Laogai – Umerziehung durch Arbeit

Das Straflagersystem der Volksrepublik China

Obwohl die chinesische Führung 2013 eine Auflösung der Arbeitslager angekündigt hatte, existieren gegenwärtig noch ca. tausend dieser Lager, laodong gaizao (kurz: Laogai) genannt, in denen etwa vier Millionen Menschen Zwangsarbeit verrichten. Längst sind die Lager Teil des chinesischen Wirtschaftsplans. Seit Etablierung der ersten Laogai bald nach der Machtübernahme Mao Zedongs (1893-1976) 1949 wurden bis heute, so Schätzungen, etwa fünfzig Millionen Chinesen in solchen Lagern inhaftiert.[1] Die Volksrepublik China (VRC) hat das zahlenmäßig größte Zwangsarbeitslager-System in der Geschichte der Menschheit etabliert.

Die ersten Arbeitslager mit ideologischem Umerziehungsanspruch wurden bereits während Mao Zedongs „langen Marsches“ in erobertem Gebiet errichtet. Die Kommunistische Partei Chinas (KPC) orientierte sich dabei am sowjetischen System des Gulag und konnte beim Aufbau des Lagersystems auch auf Moskaus Unterstützung bauen. Nach Maos Sieg im Chinesischen Bürgerkrieg (1949) holte er sowjetische Spezialisten ins Land, Zehntausende Chinesen erhielten Ausbildung und ideologische Schulung in der UdSSR und formten nach ihrer Rückkehr das chinesische Wirtschaftssystem, das Bildungs- und Rechtswesen sowie den Sicherheitsapparat. Maos Sicherheitschef Kang Sheng hatte in den 1930er Jahren in der Sowjetunion stalinistische Methoden der Gegnerverfolgung beobachten können und errichtete nun das chinesische Sicherheitsministerium, leitete Säuberungen innerhalb der Kommunistischen Partei Chinas ein und schuf das Straflagersystem der Laogai nach dem Vorbild des russischen Gulag.

Bald schon bildeten die Laogai indes einige Besonderheiten aus. Waren die Gulag reine Zwangsarbeitslager, die jeweils im Zuge konkreter Arbeitsvorhaben (Bau einer Straße, einer Eisenbahnlinie etc.) eingerichtet wurden, sind die einzelnen Laogai auf Dauer konzipiert und wesentlicher Bestandteil des chinesischen Strafsystems. Im Zuge eines „Reform durch Arbeit“-Programms sind sie nicht nur integraler Bestandteil der chinesischen Produktionsplanung, ihre Konzeption ist zudem auf Umerziehung ausgerichtet. Wenngleich die Bezeichnung Laogai seit 1994 in offiziellen chinesischen Dokumenten und Verlautbarungen nicht mehr auftaucht und die Lager nunmehr neutral als Jianyu (Gefängnis) bezeichnet werden, hat sich an der Konzeption der Zwangsarbeitslager nichts Grundlegendes geändert. Sie sind nach wie vor Instrument der Unterdrückung und des Machterhalts der Kommunistischen Partei Chinas.

‚Reform durch Arbeit‘ – Das Laogai-System

Den chinesischen Arbeitslagern, von Anfang an Bestandteil des am Sowjetsystem orientierten gesellschaftlichen Umbauprozesses, einer „Reform durch Arbeit“, wird die seit 1994 verwendete Bezeichnung als „Gefängnisse“ nicht gerecht. Sie suggeriert, die in den Laogai verrichtete Zwangsarbeit sei mit der auch in einem Rechtsstaat akzeptierten Gefängnisarbeit vergleichbar.

Bereits ein kurzer Überblick zeigt das Gegenteil. So bedarf es zwar eines Gerichtsurteils, um zur Zwangsarbeit in ein Laogai eingewiesen zu werden, ein rechtsstaatlichen Kriterien folgendes Verfahren erfolgt jedoch nicht, es besteht auch keine Möglichkeit angemessener anwaltlicher Verteidigung. Die Äußerung eines kritischen Gedankens kann ebenso für die Einweisung in ein Laogai ausreichen wie die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit, so etwa zur uigurischen oder tibetischen. Die Möglichkeit, sich vor Verurteilung zur Zwangsarbeit vor einem Gericht zu verteidigen, besteht nicht. Die Arbeitsbedingungen, so etwa im Berg- und Straßenbau oder in Steinbrüchen, sind oftmals lebensgefährlich, Folter ist an der Tagesordnung. Die Aufseher, euphemistisch als „Erzieher“ bezeichnet, sind durch Erfolgsprämien daran interessiert, ein Maximum an Arbeitsleistung aus den Häftlingen herauszuholen. Die „mind reform through labor“, zentrale Komponente des Laogai-Systems, zielt darauf ab, die Persönlichkeit der Gefangenen zu brechen und ist keinesfalls mit Resozialisierung im Sinne eines an Rechtsstaatlichkeit orientierten Strafsystems gleichzusetzen.

Die Zielsetzung des Arbeitslagerlagersystems stand stets in Zusammenhang mit der Forderung der Klassenkampftheorie, alle anti-sozialistischen Kräfte und Klassenfeinde zu eliminieren. Mao Zedong setzte hier 1957 einen engen definitorischen Rahmen. Jeder, so Mao, der nicht für die sozialistische Bewegung handle oder spreche, sei als Feind des Volkes zu betrachten.[2] Es war also nicht eine aktive Handlung gegen das System von Nöten, um als dessen Gegner zu gelten, es genügte, sich nicht ausdrücklich für das Regime zu engagieren. Deng Xiaoping (1904-1997), Maos Nachfolger, nahm nach seiner Machtübernahme 1979 keine grundlegenden Änderungen am bis zum heutigen Tage existierenden Arbeitslagersystem vor – längst ist es unverzichtbarer Teil der chinesischen Volkswirtschaft, dessen Gewinne direkt der Partei zufließen. In den Zwangsarbeitslagern gefertigte Produkte werden auch in den Westen exportiert.

Gefangene, die formal verhaftet und wegen eines Verbrechens verurteilt wurden, werden in den Laogai verwahrt. Jede Bedrohung des sozialistischen Systems, jede Handlung, die die Souveränität oder die Integrität des Staates angeblich gefährdet oder gegen die Diktatur des Proletariats gerichtet ist, sich gegen die sozialistische Revolution, den sozialistischen Aufbau richtet oder die öffentliche Ordnung stört, gilt als Verbrechen, das mit Zwangsarbeit geahndet werden kann.[3]

Auf Grund der Dehnbarkeit der Begriffe fällt darunter fast jede nicht explizit systembejahende Handlung oder Äußerung, zumal selbst Diebstahl als konterrevolutionäres Handeln klassifiziert wird, da die Aneignung fremden Eigentums der sozialistischen Gesellschaftsordnung definitionsgemäß wesensfremd sei und ihren Ursprung in kapitalistisch-materialistischem Denken habe. Gefangene in Folge von Massenverhaftungen, vor allem im Zusammenhang mit gegen das System gerichteten politischen Bewegungen, werden in der Regel ebenso in die Laogai überführt, so auch Mitglieder und Sympathisanten der Demokratiebewegung, die 1989 auf dem Tian‘anmen-Platz in Peking gewaltsam niedergeschlagen wurde.[4]

Gemäß der 1954 definierten Rahmenbedingungen für Zwangsarbeit können verurteilte Sklavenarbeiter_innen in Industrie und Landwirtschaft, im Straßen- oder Bergbau sowie im Rahmen nationaler Großprojekte eingesetzt werden. Die Produktion aus nicht entlohnter Zwangsarbeit ist prinzipiell in den nationalen Wirtschaftsplan zu integrieren, das heißt bereits im Vorfeld einzuplanen. Das Laogai-System ist somit weniger ein Bestrafungsinstrument als ein Werkzeug der Repression und mentalen Indoktrination zum Zweck der Machterhaltung bei gleichzeitiger ökonomischer Ausbeutung.[5]

Der Begriff Laogai bezeichnet zum einen diese schärfste Form der Lager selbst, er wird aber auch synonym für das gesamte Zwangsarbeitssystem verwendet, das zwei weitere Komponenten umfasst. Bürger_innen der Volksrepublik China können auch ohne Gerichtsurteil ins System der Sklavenarbeit fallen. Für die Einweisung in ein Umerziehungslager, ein Laojiao (Umerziehung durch Arbeit) genügt ein Verwaltungsakt. Die Laogai werden durch die Laojiao im Rahmen des umfassenden Repressionssystems ergänzt. Diese Lager sind für Bürger_innen konzipiert, die sich der Unterordnung verweigern und auf individueller Gestaltung ihres Lebens bestehen oder beschuldigt werden, sich undiszipliniert zu verhalten oder Engagement für das System vermissen zu lassen. Der Verdacht, gegen das Regime eingestellt zu sein, genügt; eine Einweisung in ein solches Umerziehungslager für die Dauer von ein bis drei Jahren erfolgt in Form eines Verwaltungsaktes durch ein lokales Polizeibüro. Da die Inhaftierten nicht wegen eines Vergehens verurteilt wurden, erfolgt für die unter Zwang geleistete Arbeit zumindest eine geringfügige Bezahlung. Die Bewachung in den Laojiao ist weniger streng, den Gefangenen ist es im Gegensatz zu den Laogai-Häftlingen gestattet, Briefe zu schreiben und Besuch zu erhalten.[6]

Eine weitere Komponente des Laogai-Systems besteht aus Jiuye, einer erzwungenen Annahme einer zugewiesenen Arbeitsstelle. Diese Maßnahme wird vor allem gegenüber entlassenen ehemaligen Laogai-Häftlingen angewandt, die sich nach der Entlassung nicht einwandfrei verhalten haben oder deren Umerziehungserfolg zweifelhaft erscheint. Eine Jiuye-Anordnung kann allerdings auch darin bestehen, dass Gefangene nach Verbüßen ihrer Zwangsarbeit gar nicht erst freigelassen werden, wenn ihr mentaler Umerziehungsprozess als nicht abgeschlossen betrachtet wird. Schätzungen gemäß betrifft dies ungefähr siebzig Prozent aller Laogai- oder  Laojiao-Gefangenen. Nicht selten wird aus einer zeitlich begrenzen Haft lebenslange Zwangsarbeit.[7]

Es ist nahezu unmöglich, verlässliche Daten zu Inhaftierten, Gefolterten, Getöteten sowie bei Arbeitsunfällen ums Leben gekommenen zu erhalten. Gesamtzahlen liegen nicht vor. Unabhängige Recherchen sind unmöglich, parteiinterne Statistiken Staatsgeheimnis. So zeigte sich auch die in Washington D.C. ansässige Laogai Research Foundation äußerst zurückhaltend, die 1992 von dem chinesisch-amerikanischen Menschenrechtsaktivisten und ehemaligen langjährigen Laogai-Gefangenen Harry Wú Hóngdá (1937-2016) gegründet wurde und für lange Zeit das führende Forschungs- und Dokumentationszentrum hinsichtlich des chinesischen Zwangsarbeitersystems war.

Die Dimensionen des Systems werden indes über Aussagen Harry Wús greifbar. In einem Interview mit der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechtekam Wú auf ein einzelnes Regierungsprojekt zu sprechen, in dessen Rahmen 1955 circa zwei Millionen Häftlinge zu Zwangsarbeit bei Flussbegradigungen und Dammarbeiten herangezogen worden waren. Ein Jahr später, so Wú, sei gemäß der Auswertung verfügbarer Dokumente nur noch etwa die Hälfte von ihnen am Leben gewesen.[8]

Die allgemeine Lage der Menschenrechte in der Volksrepublik China

Zwar ist der Schutz der Menschenrechte seit 2004 in der chinesischen Verfassung festgeschrieben, die Interpretation des Gehalts der Menschenrechte unterliegt indes der Hoheit der Partei. Die Regierung ist nicht an die Verfassung oder die universellen Menschenrechte gebunden, sie steht über ihnen. Mit anderen Worten: Das Regime kann Menschenrechte gewähren oder entziehen, einzelne Rechte partiell und situationsbezogen einhalten, sich ebenso über andere hinwegsetzen. Das chinesische System ist von Rechtsstaatlichkeit weit entfernt.

Für die Kommunistische Partei Chinas sind Menschenrechte keine unantastbare Norm, ihr Gewähren vielmehr ein Herrschaftsinstrument zu Machterhalt und Disziplinierung.
Unter Staatspräsident Xi Jinping (seit 2013) führt dieser funktionale Gebrauch der Menschenrechte zu weiteren Einschränkungen. Ein im Juli 2015 verabschiedetes „Gesetz zur Nationalen Sicherheit“ erleichtert die Unterdrückung gesellschaftlicher Kräfte, die sich für Presse- und Meinungsfreiheit einsetzen sowie die Überwachung unabhängiger Interessenvertretungen wie unter anderem Arbeiterorganisationen oder Rechtsanwälte. Die Spielräume für Sicherheitsorgane, unbequeme Kritiker und Aktivisten zu verfolgen, wurden erweitert. So folgte dem Gesetz bereits im Sommer eine Verhaftungswelle, der zahlreiche Menschenrechtsaktivist_innen, darunter vor allem Journalist_innen, Jurist_innen und Schriftsteller_innen zum Opfer fielen.

Mit einem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen „Gesetz zum Management der Aktivitäten ausländischer NGOs“ wurden letztere in die Verfolgung einbezogen.  Peking will damit den Einfluss von als “schädlich” empfundenen “westlichen” Werten und politischen Ordnungsvorstellungen, wie Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit, eindämmen.[9] Hatte Peking, trotz der funktionalen Instrumentalisierung der Menschenrechte in der Praxis, ihre universelle Geltung zumindest theoretisch anerkannt, so stellt die chinesische Regierung diese nun grundsätzlich in Frage. Intendiert ist hierbei vor allem eine Abschottung gegen als gefährlich betrachtete „westliche Ideen“ wie Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, die als systemgefährdend betrachtet werden. An Hochschulen ist es nunmehr verboten, von der Universalität der Menschenrechte zu sprechen. Studenten sollten sich verstärkt an chinesischen Traditionen orientieren.[10]

Konzepte wie Freiheit,Demokratie und Menschenrechte seien Teile eines westlichen Wertesystems, mit dessen Propagierung, so das Dokument, ausländische Regierungen die Herrschaft der Kommunistischen Partei Chinas zu untergraben versuchten. Peking propagiert indes ein sozialistisches Wertesystem mit chinesischen Charakteristika als Alternative zum vermeintlich westlichen Wertesystem und versucht den inneren Zusammenhalt durch entsprechende Abgrenzung nach außen zu stärken. Die spezifischen chinesischen Charakteristika bleiben hierbei unkonkret.[11]

Dennoch erweitert wachsender Lebensstandard, vor allem in urbanen Zentren, die Spielräume individueller Lebensgestaltung. Auf Grund der gewaltigen Unterschiede zwischen den Einkommensgruppen sowie zwischen Wirtschaftszentren und ländlichen Gebieten ist diese Tendenz derzeit nur auf eine ökonomische Elite beschränkt, die Privilegien dem System verdankt. Mangelnde bürgerliche Freiheitsrechte und fehlende Rechtssicherheit schränken diese Spielräume weiter ein.

China bleibt ein autoritärer Ein-Parteienstaat. Presse-, Meinungs-, Versammlungsfreiheit, Bürger- und Freiheitsrechte haben in China nach wie vor einen schweren Stand, Engagement für Menschenrechte hat einen hohen Preis. Die traumatisierende Wirkung des Massakers auf dem Tien’anmen-Platz von 1989 auf Bürgerrechts- und Demokratiebewegungen hält bis heute an. Die 2015 einsetzende Verhaftungswelle macht deutlich, dass das Regime nach wie vor bereit ist, entsprechende Tendenzen mit Repression zu beantworten. Regimekritiker haben nach wie vor Schwierigkeiten das Land zu verlassen, wie das Beispiel der Witwe des am 13. Juli 2017 verstorbenen Schriftstellers und Menschenrechtlers Liu Xiaobo zeigt, die erst am 10. Juli 2018 eine Ausreisegenehmigung erhielt. Der Gesundheitszustand der 57-Jährigen, die bis zuletzt unter Hausarrest stand, hatte sich dramatisch verschlechtert. Menschenrechtsgruppen hatten ihre Ausreiseerlaubnis lange gefordert.

Wirtschaftliche Öffnung und marktwirtschaftliche Liberalisierung zogen bislang keine Entwicklung in Richtung Demokratisierung und Rechtstaatlichkeit nach sich, vielmehr haben sie das Machtfundament des Regimes gestärkt.[12]

 

Anmerkungen

[1] So eine konservative Schätzung de Laogai Research Foundation, in:  https://www.igfm.de/china/hintergrund/interview-harry-wu/

[2] Detailliert: Melissa Pearson Fruge,”The Laogai and Violations of International Human Rights Law: A Mandate for the Laogai Charter”, in: Santa Clara Law Review, 1998, Vol. 38/2, S. 473-519, S. 475 ff.

[3] Vgl. Fruge, Laogai, S. 479.

[4] Am 3. und 4. Juni 1989 schlug das Militär auf dem Tian’anmen-Platz (Platz des himmlischen Friedens) eine vor allem von Studenten getragene Demokratiebewegung nieder, die ihre Hoffnungen vor allem auf die Reformen und Veränderungen im Ostblock setzte. Die gewaltsame Niederschlagung der d erstickte alle Hoffnung auf Öffnung, Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit langfristig. Amnesty International sprach von mehreren hundert bis mehreren tausend Toten (https://www.amnesty.org/download/Documents/200000/asa170091990en.pdf), das chinesische Rote Kreuz von 2600 Toten und ca. 7000 Verletzten. Die Zahlen des Roten Kreuzes in einem Bericht der US-Botschaft in Bejing: https://nsarchive2.gwu.edu//NSAEBB/NSAEBB16/documents/32-01.htm.

[5] Laogai Research Foundation, Logai Handbook 10-12, 1995.

[6] Vgl. Fruge, Laogai, S. 483.

[7] Vgl. Jonathan M. Cowen, “One Nation’s ‘Gulag’ is another Nation’s ‘Factory within a fence'”, in: Pacific Basin Law Journal, 12 (1), 1993, S. 191-235, hier S. 294. Als e-Resource: https://escholarship.org/uc/item/8dk4b6xf

[8] https://www.igfm.de/china/hintergrund/interview-harry-wu/

[9] Vgl. hierzu die Länderinformationen der Bundeszentrale für politische Bildung: https://www.bpb.de/internationales/weltweit/menschenrechte/38775/china?p=all

[10] So das interne Memorandum der Kommunistischen Partei Chinas, das als „Zentraldokument Nr. 9“ bekannt wurde. Ein erster Überblick https://www.dw.com/de/parteilinie-und-zensur-unter-xi-jinping/a-16880746;  detailliert Heiner Roetz, “Ein Problem der Politik und nicht der Kultur: Menschenrechte in China”, in: Kurt Seelmann (Hrsg.), Menschenrechte. Begründung-Universalisierbarkeit-Genese. Berlin, Boston 2017, S. 102-125, vor allem S. 104 ff und Anm. 9.

[11] Vgl. wiederum die Länderinformationen der Bundeszentrale für politische Bildung.

[12] Hierzu jetzt Eva Pils, Human Rights in China: A Social Practice in the Shadows of Authoritarianism. Cambridge 2018.

 

Literatur (Auswahl)

Jen-Philippe Béja (Hrsg.), The Impact of China’s 1989 Tiananmen Massacre. New York, London 2011.

Jonathan M. Cowen, „One Nation’s ‚Gulag’ is another Nation’s ‚Factory within a fence’,“ in: Pacific Basin Law Journal, 12 (1), 1993, S. 191-235.

Melissa Pearson Fruge, „The Laogai and Violations of International Human Rights Law: A Mandate for the Laogai Charter,“ in: Santa Clara Law Review, 1998, Vol. 38/2, S. 473-519.

Eva Pils, China’s Human Rights Lawyers. Advocacy and Resistance. New York 2015.

Dies., Human Rights in China: A Social Practice in the Shadows of Authoritarianism. Cambridge 2018.

Dies., „Dislocation of the Chinese Human Rights Movement,“ in: Stacy Mosher, Patrick Poon, A Sword and A Shield: China’s Human Rights Lawyers. Hong Kong 2009, S. 141-159.

Dies., Mike McConville, Comparative Perspectives on Criminal Justice in China. Cheltenham u. a., 2013.

Kurt Seelmann (Hrsg.), Menschenrechte: Begründung-Universalisierbarkeit-Genese. Berlin, Boston 2017.

Hongda Harry Wu, Laogai, The Chinese Gulag. San Francisco, Oxford 1992.

Ders., Wer schweigt, macht sich schuldig. Köln 1996.

Ders., Nur der Wind ist frei. Berlin 1996.

Ders., Donner der Nacht: Mein Leben in Chinesischen Straflagern. Augsburg 2009.

 

Weiterführende Links

UNHCR

Berichte zur Menschenrechtslage in China (engl.)

Amnesty International
Jahresbericht 2017, Volksrepublik China

Human Rights Watch
Report China and Tibet 2017

United Nations / Vereinte Nationen
China Informationen des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen 

Reporter ohne Grenzen
Informationen vor allem zu Einschränkungen der Pressefreiheit und Zensur

Informationsplattform humanrights.ch
Informationen zu Repressionsmaßnahmen und Zensur 

Transparency  International
Informationen vor allem zu Korruption

World Justice Project
Rule of Law Index – China, Indikatoren zur Entwicklung grundlegender Rechte

Autor: Dr. Christian Ritz
Kontakt: info@fritz-bauer-forum.de

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