Aghet – Der Völkermord in Armenien 1915/16

Am 2. Juni 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Resolution, mit der die Ermordung von bis zu einer Million Armenierinnen und Armeniern sowie anderen christlichen Minderheiten während des Ersten Weltkriegs als Völkermord eingestuft wurde. In den Text der Resolution wurde ein Satz aufgenommen, der bereits ein Jahr zuvor, anlässlich des 100. Jahrestages der Verbrechen, Gegenstand der parlamentarischen Debatte war. Gegen die Einzigartigkeit des Holocaust abgrenzend, stehe, so die Resolution „das Schicksal der Armenier (…) beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtung, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen, ja der Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gekennzeichnet“ sei.[1] Aufgrund des Bündnisses zwischen dem Deutschen Kaiserreich und dem Osmanischen Reich räumte der Bundestag ausdrücklich eine Mitschuld des Deutschen Reiches an dem Verbrechen ein.

Zwanzig weitere Staaten stufen die 1915/16 im Osmanischen Reich verübten Massaker inzwischen als Genozid ein.[2]

Kulturelle Identität zwischen Machtblöcken und Fremdherrschaft

Erinnerung und Selbstverständnis der Armenierinnen und Armenier, die im Jahr 301 als erste ethnische Gruppe das Christentum als Staatsreligion annahmen, sind von einer wechselvollen Geschichte im Interessenfeld zwischen Osmanischem und Russischen Reich geprägt. Das heutige Staatsterritorium zwischen Georgien, Aserbaidschan, dem Iran und der Türkei[3] umfasst nur einen Teil des historischen Siedlungsgebietes der Armenierinnen und Armenier, das, unter Kaiser Trajan (98-117 n. Chr.) Teil des Römischen Reiches, zwischen dem Schwarzen, dem Kaspischen Meer, Mesopotamien und dem Fluss Kura lag. Im Osten Kleinasiens, nahe Mesopotamien gelegen, nahm das armenische Hochland bereits in vorchristlicher Zeit eine zentrale Bedeutung als Handelsbrücke zwischen Europa, Afrika und Asien ein und war somit auch Kristallisationspunkt kulturellen Austausches. Eine armenische Besiedelung dieses Territoriums lässt sich bis ins 7. Jahrhundert v. Chr. zurückverfolgen.[4]

Obgleich zwischen 428 und 885 unter persischer, byzantinischer und schließlich arabischer Herrschaft, konnte Armenien seine religiöse und kulturelle Selbständigkeit während dieser Besatzung weitgehend aufrechterhalten. Die Invasionen mongolischer Stämme zwischen dem 11. und 13. Jahrhundert führten indes zu Flucht, Vertreibung und Herausbildung zahlreicher Diasporagemeinden in Asien, Afrika und Europa, vor allem aber im Osmanischen Reich. Nachdem sich die osmanische Herrschaft mit der Eroberung Konstantinopels 1453 konsolidiert hatte, etablierte sie ein auf der Scharia basierendes Rechtssystem, das Nicht-Muslimen eine Gleichstellung in allen Lebensbereichen verwehrte. Nicht-muslimischen Gemeinschaften wurde somit zwar eine Fortexistenz im Osmanischen Reich ermöglicht, die allerdings auf einem Unterordnungsverhältnis gründete.[5]

1839 setzte eine Reformperiode ein, in der nun erstmals eine Gleichstellung von Muslimen und Nicht-Muslimen avisiert wurde. Dies beförderte eine Aufbruchstimmung, eine Verbreitung der Ideen der europäischen Aufklärung sowie Säkularisierungstendenzen in den armenischen Gemeinden.

Bis in die 1870er Jahre konnten zahlreiche in Konstantinopel lebende Armenier eine gehobene wirtschaftliche und kulturelle Stellung im Osmanischen Reich erlangen. Der Zugang zu Staatsämtern war ihnen jedoch, wie allen Nicht-Muslimen, verwehrt, bis 1856 ein Reformdekret allen Bürgern des Osmanischen Reichs unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit eine Beamtenkarriere ermöglichte. In dieser Phase des Aufbruchs entwickelte sich reger Austausch mit europäischen Eliten, allen voran mit Kulturschaffenden in Paris. Die Hoffnungen und Erwartungen der christlichen Armenier rückten damit zunehmend ins Blickfeld europäischer Öffentlichkeit und Politik.[6]

Die Gleichstellungstendenzen und der kulturelle Aufbruch der Armenier stießen jedoch mehrheitlich auf Ablehnung seitens der Muslime im Osmanischen Reich. Ein antagonistisches Spannungsverhältnis zwischen Erwartung der Aufrechterhaltung einer religiös-hierarchischen Ordnung auf der einen und der Hoffnung auf Gleichstellung und Partizipation auf der anderen Seite begleitete die innenpolitische Entwicklung im 19. Jahrhundert, während das armenische Kerngebiet zwischen dem zaristischen Russland und dem Osmanischen Reich aufgeteilt wurde; die armenischen Siedlungsgebiete in Anatolien[7] blieben jedoch zunächst unangetastet.

Im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts, vor dem Hintergrund rapiden Zerfalls des Osmanischen Reichs und in diesem Kontext weiterhin wachsender religiös-nationalistischer Tendenzen, verstärkten sich anti-christliche Ressentiments bei der muslimischen Bevölkerungsmehrheit sowie auf innenpolitischer Ebene. Als die armenische Führung 1877 während des osmanisch-russischen Krieges Verhandlungen mit dem russischen Zaren um Besetzung ihrer anatolischen Siedlungsgebiete und Gewährung von Autonomie in diesen aufnahm, verstärkte dies die Isolation der armenischen Bevölkerung.

Zunehmend wurden die Armenierinnen und Armenier als “innere Feinde” stilisiert, antiarmenische Stigmatisierungen verfestigten sich insbesondere in den anatolischen Siedlungsgebieten, in denen es immer häufiger zu Übergriffen auf Armenier und zu armenischen Gegenreaktionen kam. Regierung und muslimische Eliten lenkten Ängste und Unzufriedenheit gezielt gegen die armenische Bevölkerung, die sich mehrheitlich als Osmanen betrachteten. In den Jahren 1894 bis 1896 kam es schließlich zu ersten landesweiten Massakern an Armenierinnen und Armeniern. Diese von der osmanischen Regierung initiierten Massenverbrechen, denen zwischen 80.000 und 300.000 Armenierinnen und Armenier zum Opfer fielen,[8] hatten noch nicht das Ziel, sämtliche Armenierinnen und Armenier aus dem Osmanischen Reich zu vertreiben. Vielmehr zielten sie darauf ab, das alte System der Unterordnung aller Nicht-Muslime im Vielvölkerstaat wiederherzustellen.[9] Obgleich sich die Aktionen hauptsächlich gegen Armenierinnen und Armenier richteten, die an Aufständen gegen die türkische Regierung beteiligt waren, entwickelten sie sich zunehmend zu allgemein anti-christlichen Pogromen, zu einem „partiellen Genozid.“[10]

In den USA und Europa fanden die Massaker durchaus Aufmerksamkeit, die New York Times verwendete 1895 den Begriff „Holocaust.“[11] Die US-Regierung und die europäischen Staaten sahen der Verfolgung jedoch tatenlos zu.

Am Vorabend des Ersten Weltkrieges lebten mehr als 1,2 Millionen Armenier im Osmanischen Reich, in der heutigen Türkei existiert nur noch eine relativ kleine armenische Gemeinde mit ca. 70.000 Mitgliedern.[12]

Der Versuch, ein ganzes Volk auszulöschen

Der Genozid an den Armenierinnen und Armenier, der erste millionenfache Mord des 20. Jahrhunderts und rückblickend der „Genozid vor dem Genozid“, wurde von der jungtürkischen Regierung des Osmanischen Reiches angeordnet. Die Bewegung der Jungtürken arbeitete bereits ab 1876, nationalistisch ausgerichtet, auf eine konstitutionelle Staatsform hin. Ziel war eine politische, militärische und wirtschaftliche Modernisierung des von Zerfall bedrohten Osmanischen Reichs. Nach anfänglicher Orientierung an national- und wirtschaftsliberalen Positionen richteten sich die Jungtürken in der Folge zunehmend nationalistisch-konservativ, spätestens ab 1913 auch aggressiv rassistisch gegenüber nicht-muslimischen Minderheiten aus. 1908 putschten sie sich an die Macht und konnten diese zunächst bis 1912 halten. Nach erneutem Putsch 1913 regierten sie im Rahmen eines Triumvirats bis 1918 diktatorisch. Unter diesem Regime trat das Osmanische Reich 1914 an der Seite der vom Deutschen Reich geführten Mittelmächte in den Krieg ein.

Die Jungtürken gingen von einer Überlegenheit der Türken gegenüber anderen Völkern aus und wollten das Osmanische Reich in einen ausschließlich türkisch-muslimischen Staat umstrukturieren – auch mit Gewalt. Landverluste im Zuge der Balkankriege (1912/13) und die damit einhergehende Massenflucht sowie Vertreibungen muslimischer Osman_innen aus den Balkanländern, die vor allem in die anatolischen Siedlungsgebiete von Armenien drängten, bestärkten die Jungtürken in ihrem Bestreben, den multireligiösen osmanischen Vielvölkerstaat in eine islamisch-monotheistische Türkei zu verwandeln. Sie schreckten hierbei nicht vor der physischen Vernichtung von Ethnien und Bevölkerungsgruppen zurück, die sie für nicht-assimilierbar hielten.[13] Da die zunehmende Ausgrenzung der im Osmanischen Reich lebenden Armenierinnen und Armenier ab den 1870er Jahren zunehmend Widerstand gegen die türkische Regierung und Sezessionsbestrebungen auslöste, die auch von Anschlägen auf türkische Einrichtungen begleitet waren, hatte die Stigmatisierung der armenischen Bevölkerung als „Feinde im Inneren“ durchaus einigen Erfolg. In der (nicht-türkischen) Geschichtswissenschaft besteht indes weitgehend Konsens, dass von armenischer Seite keine wirkliche militärische Gefahr für das kriegführende Osmanische Reich ausging.[14] Nachdem 1914/15 das osmanische Heer im Kaukasus eine verheerende Niederlage gegen russische Truppen erlitten hatte, beschuldigte die türkische Regierung Armenien der Kollaboration mit dem zaristischen Russland und schrieb der christlichen Minderheit die Schuld an dem militärischen Debakel zu. Vor dem Hintergrund dieser „Dolchstoßlegende“ 1915 setzte das Regime den systematischen Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern in Gang.[15] Die Armenierinnen und Armenier selbst verwenden für den Genozid eigene Begriffe, etwa Mets Jerern (Großer Frevel) oder Aghet (die Tat, die ins Innere dringt und zerstört, die Katastrophe).

Den Auftakt systematischer Verfolgung bildete die Festnahme zahlreicher Intellektueller am 24. April 1915 in Konstantinopel (Istanbul). Wenige Monate nach Eintritt des Osmanischen Reichs in den Ersten Weltkrieg an der Seite des Deutschen Kaiserreichs verhafteten Polizeieinheiten mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter der in der Hauptstadt lebenden armenischen Elite, darunter Abgeordnete, Journalisten, Lehrer, Ärzte und Kaufleute. Den Festgenommenen wurde vorgeworfen, mit dem Feind, allen voran mit Russland zu kollaborieren. Die Verhaftungsaktion wurde auf zahlreiche Provinzstädte ausgedehnt, armenische Führungspersönlichkeiten wurden gefoltert und zur Abschreckung öffentlich hingerichtet. Männer im wehrfähigen Alter wurden ermordet, Alte, Frauen und Kinder auf die Todesmärsche geschickt. In der Folge zwang die Regierung ein ganzes Volk auf Todesmärsche. Zehntausende verhungerten oder verdursteten auf den Gewaltmärschen in die syrische und mesopotamische Wüste, wo abermals Zehntausende auf Grund der lebensfeindlichen Bedingungen ums Leben kamen. Im Rahmen einer bis dahin beispiellosen systematischen Vernichtungsaktion verloren circa 1,5 Millionen Armenierinnen und Armenier ihr Leben, Hunderttausende flohen.[16]

Auseinandersetzung mit dem Genozid

Nach dem Waffenstillstand zwischen Großbritannien und dem Osmanischen Reich flohen einige für den Völkermord verantwortliche jungtürkische Funktionäre mit Einverständnis des Deutschen Reichs an Bord eines deutschen U-Bootes. Talaat Pascha (1874-1921), als Innenminister des jungtürkischen Regimes Hauptverantwortlicher für den Genozid, ließ sich in Berlin nieder, wo er 1921von Soghomon Tehlirian (1897-1960), einem armenischen Aktivisten, ermordet wurde.[17] Tehlirian wurde in einem aufsehenerregenden Prozess vor dem Berliner Landgericht freigesprochen. Zwar waren die Details des Genozids 1921 nicht offengelegt, es war jedoch bekannt, dass ein Verbrechen ungeheuerlichen Ausmaßes begangen worden war und die deutsche militärische Führung hierbei Mitschuld trug.[18] Das Gericht umging eine entsprechende Festlegung, indem es sich nicht mit der tatsächlichen Verantwortung des ehemaligen osmanischen Innenministers befasste, sondern sich auf das Tatmotiv Tehlirians fokussierte. Da dieser von der Schuld Paschas überzeugt gewesen sei und somit vor der Geschichte habe Gerechtigkeit herstellen wollen, sprach es ihn frei[19] und bezog somit indirekt Position.

Es besteht kein Zweifel, dass die damalige deutsche Regierung über die türkische Vernichtungspolitik informiert war. Aus Dokumenten geht hervor, dass deutsche Militärs und Diplomaten Deportationen – nicht die systematische Ermordung – befürwortet hatten. Angesichts der vorhandenen, aber begrenzten Möglichkeiten, Einfluss auf das verbündete Osmanische Reich zu nehmen, ist der deutschen Regierung zumindest unterlassene Hilfeleistung oder Beihilfe zum Massenmord anzulasten.[20] Hans Freiherr von Wangenheim (1859-1915), Berlins Botschafter am Bosporus, erhielt Protestnoten und Depeschen aus zahlreichen Städten des Osmanischen Reichs. Bereits Anfang Juli 1915 schrieb er an das Auswärtige Amt in Berlin und an den Reichskanzler, dass „das, was da jetzt passiert, auf die Vernichtung der armenischen Rasse abzielt.“[21] Politische, wirtschaftliche und militärische Einflussmöglichkeiten waren vorhanden, das Deutsche Reich hat sie jedoch nicht genutzt.

1919 wurden unter britischer, italienischer und französischer Besatzungsherrschaft Kriegsgerichte eingerichtet, in denen erstmals von Verbrechen gegen die Menschheit“ gesprochen wurde. Siebzehn führende Jungtürken wurden zum Tode verurteilt, lediglich drei der Urteile konnten vollstreckt werden. Auch Talaat Pascha wurde in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Dieser erste Völkermordprozess, von türkischer Seite als „Siegerjustiz“ kaum anerkannt, fokussierte jedoch erstmals staatliche Massenverbrechen und ist gleichsam Vorläufer der Nürnberger Prozesse. Die Auseinandersetzung rückte allerdings Anfang der 1920er Jahre angesichts der aufstrebenden türkischen Nationalbewegung in den Hintergrund. Die moderne, 1923 gegründete Türkei ist kein Vielvölkerstaat mehr wie es das Osmanische Reich war. Der Umstand, dass die ethnische Homogenisierung der türkischen Republik auf einem Genozid basiert, lässt sich bis heute in den Gründungsmythos, in dessen Mittelpunkt Mustafa Kemal Atatürk (1881-1938) steht, kaum integrieren.[22]

Die türkische Position, es habe sich um kriegsnotwendige Isolierung und Umsiedlung eines inneren Feindes gehandelt, bei dem es kriegsbedingte Opfer gegeben habe, ist angesichts der nachgewiesenen Planmäßigkeit und des herausgearbeiteten ideologisch-rassistischen Hintergrundes allerdings nicht haltbar. Mustafa Kemal Atatürk, den Jungtürken nahestehend, in den Genozid jedoch persönlich nicht involviert, baute nach 1923 die moderne Republik als Rechtsnachfolger des Osmanischen Reiches mit jungtürkischem Staatsapparat auf. Zwar bezeichnete er die Vernichtung der Armenier als „Schandtat“[23], eine weiterführende Auseinandersetzung fand in der Türkei jedoch bis heute nicht statt. Auch die gegenwärtige türkische Regierung, ihre Reaktion auf die Resolution des Deutschen Bundestags zeigt dies,[24] hält an der Leugnung des Genozids fest.

Man kann darüber streiten, ob Parlamente und Regierungen die richtigen Institutionen sind, um historische Einordnungen qua Resolution vorzunehmen. Die Gefahr politischer Instrumentalisierung ist hierbei stets gegeben, unter Umständen sind solche Resolutionen bereits Ergebnis von Instrumentalisierung.

Das Leugnen eines historischen Verbrechens entgegen geschichtswissenschaftlicher Befunde steht jedoch in jedem Fall im Kontext politischer Instrumentalisierung. Insofern ist die politische Positionierung der zwanzig Staaten zu Gunsten der historischen Wahrheit dennoch ein wichtiger Schritt.

Autor: Dr. Christian Ritz
Kontakt: info@fritz-bauer-forum.de
Headerbild: Serouj Ourishian, EIgenes Werk, Mount Ararat and the Yerevan Skyline (2014), CC BY-SA 3.0


Anmerkungen

[1] Text des Antrags vom 31.05.2016, der am 02.06.2016 mit parteiübergreifender Mehrheit angenommen wurde: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/086/1808613.pdf.

[2] Das Europaparlament stufte bereits 1987 die Gräueltaten als Völkermord ein. Ähnliche Resolutionen verabschiedeten u.a. die Parlamente von Frankreich, Russland, Schweden, der Niederlande, Belgien, der Schweiz, Österreich, Luxemburg und Brasilien. Papst Franziskus stufte die Massaker als den “ersten Völkermord im 20. Jahrhundert” ein.

[3] Das heutige Staatsgebiet:
https://www.google.de/maps/search/armenien+karte+1914/@40.0489819,42.7975061,7z/data=!3m1!4b1, armenische Siedlungsgebiete 1914 vor dem Genozid: http://www.dw.com/de/der-armenier-komplex-wann-ist-ein-genozid-ein-genozid/a-18394100, Territorium der ersten armenischen Republik (1919-1922): https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/5b/D_R_Armenia.png.

[4] Vgl hierzu: http://www.bpb.de/internationales/europa/tuerkei/184985/die-armenische-gemeinschaft.

[5] Vgl.  http://www.bpb.de/internationales/europa/tuerkei/184985/die-armenische-gemeinschaft.

[6] Hierzu: http://www.bpb.de/internationales/europa/tuerkei/184985/die-armenische-gemeinschaft.

[7] Vgl. http://www.dw.com/image/18398703_403.png.

[8] Gunnar Heinsohn, Lexikon der Völkermorde. Reinbek 1999, S. 78.

[9] Vgl. Taner Akçam, A Shameful Act: The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility. New York 2006, vor allem S. 42.

[10 ] So Dominik J. Schaller: „La question arménienne n’existe plus.“ Der Völkermord an den Armeniern während des Ersten Weltkriegs und seine Darstellung in der Historiographie. In: Micha Brumlik, Irmtrud Wojak: Völkermord und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Frankfurt 2004, S. 99–128, hier: S. 103.

[11] http://query.nytimes.com/mem/archive-free/pdf?res=9D05E5DD113DE433A25753C1A96F9C94649ED7CF.

[12] Stanford Jay Shaw, Ezel Kural Shaw, “The Rise of Modern Turkey, 1808-1975″, in: History of the Ottoman Empire and Modern Turkey. Bd. 2: Reform, Revolution, and Republic. Cambridge 1988, S. 239-241 auf der Basis eines Zensus der osmanischen Regierung von 1914; ein vom armenischen Patriarchat 1913/14 durchgeführter Zensus auf Basis von Taufregistern und Kirchenbüchern spricht von mehr als 1,9 Millionen. Hierzu Raymond Kévorkian, Les Armeniens dans l’empire Ottoman à la veille du génocide. Paris 1992, S. 53 f. Zu letztgenannter Zahl: http://www.bpb.de/internationales/europa/tuerkei/184985/die-armenische-gemeinschaft.

[13] So http://honorarkonsulat-armenien.de/voelkermord.htm.

[14] Vgl. Martin Bitschnau (Hrsg.), Armenien: Tabu und Trauma 1: Die Fakten im Überblick. Wien 2010, passim.

[15] Ein erster Überblick: https://www.bpb.de/internationales/europa/tuerkei/184976/vom-reich-zur-republik; weiterführend jetzt: Rolf Hosfeld/Christin Pschichholz (Hrsg.), Das Deutsche Reich und der Völkermord an den Armeniern. Göttingen 2017 sowie Eckhard Lisec, Der Völkermord an den Armeniern im 1. Weltkrieg – Deutsche Offiziere beteiligt? Berlin 2017; Wolfgang Gust, Der Völkermord an den Armeniern 1915/16: Dokumente aus dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes. Springe am Deister 2005.

[16] Seyhan Bayraktar, Politik und Erinnerung: Der Diskurs über den Armeniermord in der Türkei zwischen Nationalismus und Europäisierung, Bielefeld 2010, Mihran Dabag, Kristin Platt (Hrsg.), Genozid und Moderne, Band 1: Strukturen kollektiver Gewalt im 20. Jahrhundert. Opladen 1998.

[17] Vgl. https://www.ndr.de/kultur/film/Die-Chronologie-des-Genozids-an-Armeniern,chronologie108.html; weiterführend jetzt Hans-Lukas Kieser, Talaat Pasha: Father of Modern Turkey, Architect of Genocide. Princeton 2018 (im Erscheinen); Annette Schaefgen, Schwieriges Erinnern: Der Völkermord an den Armeniern. Berlin 2006; Rolf Hosfeld, Operation Nemesis: Die Türkei, Deutschland und der Völkermord an den Armeniern. Köln 2005.

[18] Vgl. Howard M. Sachar: Dreamland: Europeans and Jews in the Aftermath of the Great War. London 2007, vor allem S. 15 und S. 17.

[19] Ein Einstieg: https://www.ndr.de/kultur/film/Die-Chronologie-des-Genozids-an-Armeniern,chronologie108.html.

[20] Vgl. Jürgen Gottschlich, Beihilfe zum Völkermord: Deutschlands Rolle bei der Vernichtung der Armenier. Berlin 2015 aus journalistischer Perspektive, nach wie vor: Melkon Krischtschian u. a., Deutschland und die Ausrottung der Armenier in der Türkei. North Charleston (South Carolina) 2014 (Erstausgabe 1930), detailliert Rolf Hosfeld, Tod in der Wüste: Der Völkermord an den Armeniern. München 2015 sowie Hosfeld, Pschicholz, Das deutsche Reichund Lisec: Völkermord.

[21] Gottschlich, Beihilfe, passim.

[22] Vgl. als Einstieg: https://www.welt.de/politik/deutschland/article139981810/Warum-die-Tuerkei-den-Genozid-nicht-anerkennt.html.

[23] Vgl. http://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/genozid-an-den-armeniern/218058/einfuehrung.

[24] Vgl. http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/armenier-voelkermord-resolution-ruft-reaktion-der-tuerkei-hevor-14267380.html.

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (1)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen