Meilenstein neuer Wege im Strafvollzug

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01.04.2018

Meilenstein neuer Wege im Strafvollzug

Rezension: Christoph Thiele, Ehe- und Familienschutz im Strafvollzug. Mönchengladbach: Forum Verlag Godesberg, 2016, 346 S. (Schriften zum Strafvollzug, Jugendstrafrecht und zur Kriminologie, Bd. 58)

Noch viel zu wenig im Fokus des Strafvollzuges ist dessen Auswirkung auf Ehe und Familie. Angesichts der immensen Bedeutung dieses Themas gebührt Christoph Thiele daher großer Dank, der es im Rahmen seiner Dissertation Ehe- und Familienschutz im Strafvollzug umfassend behandelt.

Mit der Inhaftierung eines Menschen, meistens eines Mannes, wird nicht nur der Gefangene selbst bestraft. Fast alle haben Familie und Angehörige, die, ohne jedwedes eigenes Zutun, mitbestraft werden. Thiele (S. 54) berichtet etwa von Schätzungen, dass 50.000 – 100.000 Familien mit Kindern deutschlandweit von Inhaftierung betroffen sind.

Es fällt die Mutter, der Vater, der Ehemann, der Partner, der Freund, der Familienernährer weg, und das nicht selten für lange Zeit. Der Inhaftierte kommt in ein neues Umfeld, in eine neue Welt, die mit der Welt außerhalb der Gefängnismauern nur wenig zu tun hat. Beziehungen nach außen werden gewaltsam gekappt. Besuche sind nur wenige Stunden im Monat möglich. In manchen Bundesländern können Inhaftierte zumindest regelmäßig nach außen telefonieren, angerufen werden können sie auch dort nicht. Es gibt lobenswerte Ansätze mit Skype zum Beispiel in Sachsen, in aller Regel sind aber Gefangene in ganz Deutschland vorrangig auf den Briefverkehr angewiesen. Familiäre Bindungen werden so massiv gestört, oft zerstört.

Eine zunehmende Verfremdung mit Angehörigen und Freunden ist leider immer noch der Regelfall im Strafvollzug. Eine Verfremdung, die fatale Folgen haben kann. Für Kinder, die ohne ihren Vater aufwachsen, für die Inhaftierten, die nach der Haft ohne familiäres Netzwerk dastehen, und für die Allgemeinheit, in die fast jeder Inhaftierte irgendwann einmal wieder entlassen wird.

Der Autor zitiert Untersuchungen (S. 85), wonach bei etwa 50% der Gefangenen, die bei Haftantritt in einer ehelichen oder nichtehelichen Partnerschaft lebten, die Ehe oder Partnerschaft während der Dauer der Haft in die Brüche ging. Und auch, wenn die Beziehung nicht völlig scheitert, wird sie durch die Haft meist schmerzhaft gestört. Von wenigen Ausnahmen abgesehen wird auch die Möglichkeit von Sexualkontakten massiv beeinträchtigt, sowohl für Inhaftierte als auch ihre Partner. Psycho-somatische Beschwerden und sexuelle Frustration sind die Folgen.

Besonders belastend ist die Situation für Kinder von Inhaftierten. Thiele (S. 90) bezieht sich auf Studien, wonach etwa die Hälfte der Eltern ihre Kinder über die Inhaftierung des Vaters täuschten. Als Gründe hierfür wurde die Angst, das Kind könne dies seelisch nicht verkraften, werde stigmatisiert oder verlöre das Ansehens an den Vater, genannt. Die Kinder selbst reagierten unterschiedlich und altersabhängig auf das Fehlen des Vaters. Bei einer großen Mehrzahl der Kinder wurden etwa Aggressivität, Leistungsabfall in der Schule, somatische Reaktionen oder die Übernahme von Funktionen des Vaters (dies traf insbesondere bei älteren Kindern auf) beschrieben. Als besonders problematisch wurden in verschiedenen Studien die Kontaktmöglichkeiten zum Vater angesehen. Väter waren oftmals in großer räumlicher Entfernung zur eigenen Familie untergebracht. Dies geht einher mit erhöhtem finanziellen Aufwand für die Anreise. Die Ausgestaltung und die Besuchsatmosphäre der Besuchsräumlichkeiten waren kaum kindgerecht. Kinder selbst wurden bei den stattfindenden Besuchen eher als störend empfunden und die Situation als gehemmt beschrieben. Befürchtet wurde insgesamt die gravierende Entfremdung des Kindes von seinem Vater als Bezugsperson.

Auch dieses Thema ist nicht nur belastend für die Inhaftierten und ihre Kinder selbst. Nach empirischen Erhebungen (S. 91) etwa wurden 48% der Jungen, deren Väter inhaftiert waren, selbst straffällig; dagegen nur 25% der Jungen, die aus einem anderen Grund als der Inhaftierung von ihrem Vater getrennt waren. Das ist vielleicht das eindringlichste Beispiel und traurigste Zeichen dafür, wie sich die Gesellschaft mit ihrer derzeitigen Form des Strafvollzuges letztlich ins eigene Fleisch schneidet, und die Kriminalität oft noch verstärkt, anstatt sie zu mildern.

Das gilt nicht nur im Hinblick auf die Kinder, die später selbst straffällig werden, sondern auch im Hinblick der Zusammenhänge zwischen familiären Bindungen auf die Kriminalitätsentwicklung bei den Inhaftierten selbst.

Verschiedene Langzeituntersuchungen (S. 60) belegen etwa die Theorie des Wendepunktes und zeigen auf, dass die Häufigkeit, eine kriminelle Handlung zu begehen, nach dem Eingehen und Verfestigen einer funktionierenden ehelichen Partnerschaftsbeziehung zurückgeht.

Wie bei der kriminologischen Lebenslaufforschung deuten auch die Ergebnisse der Rückfallforschung (S. 63) darauf hin, dass stabile Ehen als zwischenmenschliche emotionale Bindungen günstig auf das Legalverhalten von Straftätern einwirken können.

In vollzuglich fortschrittlichen Bundesländern wie z.B. Sachsen (S. 309) hat man diese Zusammenhänge erkannt. Der familienorientierte Strafvollzug ist dort seit Jahren im Auf- und Ausbau.

Die JVA Waldheim zum Beispiel hat eine Vater-Kind-Station eingerichtet, die JVA Dresden eine familienorientierte Wohngruppe sowie diverse weitere Maßnahmen, die JVA Torgau ein kunstorientiertes Vater-Kind-Projekt und die anderen Anstalten Familienbegegnungstage und verschiedene Gruppenarbeitsprogramme.

In allen sächsischen Anstalten (S. 309) ist mindestens eine spezifisch familienfördernde Maßnahme eingerichtet: In drei Anstalten monatliche Vater-Kind-Gruppen bzw. Eltern-Kind-Gruppen (mit sechs bis 15 Plätzen) und in zwei Anstalten quartalsweise Familienangebote.

Man geht davon aus, dass sehr viele Inhaftierte (auch) deshalb straffällig wurden, weil sie nie positive Bindungen erleben durften. Umso wichtiger ist es, sie dazu zu motivieren und sie dabei zu unterstützen, solche Bindungen aufzubauen. Das geht nur mit einer Einbindung der Familie oder nahen Freunden. Fritz Bauer hat bereits in: „Die Rückkehr in die Freiheit – Probleme der Resozialisierung“, in: Schuld und Sühne. Dreizehn Vorträge über den deutschen Strafprozess. Hrsg. v. Burghard Freudenfeld. München: C. H. Beck, 1960, S. 139 – 149, hier S. 145, über Straffällige gesagt: „Es fehlt ihnen an Vertrauen zu sich selbst und an Vertrauen zu den Menschen. Sie akzeptieren nicht die Umwelt, sondern lehnen sie ab, weil sie selbst abgelehnt werden oder sich jedenfalls mit Recht oder Unrecht abgelehnt fühlen. Das Empfinden einer Lieblosigkeit der Eltern, der Familie oder der ganzen Welt, mag es begründet sein oder nicht, wird durch Lieblosigkeit, Gleichgültigkeit oder Feindseligkeit gegenüber Dritten abreagiert. Weil sie ihr eigenes Leiden nicht aushalten, geben sie es – bewusst oder unbewusst – weiter.“

Wer den Schaden begrenzen will, den wir Menschen uns gegenseitig zufügen, der ist also gut beraten, auf Straffälligkeit konsequent, aber mit Verstand und auch Herz zu reagieren. Anders kann der Kreislauf der Gewalt nicht durchbrochen werden. Wenn Inhaftierte, auch durch die schädlichen Folgen des Strafvollzuges in seiner jetzigen Form für Ehe und Familie, nach der Haft mit größerer Wahrscheinlichkeit wieder straffällig werden, und die Kinder von Inhaftierten deutlich überdurchschnittlich irgendwann selbst straffällig werden, dann ist das ungerecht, schädlich, unmenschlich, und dumm.

Wir müssen neue Wege finden, auf denen der Erhalt, der Aufbau und der Ausbau von gesunden und eben auch kriminalpräventiven Bindungen auch im Kontext der Bestrafung eines Straftäters gefördert werden kann. Hunderte von Straffälligen auf engstem Raum zusammen in der „totalen Institution“ Gefängnis einzusperren, um sie möglichst kostengünstig verwalten zu können, ist genau der falsche Weg.

Das hervorragend recherchierte, umfassende Werk von Thiele ist ein Meilenstein dieser neuen Wege im Strafvollzug. Ein Meilenstein, an dem keiner vorbeikommt, der sich mit dem Themenkreis Ehe, Familie und Strafvollzug beschäftigt. Thiele zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Zusammenhänge zwischen familiären Beziehungen, Straffälligkeit und Strafvollzug auf. Er analysiert und belegt die (schädigenden) Folgen des Strafvollzuges für Ehe und Familie sowie die Konsequenzen dieser Schädigungen für die Kriminalitätsentwicklung. Er beschreibt präzise innovative und vorbildliche Projekte und Ansätze im Strafvollzug, die diesen schädlichen Folgen entgegenwirken können.

Fazit: unbedingt empfehlenswert!

 

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