisches Engagement auch im Wikipedia-Artikel über ihn lesenswert dargestellt ist. Als Student der Freien Universität Berlin brachte er 1958 zwei Petitionen an den Bundestag ein gegen die mangelhafte juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Medizin- und Justizverbrechen und die Weiterbeschäftigung der beteiligten Täter. Er initiierte 1959 die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“. In Zusammenarbeit mit einem breiten Spektrum politischer Jugendgruppen und Studentenverbänden (SDS, Liberaler Studentenbund, Evangelische Studentengemeinde) erstellte er mit Fotokopien aus Sondergerichtsakten eine Wanderausstellung, die nach ihrer Premiere am Sitz des BGH in Karlsruhe in 10 deutschen Hochschulstädten, später auch in Leiden, Amsterdam, Utrecht und Oxford gezeigt wurde. Übersetzungen des Materials wurden auch den Abgeordneten des Britischen Unterhauses präsentiert. Dies alles – mitten in der Debatte über die Verjährung von NS-Morden – erregte ebenso öffentliche Aufmerksamkeit wie eine Strafanzeige Streckers im Auftrag des SDS-Bundesvorstandes gegen 43 wiederamtierende ehemalige NS-Richter wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung und Totschlags. 1961 kam sein Buch Dr. Hans Globke. Aktenauszüge, Dokumente heraus, Material über dessen tiefe Verstrickung in NS-Unrecht.

Die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ beruhte wesentlich auf Originalakten, die Strecker und seine Freunde in der DDR einsehen und kopieren konnte. Solche Kontakte befanden viele in Politik und Medien als inakzeptabel. Generalbundesanwalt Max Güde bestätigte jedoch öffentlich die Echtheit der vorgelegten Dokumente und damit das Anliegen der Ausstellung gegen alle Kritik, der sich selbst der SPD-Parteivorstand – gegen seinen Studentenverband SDS – angeschlossen hatte. Wie selbstverständlich führten die Aktivitäten Streckers zu seiner Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Globke selbst schaltete umgehend auch den BND ein, Adenauer wies diesen an, Angriffe auf seinen Staatssekretär abzuwehren. „Kann über Strecker Näheres in Erfahrung gebracht werden?“ lautete Globkes nachrichtendienstlicher Auftrag an Verfassungsschutz und BND. Die Dienste konnten aber außer „bedenklichen Verbindungen mit offiziellen Stellen in der SBZ, der Tschechei und in Polen sowie mit linksradikalen Elementen in der Bundesrepublik“ nichts Kompromittierendes feststellen. Der BND fasste an das Kanzleramt das Persönlichkeitsbild des kritischen Staatsbürgers so zusammen: „Strecker trägt einen Spitzbart. Er gibt sich als Existenzialist. Streckers Motive für seine Tätigkeit lassen sich schwer erkennen. Er betont wiederholt seinen ‚Drang zur absoluten Wahrheit‘. Strecker ist stark von sich eingenommen, politisch unreif und von den ‚Dokumentationen‘ der Ost-Propaganda offenbar stark beeindruckt und beeinflusst“.

Mit einer breit angelegten Geheimdienstoperation versuchte der BND die Herausgabe der Dokumentation über Globke zu verhindern. Er setzte V-Leute gegen Strecker ein, darunter – unter Ausnutzung persönlichen Vertrauens – einen guten Freund, über die er den voraussichtlichen Inhalt, Quellen und ihre Herkunft in Erfahrung brachte, mobilisierte Druck auf den Verleger, um die Erscheinung zu verhindern, eruierte die bescheidenen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Autors und erwog, ihm das Buch abzukaufen, versuchte gegen Geld ein Vorabexemplar zu bekommen und konnte Globke schließlich einen Probedruck des in Vorbereitung befindlichen Taschenbuchs übersenden. Nach dem Erscheinen erarbeitete das Kanzleramt für die Öffentlichkeitsarbeit eine „Widerlegungsschrift“. Globke beschritt mit Unterstützung des BND den Rechtsweg und beantragte eine Einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung des Buches. Der BND brachte über den mit Strecker befreundeten V-Mann dessen Bedrängnisgefühle und Druckempfindlichkeit angesichts der juristischen Drohkulisse in Erfahrung, der nach mehrfacher Bedrohung seiner Töchter im Kindergarten Angst um seine Familie haben musste. Im Großen und Ganzen hatte Globke den Tatsachen zwar nicht viel entgegenzusetzen. Wenige kleinere Sachirrtümer des Buches aber veranlassten die Beteiligten zu einem Vergleich, wonach der Verlag dem massiven Druck nachgab, das Buch zurückzog und auf eine Neuauflage verzichtete. Im BND war man stolz auf ein erfolgreiches Bemühen, den aufrechten Berliner Studenten „zu neutralisieren“, so der Geheimdienstjargon, und sein Grundrecht der freien Meinungsäußerung zu schleifen, das Urgrundrecht der Demokratie. Jahrzehnte später wurde Reinhard Strecker für seine vergangenheitspolitische Pionierarbeit mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Staatliche Vergangenheitsabwehr für Globke: BND im Eichmann-Prozess

Abwehr von Angriffen auf seinen Machtmanager Globke war erneut das entscheidende Motiv Adenauers, mit Hilfe des BND massiven Einfluss auf die Verteidigung Eichmanns in dessen Strafprozess 1961 in Jerusalem zu nehmen. Dass Eichmann eine Beschränkung des Verfahrens auf seine individuelle Schuld aufbrechen und seine Verbrechen in den Zusammenhang mit den Hauptverbrechen maßgebender und höherrangiger Täter stellen würde, denen er nur befehlsgehorsam gefolgt sei, war ein hochwahrscheinliches Verteidigungskonzept. So drohte die Gefahr, dass prominente Mittäter der Judenvernichtung, die in Staat und Gesellschaft wieder integriert und zu Einfluss gekommen waren, mindestens als Zeugen zur Relativierung der Schuld des Angeklagten hineingezogen und ihre Verbrechensanteile in den Blick der Öffentlichkeit geraten würden, aus dem Einzelprozess ein größeres Tribunal über weit verbreitete Schuld würde, das man in Deutschland bisher weitgehend vermieden hatte. Für Globke galt dies ganz besonders.

Die nachrichtendienstliche „Durchdringung“ des Eichmann-Verfahrens und seiner Verteidigung beschreibt Klaus-Dietmar Henke ausführlich, soweit es ihm erlaubt war. Die Passagen, deren Veröffentlichung ihm das Kanzleramt aus Gründen des heutigen „Staatswohls“ und der „Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste“ untersagt hat, dokumentiert Henke im Text eindrucksvoll durch Schwärzungen. Wesentliches bleibt erkennbar. Es ist zu vermuten, dass Einzelheiten der Kontakte des BND nach Israel dem Geheimschutz unterfallen sollen, das an einer Diskreditierung der Regierung Adenauer kein Interesse hatte, von der es – wenig später erfolgreich – Waffenlieferungen erwartete.

Trotz der Schwärzungen wird die mit einer breiten Palette geheimdienstlicher Mittel durchgeführte BND-Aktion pro Globke zur engen Begleitung des Prozesses, insbesondere zur Ausforschung und Beeinflussung des Eichmann-Verteidigers Robert Servatius deutlich sichtbar. Es gab, so Henke, einen „Strom von BND-Meldungen, die ihren Ursprung direkt bei Eichmann und Servatius hatten, der dem Kanzleramt einen tagfrischen Einblick in das Prozesskalkül Adolf Eichmanns und die Strategie seines Rechtsbeistands verschaffte“. (Henke, Geheime Dienste, S. 1416). Dass Eichmann im Prozess keine persönlichen Kontakte mit Globke im Dienstverkehr bekunden würde, konnte der BND schon vor Verfahrenseröffnung in Erfahrung bringen. Im Verfahren selbst, umso mehr im Berufungsverfahren nach dem Todesurteil, drängte Eichmann jedoch darauf, Globke als Zeugen und Paradebeispiel für größere Verantwortung und Schuld auf den höheren Ebenen des NS-Staates zu benennen, während er selbst – gehorsam Fahnen- und Diensteid folgend – ein Opfer der verantwortlichen politischen Führung sei. Er tat dies bereits in der erstinstanzlichen Beweisaufnahme, als er die Beteiligung Globkes an der für die Deportation und Ermordung der Juden entscheidende 11. Durchführungsverordnung zum Reichsbürgergesetz zur Sprache brachte, da im Innenministerium, so Eichmann, „der Ursprung für diese Judenmaßnahmen zum größten Teil … bei Ministerialdirigent Hering und Ministerialrat Globke“ gelegen habe. Bestärkt wurde Eichmanns vergleichende Sicht auf die Rolle Globkes durch die Dokumente und Beispiele im Buch von Reinhard Strecker, das er in der Haft gelesen hatte. Dazu hatte er eine 40-seitige Stellungnahme verfasst, die der BND beschaffen konnte. „Hier Staatssekretär einer Regierung; da, zum Tode verurteilt!“ war Eichmanns Fazit. Er selbst in der Deportationsdienststelle habe ja nur in den Kommentaren Globkes Einblick nehmen müssen, um zu wissen, ob die zu deportierende Person zu dem vom Innenministerium festgestellten Personenkreis gehörte oder nicht.

An diesem und anderen Texten Eichmanns bestand im Kontext des Prozesses international und in Deutschland ein großes publizistisches Interesse von Magazinen und Illustrierten mit hoher Auflage. Memoirenähnliche Originalaussagen Eichmanns zur NS-Zeit (Tonbandmitschnitte und Manuskripte) waren schon in Argentinien entstanden und hatten von Life bis Stern und Spiegel einen hohen Marktwert, vermutlich mit hohem Gefährdungspotential für das Ansehen Globkes und indirekt seines Kanzlers. In einem ausführlichen Brief an seinen Bruder Robert aus dem Gefängnis bekundete Eichmann mit der pointierten These „Aus dem Osten kommt das Licht“ Sympathie und Übereinstimmung mit dem Kommunismus. Gehlen schlug Globke umgehend vor, dieses Bekenntnis, von dem der BND aus Verteidigerkreisen erfuhr und für das er 5.000 DM bezahlt hatte, während des Prozesses öffentlich auszunutzen publizistisch möglichst international und hochrangig als Weltsensation. Das misslang mit Ausnahme eines Berichts in der Münchener Abendzeitung eine Woche vor der Urteilsverkündung. Erfolgreicher war der BND, Globke vor der Veröffentlichung des Eichmann-Kommentars zum Globke-Buch von Strecker zu bewahren. Die Revue, die eine Veröffentlichung für kurz nach der Urteilsverkündung vorgesehen hatte, nahm nach Einwirkungen des BND auf den Chefredakteur davon Abstand.

Der BND bemühte sich, den Beweisantrag „Zeuge Dr. Globke“ im Berufungsverfahren zu verhindern, der prozessual zu spät kam. Seinem V-Mann in Jerusalem, Rolf Vogel, standen deswegen aber problemlos die Türen zum israelischen Chefankläger Gideon Hauser offen, von dem er berichtete, dieser sehe darin allein den Versuch, seiner eigenen Regierung Schwierigkeiten zu bereiten. Der Beweisantrag wurde abgelehnt. V-Mann Vogel hatte einen weiteren Erfolg. Der Ostberliner Anwalt Friedrich Karl Kaul war als Prozessbeobachter in Jerusalem darum bemüht, die DDR-Sicht zum Prozess und zu anderen Naziverbrechern in die internationale Berichterstattung einzubringen. Vogel gelang es, in Kauls Hotelzimmer einzubrechen und ihm seine Belastungsdokumente zu stehlen.

Mehr als Machtmissbrauch: ein Abgrund von Verfassungsverrat

Fortgesetzte Inlandsspionage gegen konkurrierende Parteien durch den Auslandsgeheimdienst, Vergangenheitsabwehr und Fürsorge für hochbelastete Nazieliten nach innen und außen, Mobilisierung der ihm anvertrauten Staatsmacht zugunsten der Täter der Nazi-Verbrechen und gegen Aufklärer und Kritiker und deren „Neutralisierung“ durch Geheimdienstrepression: dieses Profil des ersten Kanzlers der Bundesrepublik ist nach dem Buch von Klaus-Dietmar Henke noch schärfer geworden.

Nach rechtlichen Maßstäben – und was spräche dagegen, den nach dem Grundgesetz mächtigsten Inhaber der Regierungsgewalt danach zu beurteilen? – fällt das Urteil erschreckend aus. Schon nach einfachem Recht verstießen Inlandsspionage und Hilfe für Nazi-Verbrecher gegen die Kompetenzgrundlage des Auslandsgeheimdienstes, der in Abgrenzung zum Verfassungsschutz im Inland nicht tätig werden sollte. Dazu gab es bis 1990 keine gesetzliche Grundlage, aber eine Selbstbindung der Regierung. Nicht umsonst hatte der Chef des Bundeskanzleramtes 1954 in einem Rundschreiben den Ressorts mitgeteilt: „Auf innenpolitischem Gebiet wird der Bundesnachrichtendienst nicht tätig“. Gehlen bestätigte diese Regel in dreister Lüge gegenüber einem skeptisch gewordenen Fritz Erler. Für die Akteure des Rechtsbruchs hatte die Beamtenpflicht, dieser Anweisung zu gehorchen, aber auch die Kernpflicht des Berufsbeamtentums (und des gesamten öffentlichen Dienstes), wonach ein Beamter dem ganzen Volk, nicht einer Partei zu dienen hat, keine Bedeutung.

Die systematische Missachtung des einfachen Rechts war zugleich Bruch fundamentalen Verfassungsrechts: keine fahrlässige Übertretung im Drang alltäglicher Geschäfte, kein verzeihlicher Auslegungsfehler in komplexer Verfassungslage, keine Mitnahme willkommener Rechtsverstöße eines pflichtvergessenen Dienstes, sondern vorsätzlicher, von oben organisierter, evidenter Verfassungsbruch im Elementaren. Adenauer und Globke waren Volljuristen. Als Präsident des Parlamentarischen Rates zur Erarbeitung des Grundgesetzes wird sich Adenauer über dessen Fundamente im Klaren gewesen sein. Gelegentliche Ansätze von sünderstolzem Schuldbewusstsein Adenauers sind überliefert, wenn er sich im vertraulichen Kreis der CDU-Spitze seiner Geheiminformationen über die SPD rühmte, über deren Vorstandssitzungen „nur mit größter Mühe auf allen möglichen krummen Wegen etwas zu erfahren ist … Ich gehe die krummen Wege nicht. Ich höre, was bei den krummen Wegen herausgekommen ist.“

Klaus-Dietmar Henke resümiert dies in historisierender Betrachtung so: „Man weiß, dass Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit nie zur Deckung gelangen und es auch in der Bundesrepublik lange währte, ehe sich das Grundgesetz von 1949 als Leitnorm durchsetzen konnte. Man weiß auch, dass ihr Gründungskanzler, wie er in einer den Zitatenschatz bereichernden Bemerkung gesagt hatte, in Machtdingen ‚nicht pingelig‘ war. Hans-Peter Schwarz konzediert seinem Helden Konrad Adenauer, er habe sich zwar an die Grundregeln der Verfassung gehalten, ‚aber er hat sie gedehnt und oft am Rande des Zulässigen operiert‘. Der Einsatz des BND gegen SPD und FDP schoss freilich weit darüber hinaus. Was Adenauer und Globke mit der Ermunterung und der Entgegennahme der Gehlen´schen Dienste taten, ist viel mehr als eine ‚beträchtliche institutionelle Nonchalance‘ gewesen. Weil sie ebenso wie der BND-Präsident vom Staat und weniger vom Rechtsstaat her dachten und alle drei außerdem nicht daran zweifelten, dass der politische Zweck mitunter die Mittel heilige, brachen sie aus dem Verfassungsrahmen aus und traten die allereinfachsten Regeln des politischen Wettbewerbs in einer Demokratie mit Füßen, einer rechtsstaatlichen Demokratie, die erst noch zu sich selbst finden musste. … Wäre die Jahrzehnte verborgen gebliebene Ausforschung der SPD-Spitze durch den BND damals aufgeflogen, so hätten die Zeitgenossen darin gewiss einen Abgrund von Machtmissbrauch erkannt.“ (Henke, Geheime Dienste, S. 1414)

Ein Abgrund von Machtmissbrauch war es sicherlich und weit mehr als eine Operation am Rande des Zulässigen. Die schweren Schatten in der Erinnerung an Adenauer sind mit Blick auf Verfassung und Recht nicht länger schönzufärben und kleinzureden: Der Abgrund von Machtmissbrauch war zugleich ein Abgrund von Verfassungsverrat.

Soweit sich Adenauer dabei gemeinsam mit diesem für die Verteidigung seines Staatssekretärs einsetzte, beteiligte er sich aus persönlichem Machtkalkül daran, Mittätern und Gehilfen der nationalsozialistischen Menschenvernichtung Straffreiheit zu erhalten und ihre Verbrechen herunterzuspielen, wie es damals eine rechtsblinde Strafjustiz ebenfalls tat. Globke war 1963 in der DDR in Abwesenheit in einem Schauprozess wegen seiner Beiträge zur rassistischen Massenvernichtung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Verfahren und Urteil wurden aus westlicher Sicht damals meist als verfehlt angesehen, der Schuldspruch war aber richtig. Viele Jahrzehnte zu spät – die meisten Täter sind tot oder hochbetagt – haben heute endlich auch unsere Strafgerichte erkannt, dass die Akteure in der Maschinerie der Massenvernichtung zumindest Gehilfen des Massenmordes waren, nicht nur diejenigen in unmittelbarer Vernichtungsnähe, sondern auch einfache Wachmänner, Buchhalter und Verwaltungskräfte der Konzentrationslager. Umso mehr gilt dies für einen Regierungsbeamten wie Globke, der dafür das Selektionsrecht entwarf, kommentierte, verbreitete und in eroberte Gebiete übertrug. Das Bild von kleineren und größeren Rädchen, ohne die der Vernichtungsapparat nicht funktioniert hätte, drängt sich auf. In diesem Räderwerk konnte der Deportationsmanager Eichmann bei Globke nachlesen, wen er zur Vernichtung transportieren sollte. Diese Schuldzusammenhänge bei seinem Staatssekretär hatten für den Gründungskanzler der Bundesrepublik Bedeutung nur insoweit, als sie sein eigenes Ansehen und seine Macht gefährden konnten; sie waren daher mit allen Mitteln, auch mit Rechtsbruch, abzuwehren.

Gegen alles, was irgendwie links war

Die rechts- und verfassungswidrige Zuarbeit des BND zur Festigung der persönlichen und parteipolitischen Macht Adenauers funktionierte deshalb so effizient, weil sie auf einer gemeinsamen Interessenlage und auf einem gemeinsamen Staats- und Gesellschaftsverständnis beruhten. Henke beschreibt den BND als „eine männerbündlerische Kampfgemeinschaft“, ein  „von Kameradschaftsbeziehungen ehemaliger Generalstabsoffiziere, Angehöriger der Abwehr und Veteranen des nationalsozialistischen Verfolgungsapparats zusammengehaltenes ‚Netzwerk von persönlichen Loyalitäten‘“. „Hatten die in neuem Auftrag vereinten Kampfgefährten in sechs Jahren Krieg eines verinnerlicht, so gewiss den im Nationalsozialismus ohnehin selbstverständlichen Handlungsgrundsatz: Der Zweck heiligt die Mittel. Während diese vorrechtliche Maxime ansonsten nicht ganz so einfach in die behördlichen Strukturen der Nachkriegsjahre hinübergerettet werden konnten, diente sie bei der politischen Inlandsspionage lange als selbstverständliche Leitlinie.“

Der BND stand für die Kontinuität eines politischen Denkens vom Staat und von der Macht her. „Grundgesetzorientierung, Gesetzestreue und ein pluralistisches Gesellschaftsverständnis wären mit dieser innenpolitischen Stoßrichtung des frühen BND geradezu unvereinbar gewesen. Denn hätten sich Gehlens Männer aus ihrem Erfahrungshorizont der Kriegs- und Vorkriegszeit gelöst, hätten sie den Auslandsnachrichtendienst nicht zu einem Instrument der Innen- und Parteipolitik formen können – ohne die Billigung und Ermunterung durch Bundeskanzler Adenauer und Staatssekretär Globke allerdings auch nicht“. (Henke, Geheime Dienste, S. 1391) Das rechtskonservative Staats- und Gesellschaftsverständnis dieser „männerbündlerischen Kampfgemeinschaft“ war mit dem traditionell katholischen Denken des Bundeskanzlers über Staat und Gesellschaft sehr kompatibel. Beide Denkschulen favorisierten eine autoritär von oben nach unten formierte Gesellschaft mit starker Führung und einer zum Gehorsam bereiten Gefolgschaft. Deshalb funktionierte die Anpassungsbereitschaft des Katholizismus an die diktatorische Staatsform des Nationalsozialismus, ja selbst an seinen Krieg: von der Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz am Anfang bis zur Fluchthilfe für Nazi-Verbrecher nach Südamerika am Ende. Gegen dieses Denken konnte sich eine an Grundrechten individualrechtlich orientierte demokratisch-pluralistische Gesellschaft nur langsam entwickeln.

Ideologisch verbindend für die rechtskonservative Kampfgemeinschaft und im Kalten Krieg enorm anschlussfähig an die Interessen der USA, unter deren Kuratel die Organisation Gehlen ja aufwuchs,  war ein militanter Antikommunismus mit  einem starrem Feindbild, das für die Differenzierungen und Wandlungen des Kommunismus im eigenen Land und sonst in Europa kein Verständnis aufbringen konnte und wollte. Denn Adenauer und der BND zielten „weniger auf die reale oder imaginierte ‚kommunistische Gefahr‘ als auf die Ausforschung der demokratischen Oppositionsparteien, von Vereinen, Verbänden und Milieus, kurz: auf die verdeckte ‚Aufklärung‘ unbescholtener Bürger, die manches gewesen sein mögen, doch keine Verfassungsfeinde“. Adenauer und dem BND ging es um den gemeinsamen Kampf gegen „links“ und das reichte „in obrigkeitsstaatlicher Tradition bis weit in den Liberalismus, den christlichen und in den demokratischen Sozialismus hinein“, richtete sich “gegen ein breites Spektrum an Unbequemen, Unangepassten und Oppositionellen. Sie bekamen das Etikett kommunistischer Denkungsart angeheftet und waren im Klima des Kalten Krieges  leicht zu diskreditieren und zu verleumden: Persönlichkeiten, die den politischen Kurs des Kanzlers ablehnten; Menschen, die im Rahmen ihrer Rechte gegen die bestehenden Verhältnisse angingen; Bürger die mit Kultur- und Gesellschaftskritik nicht sparten oder einen unorthodoxen, die bürgerliche Wohlanständigkeit herausfordernden Lebensstil pflegten; anfangs auch Männer und Frauen, die sich außerhalb der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft gestellt oder Widerstand gegen das NS-Regimegeleistet hatten“. (Henke, Geheime Dienste, S. 1394).

Die von Adenauer gefestigte Kampfgemeinschaft rechtskonservativer, staatsautoritärer Geheimdienstler und ihren geistesverwandten Partnern in CDU/CSU überdauerte – auf der Geschäftsgrundlage fortgesetzten Rechtsbruchs – die Zeit des ersten Kanzlers noch Jahrzehnte. Sie richtete sich zum Beispiel sogleich gegen die Ost- und Entspannungspolitik der sozialliberalen Koalition nach 1969, die von Führungskräften des BND – Beamte gegen ihre Regierung –  und den christlichen Parteien gemeinsam feindlich bekämpft wurde. „Die sehr engen BND-Kontakte zu mehr als einem Dutzend führender Politiker der Unionsparteien war die Kehrseite der Medaille, die ihre Prägung durch die auftrags- und gesetzwidrige Ausforschung der langjährigen Oppositionspartei SPD und der unbequemen FDP erhielt. Alle entgegen sämtlichen Geheimhaltungsvorschriften mit geheimen Unterlagen belieferten Politiker von CDU und CSU ließen sich diese offensichtlichen Dienstpflichtverletzungen genauso gerne gefallen wie vordem Adenauer und Globke“. (Henke, Geheime Dienste, S.1421) Als Kanzleramtsminister Friedrich Bohl (CDU) 1995 (!) den BND-Vizepräsidenten Paul Münstermann, einen Hauptakteur solcher Umtriebe, endlich suspendierte, war es der konservative CDU-Minister, der dem hohen Beamten die Kernpflicht des Berufsbeamtentums vorhielt, wonach ein Beamter dem ganzen Volk, nicht einer Partei zu dienen habe. Den Unionspolitikern, die nicht ohne Heuchelei das Banner der freiheitlich demokratischen Grundordnung stets vor sich hertrugen:  im rechten Kampfbund galten ihnen Recht und Verfassung in Wirklichkeit nichts.

Antikommunismus rechtfertigt alles

Henke bringt es so auf den Punkt. „Der ‚Antikommunismus‘ des BND war das Feigenblatt seines Antiliberalismus … So war der antiliberale Antikommunismus des BND in diesen Jahren der Strategie Konrad Adenauers nicht nur kongenial, sondern entsprach ihr auch funktional.“  (Henke, Geheime Dienste, S. 1 394 f.) Seinen politischen Konkurrenten SPD bekämpfte Adenauer als Feind und „Untergang Deutschlands“, in der Tradition Hitlers als marxistische, also kommunistische Partei, wie auch immer Sozialdemokraten sich in ihrer Geschichte als antikommunistisch profiliert hatten. Ihre Ausspähung gehörte für ihn zum legitimen Kampf gegen den Kommunismus. Dieser Zweck heiligte die Mittel, auch Rechts- und Verfassungsbruch.

Antikommunistische Militanz über verfassungsrechtliche Grenzen hinaus war ebenso die Antriebskraft der Adenauer-Regierung im KPD-Verfahren, das 1951 begann und erst 1956 endete. Das Gericht stand dem Verbot der Partei zunächst sehr zögernd gegenüber und sah sich deshalb Druck und Einflussnahmen der Regierung außerhalb des Verfahrens ausgesetzt, letztlich sogar der ungeheuerlichen Drohung, durch Gesetzesänderung den anderen Senat zur Entscheidung zu berufen, wenn der an sich zuständige nicht bald entschiede. So vermochte das Bundesverfassungsgericht, das im System der Gewaltenteilung längst noch nicht sein Selbstbewusstsein gegenüber der Regierung gefunden hatte, in der Verfahrensgestaltung seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gegenüber der Antragsgegnerin KPD nicht zu wahren. Der Historiker Josef Foschepoth konnte dazu in seinem Buch Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg (Göttingen 2017) neue, vorher unter Verschluss gehaltene Dokumente aus Ministerien, Bundeskanzleramt und Verfassungsschutz auswerten und auf die Prozessakten des Gerichts zurückgreifen, Quellen, die in einem Dokumentenanhang seine Schlussfolgerungen überprüfbar machen.

Bei der Planung der Verfahrensabläufe arbeiteten Regierung und Gericht häufig zusammen – unter Ausschluss der KPD. Diese war nicht, wie es rechtsstaatlich geboten gewesen wäre, gleichberechtigte Prozesspartei, sondern gemeinsames Verfahrensobjekt von Regierung und Gericht. Durchsuchungsbeschlüsse und Konzepte für ihre praktische Umsetzung, durch die wichtiges Beweismaterial erst herbeigeschafft werden sollte, entstanden in gemeinsamen Besprechungen von Regierung und Gericht, Beschwerdemöglichkeiten der KPD dagegen gab es – anders als etwa in einem normalen Strafprozess – nicht. Ein wichtiger Zeuge wurde vor der Verfahrenseröffnung vom Berichterstatter des Senats allein vernommen, ohne der Antragsgegnerin Gelegenheit zu geben, an dieser Beweisaufnahme teilzunehmen, wie es das rechtsstaatlich zwingende Prozessrecht vorsah. Einen Befangenheitsantrag deswegen, der in jedem normalen Verfahren ein Selbstläufer wäre, wies der Senat ab. Mit der rechtsstaatlichen Sensibilität des ersten NPD-Verbotsverfahrens 2003 wäre der Verfahrensablauf des KPD-Verbotsverfahrens undenkbar: danach gelten bei der Durchführung gerichtlicher Verfahren rechtsstaatliche Mindestanforderungen,  kein Verfahren darf  nur nach Maßgabe seines Verfahrenszwecks ohne Rücksicht auf gegenläufige Verfassungsgebote durchgeführt werden und das Bundesverfassungsgericht hat im Verbotsverfahren eine Garantenstellung für die Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen.

Auf ideologischer Ebene gab es gewiss Gründe, die KPD als verfassungswidrig zu beurteilen, so ihr Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus mit seiner traditionellen Perspektive einer Diktatur des Proletariats bei gleichzeitig enger Verbindung zur SED und ihrer stalinistischen Diktatur in der DDR. Gerade deshalb jedoch war die Partei in der politischen Realität der Bundesrepublik immer bedeutungsloser geworden, ohne jede Chance, solche großspurigen Ziele je zu verwirklichen.  Erfolgspotentialität verfassungswidriger Ziele war nach dem KPD-Urteil für ein Verbot aber nicht erforderlich. Das zweite NPD-Verbotsurteil 2017 hält daran nicht fest: eine Partei, die „darauf ausgeht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen“ (Art. 21 II GG), kann im Gegensatz zum KPD-Urteil nur dann verboten werden, wenn konkrete Anhaltspunkte von Gewicht vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann. Danach hätte der KPD-Verbotsantrag abgewiesen werden müssen.

Die Folgen des Verbots für aktive KPD-Mitglieder waren katastrophal. Aufgrund der Staatsschutz- und Organisationsdelikte des Strafgesetzbuchs, auch aufgrund des Urteils selbst, wonach vorsätzliche Zuwiderhandlungen dagegen mit mindestens 6 Monaten Gefängnis zu bestrafen waren,  wurden nun zurückhaltend geschätzt 125.000  Ermittlungsverfahren eingeleitet, die mit 7.000 bis 10.000 Verurteilungen endeten, nicht selten mit Freiheitsstrafen ohne Bewährung bis hin zu 5 Jahren Zuchthaus; manchmal wurden Menschen verurteilt, die schon im Nationalsozialismus politisch verfolgt waren.

Auf beiden Seiten des geteilten Deutschlands saßen Menschen wegen ihrer politischen Gesinnung im Gefängnis. „Maßlose Urteile gegen Kommunisten, Amnestie von Nazistraftätern. Das ist es, was unser Rechtsgefühl auf das Tiefste verletzt: Dass Menschen vor dem Richterstuhl so verschieden und nicht gleichbehandelt werden“, sagte der Vorsitzende des Bundestagsausschusses zum Schutz der Verfassung, Walter Menzel (SPD), im Bundestag. Die FDP, die kurz zuvor im Streit aus der Regierung ausgeschieden war, und die SPD beantragten nach dem KPD-Verbot gemeinsam ein Amnestiegesetz für Kommunisten, das gegen Adenauer und seine antikommunistischen Mitstreiter in Regierung und Parlament keine Chance hatte. In der Zeit danach wuchs die Kritik von renommierten Juristen am KPD-Verbot. Selbst Herbert Scholtissek, der daran maßgeblich beteiligt war, räumte bei seinem Ausscheiden aus dem Gericht 1967 im Fernsehen ein, dass der Antrag „gar nicht so schlüssig begründet gewesen sei und unter heutigen Verhältnissen keinerlei Aussicht mehr auf Erfolg hätte“. So sah es später als Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts auch Jutta Limbach. Zu spät für die Opfer des Urteils, zu spät für die Opfer Adenauers, der nach rechts bereitwilligst Schutz gewährte, und nach links Existenzen gnadenlos zu vernichten trachtete, koste es, was es wolle, selbst Verfassung und Recht.

Was ist uns unsere Verfassung wert?

Als in der Watergate-Affäre zutage trat, wie systematisch Präsident Nixon – weit über den versuchten Einbruch seiner Wanzenleger in das Hauptquartier der Demokratischen Partei hinaus – seine staatlichen Machtmittel zum eigenen Machterhalt gegen politische Gegner einsetzte, musste er zurücktreten, um einer Amtsenthebung zu entgehen. Daran erinnerte die Süddeutsche Zeitung, als sie ihren großen Bericht über das Buch von Klaus-Dietmar Henke unter den Aufmacher „Das Deutsche Watergate“ stellte. Der Vergleich mit Watergate führt zu der Frage nach einer vergleichbaren Reaktion der demokratischen Gesellschaft in unserem Land gegenüber einem Mann von historischer Bedeutung, der die Geschichte der Bundesrepublik maßgeblich prägte.

Auch Helmut Kohl, ebenfalls ein bedeutender Kanzler und für seine Partei ähnlich identitätsstiftend wie Adenauer, war nicht mehr im Amt, aber Ehrenvorsitzender der CDU, als sein Verfassungsbruch aufgedeckt wurde: die Annahme hoher Parteispenden reicher Gönner, ohne – wozu das Grundgesetz verpflichtet – ihre Namen zu offenbaren; er stellte sein Ehrenwort, das nicht zu tun, über die Verfassung. Seine Partei ließ ihm das nicht durchgehen und Kohl verzichtete auf den Ehrenvorsitz, um einer Aberkennung zuvorzukommen. Friedrich Merz sagte damals im Deutschlandfunk: „Jeder von uns macht Fehler, aber fortgesetzte Verstöße gegen Gesetze, sogar einen fortgesetzten Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat eine völlig andere Dimension.“

Die Grundeinstellung, eigene politische Werte und Ziele über Verfassung und Recht zu stellen, ist nicht nur eine Deformation von Machtpolitik, sondern in der Gesellschaft insgesamt anzutreffen. Wenn die Politik ihre Anliegen verwirklicht, ist es für manche unerheblich, ob diese selbst und die Wege dahin verfassungsgemäß sind. Verfassungsbruch oben und Verfassungsbruch unten sind oft Spiegelbilder. Helmut Kohl erfuhr im Verfassungsbruch Solidarität von Reichen, die ihm mit 8 Millionen DM bei der Wiedergutmachung des Schadens halfen, den er mit dem Verfassungsbruch für seine Partei angerichtet hatte, und die auf diese Weise bemüht waren, seine Strafverfolgung wegen Untreue zum Nachteil der CDU einzudämmen. Der geschäftsführende Gesellschafter des WAZ-Konzerns, Erich Schumann, etwa rechtfertigte zum Entsetzen in seinen Redaktionen seinen Beitrag von 800.000 DM mit „demokratiepolitischen Gründen“; nicht alle in der SPD fanden seinen anschließenden Parteiausschluss richtig. So werden mit Blick auf Adenauer manche die Grundlinien seiner Politik befürworten: die Ausrichtung nach Westen und die Ablehnung einer Wiedervereinigung um den Preis der Neutralität, die Wiederbewaffnung, den Beitritt zur Nato, die Festigung des Kapitalismus als Wirtschaftssystem, vielleicht immer noch sein autoritäres Denken vom Staat her. Verfassungsbruch ist für sie Nebensache. Friedrich Merz, der sich zu Kohl noch klar geäußert hatte, verweigert jetzt auf Journalistenanfragen zu Adenauer jede Stellungnahme. Er macht Politik aus dem Adenauer-Haus.

Was ist uns unsere Verfassung wert? Der Rat der Stadt Bochum möge sich dieser Frage stellen. Wollen wir in Bochum mit dem Namen Adenauer, indem wir einen Platz nach ihm benennen, symbolisieren, dass es uns nichts ausmacht, wenn ein Bundeskanzler über Jahre fortgesetzt Verfassung und Recht bricht, Macht über Verfassung setzt? Oder treten wir jederzeit und unter allen Umständen für die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes ein?


Über den Autor

Dr. Ralf Feldmann, Richter im Ruhestand, 1949 geboren und aufgewachsen in Olpe (Sauerland). Ab 1968 Studium in Freiburg, Marburg und Bochum: Jura, daneben Geschichte und Politik. Seit 1976 Richter in Bochum (Land-, später Amtsgericht), zeitweise abgeordnet an die Fernuniversität Hagen (Mitarbeit und Promotion bei Prof. Thilo Ramm). Aktiv in Kommunalpolitik (Ratsmitglied, Linksfraktion, in Bochum 2009-2014) und Friedensbewegung. In Beruf und Politik Engagement für Frieden, Vergangenheitspolitik und einen säkularen Staat.

Headerbild: Fotografie von Schuyler Dugle (Unsplash)

Kontakt: info@fritz-bauer-blog.de

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