Länderbeitrag

Völkermord

Der Darfur Konflikt – Die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft

Der Krieg in Darfur, einer aus drei Bundestaaten bestehende Region im Westen des Sudan, dauert nun fünfzehn Jahre. In dem seit 2003 anhaltenden Konflikt zwischen der sudanesischen Zentralregierung in Khartum und verschiedenen Volksgruppen in der Darfur-Region töteten sudanesische Regierungstruppen, unterstützt durch lokale arabische Milizen, bis 2016 circa 400.000 Menschen. Tausende Frauen und Mädchen wurden vergewaltigt.

Im Januar 2007 lebten ungefähr zwei Millionen Binnenflüchtlinge in Lagern in Darfur, mindestens 230.000 Menschen sind in den benachbarten Tschad geflohen. Nach Angaben der Vereinten Nationen sind weitere etwa zwei Millionen Menschen unmittelbar von dem Konflikt betroffen, da die regionale Infrastruktur zerstört ist, Landwirtschaft, Handel und Märkte stark beeinträchtigt sind.

Wenngleich der Bürgerkrieg seit einigen Jahren mit geringerer Intensität geführt wird, ist eine Friedenslösung nicht in Sicht. Die internationale Staatengemeinschaft zieht sich aus dem Konflikt zunehmend zurück. Die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die Bundesrepublik setzen seit einigen Jahren verstärkt auf eine Begrenzung der aus dem Bürgerkrieg resultierenden Fluchtbewegung Richtung Europa und reduzieren ihr Engagement um eine Verhandlungslösung.

 

Ursachen und Hintergründe des Konflikts 

Darfur (Dar Fur = Land der Fur), bestehend aus den drei sudanesischen Bundesstaaten Schamal Darfur (Nord-Darfur), Gharb-Darfur (West-Darfur) und Dschanub-Darfur (Süd-Darfur) war stets eine benachteiligte Region. Diese drei Bundesstaaten grenzen im Norden an Libyen, im Westen an den Tschad, die Zentralafrikanische Republik und im Süden an die seit 2011 unabhängige Republik Südsudan.

Zugang zu Wasser und fruchtbarem Land sind begrenzt. Nord Darfur liegt in der Sahelzone, Dürreperioden sind keine Seltenheit. Bevölkerungswachstum führte überdies zu Überweidung, Überkultivierung der kargen Böden, unkontrollierte Abholzungen zu weiterer Ausdehnung der Wüsten und Halbwüsten. West- und Süd Darfur sind im Wesentlichen durch Savannenlandschaften geprägt, die sich ebenfalls nur teilweise für Ackerbau eignen. Die seit 2003 andauernde Auseinandersetzung war zunächst vor allem ein Konflikt um Ressourcen, der jedoch bald als arabisch-schwarzafrikanische Auseinandersetzung rassistisch aufgeladen wurde.

Mehrere christliche Königreiche, deren Entstehung in das 10. Jahrhundert zurückreicht, wurden ab dem 13. Jahrhundert von arabischen Stämmen erobert und islamisiert. Bis 1640 unabhängiges Sultanat, geriet Darfur in der Folge in ägyptische Abhängigkeit und wurde 1898 als halbautonome Region mit den übrigen Gebieten des heutigen Sudan britische Kolonie. 1956 erlangte der Sudan seine Unabhängigkeit, die Aufteilung der Darfur-Region in drei Bundesstaaten, in denen zu Beginn des Krieges 2003 etwa sieben Millionen Menschen lebten, erfolgte 1994.

Traditionell wurden Konflikte um die knappen Ressourcen in der Regel auf dem Weg einer Schlichtung durch Mediatoren (ajawid), zumeist Oberhäupter eines unbeteiligten Stammes, gelöst. Die Kolonialverwaltung und die Regierungen in Karthum unterstützten dieses System, in dem lokale Regierungsinstitutionen die Einhaltung der erzielten Kompromisse überwachten und garantierten. So auch in einem Konflikt zwischen den Fur und arabischen Stämmen um Territorien und Vieh 1989, in dessen Zentrum aber auch der von den Fur gegen die arabischen Volksgruppen erhobene Vorwurf der Diskriminierung und Ausgrenzung von politischer und wirtschaftlicher Teilhabe stand.[1]

Nach dem Militärputsch im Juni 1989 unter Führung General Umar Hasan Ahmad al-Bashirs (geb. 1944), der das Land bis heute gemäß einer islamisch-fundamentalistischen Ausrichtung iranischer Prägung regiert, verstärkten arabische Milizen mit Unterstützung durch die neue Regierung ihre Angriffe auf die schwarzafrikanische Bevölkerung in Darfur, die unter dem Eindruck des Konflikts im Südsudan zunehmend nach Unabhängigkeit, zumindest jedoch nach verstärkter politischer Teilhabe in Karthum strebte. Überdies forderte sie Beteiligung an den Erdölvorkommen in Süd Darfur und Investitionen in die chronisch unterentwickelte Infrastruktur der vernachlässigten Region. Diese Forderungen wurden lauter, als sich eine politische Lösung der Auseinandersetzung im Süden des Landes ohne Beteiligung der darfurischen Bundesstaaten abzeichnete.

Der militärische Konflikt zwischen dem muslimisch-arabisch geprägten Norden des Sudan mit der Hauptstadt Karthum und den vorwiegend christlichen, schwarzafrikanischen, auf regionalen Stammesstrukturen basierenden Volksgruppen, endete 2005 mit einem Friedensabkommen und führte 2011 zur Gründung der Republik Südsudan. Der Sezessionskrieg im Süden des Landes um Selbstbestimmung und Unabhängigkeit von Karthum, aber auch um Kontrolle über die Erdölvorkommen und den Rohstoffreichtum im Süden hatte seit den 1950er Jahren circa zwei Millionen Todesopfer gefordert.

Seit 2003 versuchten aus lokalen Stammesgemeinschaften der Darfur-Gebiete hervorgegangene Rebellenbewegungen ihre Forderungen nach einer ökonomischen Entwicklung und größerer politischer Repräsentation auf zentraler Ebene gewaltsam durchzusetzen. Als wichtigste Rebellengruppen bildeten sich hierbei das Justice and Equality Movement (JEM) sowie das Sudan Liberation Movement/Army (SLM/A) heraus. Letztere veröffentlichte Ende 2003 eine Grundsatzerklärung, in der wesentliche Ziele formuliert wurden:

„The objective of the SLA is to create a united democratic Sudan. Sudan’s unity must therefore ultimately be based on the right to self-determination and the free will of the various peoples of Sudan […] on an economy and a political system that address the uneven development and marginalisation that have plagued the country since independence.”

Die traditionelle Form der Konfliktbeilegung durch Mediation und staatliche Absicherung eines Kompromisses funktionierte nicht mehr, da der Staat nun selbst Partei in der Auseinandersetzung war.

 

Verlauf des Konflikts 

Die militärische Auseinandersetzungen begann am 18. April 2003 mit einem Guerilla-Angriff der SLA auf einen Militärflughafen, bei dem 75 Soldaten ums Leben kamen. Die Rebellen begründeten diesen Überfall mit der Vernachlässigung der Darfur-Region durch die Regierung in Karthum und bezeichneten den Angriff zudem als Reaktion auf eine gewachsene arabische Militanz. Die Regierung in Karthum antwortete mit einer massiven Militäraktion, bombardierte Dörfer, aus deren Stammesgemeinschaft Rebellen hervorgegangen waren, unterschied nicht zwischen Rebellen und Zivilbevölkerung und rüstete die arabischen Milizen (Janjaweed) weiter auf.

Mit der Resolution 1564 beschloss der UN-Sicherheitsrat im September 2004, eine Untersuchungskommission in die Region zu entsenden. Die aus fünf Personen bestehende Kommission berichtete von ethnischen Säuberungen, Massenhinrichtungen, Massenvergewaltigungen, Vertreibungen sowie der Verhinderung der Rückkehr der Flüchtlinge durch Abbrennen von Dörfern und Zerstörung von Brunnen. Den Janjaweed wird vorgeworfen, unter der Verantwortung der sudanesischen Regierung ungestraft schwerste Menschenrechtsverletzungen an der schwarzafrikanischen Zivilbevölkerung zu begehen. Indizien für einen systematischen Völkermord gemäß der Definition der UN-Völkermordkonvention von 1948 konnte die Kommission nicht feststellen, während die US-Administration ab 2004 von genozidalen Handlungen in der Darfur-Region sprach.[2] Die systematische Tötung der Zivilbevölkerung läuft in der Tat auf die Ermordung ganzer Volksgruppen hinaus.

Bereits Ende 2004 wurde deutlich, dass keine der Konfliktparteien in der Lage sein würde, die Auseinandersetzung militärisch zu gewinnen. Keine Seite war ernsthaft an einer Verhandlungslösung interessiert. Vielmehr intensivierten die sudanesische Armee und die Janjaweed ihre Angriffe, auch die beiden Rebellengruppen SLA und JEM trugen zur Radikalisierung des Konflikts bei. Die Übergriffe auf die Zivilbevölkerung verstärkten sich weiter. Die meisten Opfer waren in den ersten fünf Jahren des Bürgerkrieges bis 2008 zu beklagen. Schätzungen der Vereinten Nationen gehen von bis zu 300 000 Toten und etwa 2,7 Millionen Geflüchteten für diesen Zeitraum aus.[3]

 

Bemühungen um Frieden

Ein im April 2004 in N’Djamena, der Hauptstadt des benachbarten Tschad ausgehandelter 45-tägiger Waffenstillstand wurde von den arabischen Milizen nicht eingehalten und von den beiden Rebellengruppen SLA und JEM für gescheitert erklärt. Im November des gleichen Jahres unterzeichneten die Konfliktparteien eine Vereinbarung zu humanitären Fragen und zur Eindämmung der Gewalt. In dem Abkommen, das nach langwierigen Verhandlungen in Abuja, der Hauptstadt Nigerias unter Mediation der Afrikanischen Union (AU)[4] zu Stande kam, verpflichtete sich die sudanesische Regierung zur Demobilisierung der Janjaweed-Milizen und zur Einstellung von Luftangriffen auf die Zivilbevölkerung in Darfur.

Auch diese Vereinbarung wurde nicht umgesetzt. So unternahm die Regierung in Karthum keinerlei Schritte zur Entwaffnung der Milizen, im September 2005 verschlechterte sich die humanitäre Situation durch eine Intensivierung der Kampfhandlungen zwischen Regierungstruppen und Rebellen, vermehrten Angriffen auf die Zivilbevölkerung und zunehmend auch auf Hilfsorganisationen. Die Bevölkerung ist nach wie vor auf Grund der Zerstörung von Dörfern, Feldern und Brunnen dringend auf die Hilfe der internationalen Organisationen angewiesen.

Ende November 2005 wurden die Verhandlungen auf Drängen der AU wieder aufgenommen. Am 5. Mai 2006 unterzeichneten die sudanesische Regierung und eine Teilgruppierung der SLA das Darfur Peace Agreement (DPA) in Abuja.[5] Das Abkommen regelte Fragen der politischen Vertretung Darfurs auf nationaler und regionaler Ebene, einen sofortigen Waffenstillstand, ein weiteres Mal die Entwaffnung der Janjaweed-Milizen und die Eingliederung von Rebellen in die sudanesische Armee. Die SLA ist jedoch gespalten, Teile der Rebellengruppe lehnten die Vereinbarung ebenso wie das JEM ab. Die das Abkommen ablehnenden Gruppierungen gaben im Juni 2006 die Gründung der National Redemption Frontbekannt und setzten den Kampf fort. Die Namensgebung der neuen Rebellengruppierung macht bereits deutlich, dass sie sich mit einer Lösung der politischen und wirtschaftlichen Probleme Darfurs nicht mehr begnügen würde. UN-Generalsekretär Kofi Annan (1938-2018, UN-Generalsekretär 1997-2006) ermahnte im Mai 2006 diese Rebellengruppen, den Vertrag doch noch zu unterzeichnen.[6]

Bereits im Mai 2004 vereinbarte die AU mit den Konfliktparteien, eine afrikanische Friedensmission auf den Weg zu bringen, die den Schutz der Zivilbevölkerung und eine sichere Rückkehrmöglichkeit für Geflüchtete gewährleisten sollte. Die African Union Mission in Sudan(AMIS), an der sich die AU-Staaten Gambia, Kenia, Nigeria, Ruanda, Senegal und Südafrika beteiligten und die durch Bereitstellung von Transportkapazitäten der Bundesrepublik, Großbritanniens, der Niederlande und der USA unterstützt wurde, konnte keines der genannten Ziele erreichen. Im Oktober betrug die Stärke der multinationalen afrikanischen Friedenstruppe 6300 Mann, die Ausrüstung war ungenügend, die finanziellen Mittel zu knapp bemessen. Die sudanesische Regierung zeigte sich nicht zuletzt durch Verweigerung von Reisegenehmigungen unkooperativ. Überdies ließ die Regierung in Karthum lediglich eine Mission mit Beobachterstatus zu, wodurch wirksamer Schutz für die Bevölkerung nicht umgesetzt werden konnte.

Vor dem Hintergrund der katastrophalen humanitären Situation wurde am 31. Dezember 2007 eine gemeinsame Mission der AU und der Vereinten Nationen eingesetzt (African Union/ United Nations Hybrid Operation in Darfur, UNAMID, auf Basis von UN-Resolution 1769 vom 31. Juli 2007).[7] Auch diese Mission, die zeitweise 21.000 Soldaten und 4500 Zivilsten umfasste und bis 2014 jährlich etwa 1,6 Milliarden Dollar kostete, hatte keinen Erfolg. Ein Konsortium aus mehreren Menschenrechtsorganisationen resümierte bereits 2008, die sudanesische Regierung behindere die Mission nach Kräften, ein wirksamer Schutz der Bevölkerung gelinge auch der Hybridmission nicht.[8] 2014 stellte die UN fest, UNAMID habe ihre wesentlichen Ziele nicht erreicht. Diese Feststellung gilt bis heute.

Im Januar 2016 begann die Regierung eine großangelegte Offensive, bei der auch chemische Kampfstoffe zum Einsatz gekommen seien sollen.[9] Trotz der Anwesenheit der UNAMID-Kräfte gelang es der sudanesischen Armee, den Zugang zu den Kampfgebieten zu verhindern. Unabhängige Journalisten und Menschenrechtsorganisationen haben keine Möglichkeit, Einblick zu gewinnen. Es ist zu vermuten, dass zahlreiche Belege für umfangreiche Humanitätsverbrechen und Völkermord zu finden wären.

 

Darfur und der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag 

Dreizehn Hilfsorganisationen, die bis zu diesem Zeitpunkt den Großteil der zwei Millionen hilfsbedürftige Menschen versorgt hatten, die auf Nahrungsmittel angewiesen sind, wurden im März 2009 ausgewiesen. Es war dies die Reaktion Präsident Al Bashirs auf die Anklageerhebung gegen ihn vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH, International Criminal Court, ICC).[10] Konnten die AMIS-Beobachter 2004 noch keine Anzeichen für einen Genozid finden, sah der IStgH dies anders und erhob noch im gleichen Jahr gegen Al Bashir und andere.

Der IStgH, 1998 auf einer internationalen Konferenz in Rom gegründet, ist eine unabhängige Einrichtung mit Sitz in Den Haag und steht außerhalb des Gefüges der Vereinten Nationen. Das Gericht wird bei Völkermord, Humanitäts- und schweren Kriegsverbrechen tätig. 2018 wurde seine Zuständigkeit auf den Tatbestand des Angriffskrieges erweitert. Den Staaten steht es frei, seiner Gerichtsbarkeit beizutreten. 2002 nahm der IStgH seine Arbeit auf, nachdem 60 Staaten das Römische Statut ratifiziert hatten, das unter anderem die Rechtsstellung und die Befugnisse des Gerichtshofs definiert.[11] Bis 2018 wuchs die Zahl auf 120 Unterzeichnerstaaten an, der Sudan gehört indes nicht dazu. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat jedoch die Befugnis, den Gerichtshof per Resolution zu beauftragen, in Staaten Untersuchungen einzuleiten, die der Gerichtsbarkeit des IStGH nicht beigetreten sind und sich somit über die Souveränität eines Staates hinwegzusetzen. Dies geschah im Falle des Sudan.

Die Untersuchung des IStgH wurde im Juni 2005 eröffnet. Die Anklage, die gegen Bashir, weitere Mitglieder des sudanesischen Regimes, des Militärs, der Janjaweed, aber auch der Rebellengruppen richtet, wurde wegen Genozids erhoben, der nicht nur durch gezielte Massenmordaktionen verübt wurde, sondern auch durch die gezielte Herbeiführung von Lebensbedingungen, die die physische Vernichtung ganzer Volksgruppen nach sich zogen. Die Anklage umfasste darüber hinaus Kriegsverbrechen, darunter Angriffe auf Zivilisten, Raub, sexualisierte Gewalt, Verschleppungen, Zwangsumsiedelungen sowie Folter.[12]

Der Krieg in Darfur war der erste, der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an den Internationalen Strafgerichtshof überwiesen wurde.[13] Es war die erste Untersuchung des Gerichtshofs, in der es um Genozid Verbrechen ging. Omar al Bahir ist auch der erste amtierende Präsident, der vom IStgH wegen Völkermord angeklagt und mit internationalen Haftbefehlen (datiert auf den 4. März 2009 und den 12. Juli 2012) gesucht wurde. Die Haftbefehle, auch die gegen weitere Angeklagte wurden nie vollstreckt.Die Angeklagten sind frei, während die Opfer auf Gerechtigkeit warten. Verfahren in Abwesenheit finden nicht statt. Weiterhin besteht Straflosigkeit, während nach wie vor Humanitätsverbrechen begangen werden, das Regime in Karthoum in Verletzung der Resolution 1593 seine Politik des Nicht-Kooperierens mit den Vereinten Nationen fortsetzt und Untersuchungen der Internationalen Gemeinschaft behindert.[14]

Der Umstand, dass der Haftbefehl gegen Bashir trotz zahlreicher Reisen ins Ausland bislang nicht vollstreckt wurde, schwächt die Position des Internationalen Gerichtshofs nachhaltig.

Zu Beginn des Jahres 2018 kam es nur selten zu Kampfhandlungen zwischen sudanischer Armee und den wichtigsten Rebellengruppen. Die Regierung kontrolliert weite Gebiete, durch eine Entwaffnungsaktion der Vereinten Nationen hat sich die Sicherheitslage leicht verbessert. Bewaffnete Überfälle arabischer Nomaden auf die Zivilbevölkerung sind indes an der Tagesordnung, ein Dialog unter Beteiligung aller Konfliktpartien findet derzeit nicht statt. Eine Verhandlungslösung ist nicht in Sicht, während sich die Rebellenbewegungen in den vergangenen Jahren in eine Vielzahl bewaffneter Gruppierungen unter Führung lokaler Warlords aufsplitterten. Abgesehen von dem Umstand, dass die Erfüllung der ursprünglichen Forderungen der Rebellen in weiter Ferne liegt, erschwert die durch die Zersplitterung der Aufständischen entstandene Unübersichtlichkeit eine Verhandlungslösung zusätzlich. Für diese Gruppierungen ist die Fortsetzung der bewaffneten Auseinandersetzung eine Einnahmequelle.

Die derzeitig relative Waffenruhe ist umso trügerischer, da sich der ursprüngliche Zentrum-Peripheriekonflikt um ökonomische Förderung der benachteiligten Darfurregion und um politische Repräsentation ausgeweitet hat und der Forderungskatalog der Rebellen mittlerweile überregionale Ansprüche enthält.

Bis Juni 2018 wurde die UNAMID-Mission durch die UN-Resolution 2363 personell weiter verkleinert.[15] Die Reduzierung auf 8735 Soldaten und 2500 Polizisten erscheint als Einstieg in den Ausstieg aus einer dringend gebotenen Mission der internationalen Gemeinschaft.

Autor: Dr. Christian Ritz
Kontakt: christian.ritz@buxus-stiftung.de

Anmerkungen

[1] Detailliert: International Crisis Group, „Darfur Rising. Sudans new crisis,“ in: Africa Report, No. 76: https://www.crisisgroup.org/africa/horn-africa/sudan/darfur-rising-sudans-new-crisis.

[2] Text der Resolution: http://unscr.com/en/resolutions/1564. Text des Kommissionsberichts http://www.un.org/news/dh/sudan/com_inq_darfur.pdf und Text der UN-Völkermordkonvention: https://www.uni-marburg.de/icwc/dateien/voelkermordkonvention.pdf. Aussage des damaligen US-Außenministers Colin L Powell vor dem Ausschuss für auswärtige Beziehungen des US-Senats, Washington, 9. September 2004: https://2001-2009.state.gov/secretary/former/powell/remarks/36042.html.

[3] Vgl. hierzu The Guardia, 23. April 2008: https://www.theguardian.com/world/2008/apr/23/sudan.unitednations.

[4] Erste grundlegende Informationen zur AU: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunkte/afrika/uebersicht-regionalorganisationen-node/afrikanische-union-node.

[5] Text des Abkommens: http://www.un.org/zh/focus/southernsudan/pdf/dpa.pdf

[6] Vgl. die Meldung der BBC: http://news.bbc.co.uk/2/hi/africa/5037452.stm.

[7] Pressemitteilung der UN und Text der Resolution: https://www.un.org/press/en/2007/sc9089.doc.htm.

[8] The Darfur Consortium. An African and International Civil Society Action for DarfurPutting People First: The Protection Challenge Facing UNAMID in Darfur: Kampala 2008: http://www.sudanconsortium.org/darfur_consortium_actions/reports/2008/Putting_People_First_UNAMID_report.pdf; vgl. auch die Pressemitteilung von Amnesty International (AI), 19. Dezember 2007:  https://www.amnesty.org.uk/press-releases/sudan-obstructions-and-delays-endanger-un-deployment-and-civilian-lives-darfur.

[9] Jonathan Loeb,„Did Sudan use chemical weapons in Darfur last year?“, in: Bulletin of the Atomic Scientists, 17 Januar 2017: https://thebulletin.org/2017/01/did-sudan-use-chemical-weapons-in-darfur-last-year/

[10] Text der Anklage: https://www.icc-cpi.int/CourtRecords/CR2010_05477.PDF.

[11] Text des Römischen Statuts vom 17. Juli 1998: http://www.un.org/depts/german/internatrecht/roemstat1.html.

[12] Vgl. die Angaben des ICC-02/2005: https://www.icc-cpi.int/darfur

[13] Mit Resolution 1593 vom 31. März 2005. Text: https://www.icc-cpi.int/nr/rdonlyres/85febd1a-29f8-4ec4-9566-48edf55cc587/283244/n0529273.pdf.

[14] Erklärung der Strafverfolgung am IStgH an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vom 14. Dezember 2018: https://www.icc-cpi.int/Pages/item.aspx?name=181214-stat-otp-UNSC-1593.

[15]  Text der Resolution vom 29. Juni 2017: http://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/2363(2017).

 

Literatur (Auswahl)

Noah R. Bassil, The post-colonial state and civil war in Sudan: The origins of conflict in Darfur. London 2012.

Allard Duursmam, „Counting Deaths While Keeping Peace: An Assessment of the JMAC’s Field Information and Analysis Capacity in Darfur“, in: International Peacekeeping,Vol. 24 (2017), No. 5, S. 823-847.

Ali Hamid Eltigani, Darfur´s political economy. London 2015.

Julie Flint, Alex de Waal, Darfur. A New History of a Long War. London, New York 2008.

Elke Grawert (Hrsg.), After the Comprehensive Peace Agreement in Sudan. Suffolk, 2010.

Fred Grünfeld, Wessel N. Vermeulen, Jasper Krommendijk, Failure to prevent gross human rights violations in Darfur: warnings to and responses by international decision makers (2003-2005). Leiden u.a. 2014.

Douglas H. Johnson, The Root Causes of Sudan´s Civil Wars. Oxford 2011.

Khalid Y. Khalafalla, „Der Konflikt in Darfur“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 4/2005), digital abrufbar unter: http://www.bpb.de/apuz/29275/der-konflikt-in-darfur?p=0.

Mahmood Mamdani, Saviors and Survivors. Darfur, Politics and the War on Terror. New York 2009.

Tanja R. Müller, Zuhair Bashar, „’UNAMID Is Just Like Clouds in Summer, They Never Rain’: Local Perceptions of Conflict and the Effectiveness of UN Peacekeeping Missions“, in: International Peacekeeping, Vol. 24 (2017), No. 5, S. 756-779.

Paul L. Moorcraft, Omar al-Bashir and Africa´s longest war. Barnsley 2015.

Friederike Maria Posor, Der Darfur-Konflikt und seine Auswirkungen auf die internationale Staatengemeinschaft vor dem Hintergrund neuer völkerrechtlicher Rechtsfortbildung. Frankfurt am Main 2013.

Gérard Prunier, Darfur. A 21st Century Genocide. Ithaca, New York 2008

 

Links

https://www.crisisgroup.org/africa/horn-africa/sudan/darfur-rising-sudans-new-crisis
International Crisis Group

https://www.hrw.org/de/africa/sudan
Human Rights Watch, mit weiterführenden Links

http://amnesty-sudan.de/amnesty-wordpress/2016/09/01/darfur-ursachen-hintergruende-und-entwicklung-des-konflikts-eine-dokumentation-der-sudan-koordinationsgruppe/
Amnesty International, Sudan

http://www.bpb.de/internationales/weltweit/innerstaatliche-konflikte/54699/sudan-darfur
Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) zu Darfur mit weiterführenden Links

http://www.fao.org/emergencies/countries/detail/en/c/148725
Food an Agriculture Organization (FAO) der Vereinten Nationen zu Darfur

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (1)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen