Personelle Kontinuitäten nach 1945

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02.08.2018

Personelle Kontinuitäten nach 1945
Zum “Abschlussbericht” über die gescheiterte Entnazifizierung in der Psychiatrie des Landes Niedersachsen nach 1945

Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wurden im Rahmen einer medizinhistorischen Studie die Lebenswege von Ärzt_innen nach 1945 untersucht, die sich an nationalsozialistischen „Euthanasie“-Verbrechen beteiligt hatten. Angesichts der erschreckenden personellen Kontinuitäten, die der kürzlich veröffentlichte Abschlussbericht offenbart, räumte die amtierende Sozialministerin Carola Reimann (SPD) ein: „Es ist schockierend, das Täter aus dem Nationalsozialismus nach 1945 weiter Patientinnen und Patienten behandeln durften, als wäre nichts gewesen – hier haben staatliche Organe versagt.“[1]

Rahmenbedingungen der Studie

Die Studie „Personelle Kontinuitäten in der Psychiatrie Niedersachsens nach 1945“ wurde von Dr. Christof Beyer durchgeführt, der am Institut für Geschichte, Ethik und Philosophie der Medizin an der Medizinischen Hochschule Hannover tätig ist. Der Bearbeitungszeitraum betrug etwa zehn Monate und umfasste sowohl die Auswertung von relevanter Forschungsliteratur als auch die Recherche in diversen Archiven. Im Fokus standen die Biografien von namhaften Ärzt_innen, die trotz ihrer Beteiligung an NS-Verbrechen ihre Karrieren nach 1945 in Niedersachsen fortsetzten.

Gliederung des Abschlussberichtes

Der Abschlussbericht der Studie, der Anfang Juni 2018 veröffentlicht wurde, umfasst insgesamt dreiundsiebzig Seiten. Den Einstieg liefern allgemeine Ausführungen zum Thema „Euthanasie“, bevor im zweiten Kapitel die rechtlichen Bedingungen und Möglichkeiten der Wiedereingliederung von nationalsozialistischen Täter_innen thematisiert werden. Auf dieser Grundlage werden im anschließenden Hauptteil zehn Biografien beleuchtet. Im Kapitel „Die Wiederverwendung von an Medizinverbrechen in der Provinz Hannover beteiligten Psychiatern im Dienst des Landes Niedersachsen“ zwei, im Kapitel „Die Einstellung von NS-Psychiatern aus dem Deutschen Reich in den Dienst des Landes Niedersachsen“ drei und im Kapitel „Der Umgang mit in Niedersachsen niedergelassenen Ärzten, die an nationalsozialistischen Medizinverbrechen beteiligt waren“ fünf Biografien. Am Ende des Berichts werden die gewonnenen Erkenntnisse der Studie zusammengefasst.

Die Täter_innenbiografien 

Im Kapitel „Die Wiederverwendung von an Medizinverbrechen in der Provinz Hannover beteiligten Psychiatern im Dienst des Landes Niedersachsen“ wird auf Willi Baumert (1909-1984) und Ernst Meumann (1900-1965) eingegangen.

Willi Baumert leitete von 1941 bis 1944 die „Kinderfachabteilung“[2] in Lüneburg, in der Schätzungen zufolge zwischen 300 und 350 Kinder und Jugendliche ermordet wurden. Nach 1945 wurden die Ermittlungen gegen ihn aus „Mangel an Beweisen“ eingestellt und 1953 trat er eine Stelle als Oberarzt an. Kurze Zeit später gratulierte ihm das Land Niedersachsen zu seinem 25jährigen Dienstjubiläum und beförderte ihn zum Obermedizinalrat. 1958 wurde er schließlich Direktor des Landeskrankenhauses Königslutter. 1962 kam es ausgehend von den Untersuchungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft unter Federführung von Fritz Bauer zu erneuten Ermittlungen gegen Baumert, dem jedoch „Verhandlungsunfähigkeit“ attestiert wurde. Nichtsdestotrotz arbeitete er weiter als Direktor in Königslutter bis zu seiner vorzeitigen Pensionierung (vgl. S. 17-31).

Ernst Meumann, ein Vorgänger Baumerts auf der Direktorenstelle in Königslutter, war mitunter für den Transport von über 420 Menschen in die Gasmordanstalt Bernburg/Saale verantwortlich. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er als „entlastet“ eingestuft und zum „Sonderbeauftragten des Niedersächsischen Sozialministeriums für den Ausbau psychischer Hygiene“ ernannt. 1954 trat er eine Stelle als Direktor des Landesfürsorgeheimes Moringen an und 1959 erfolgte seine Berufung zum Beamten auf Lebenszeit. Kurz danach ließ er sich in den vorzeitigen Ruhestand versetzen (vgl. S. 32-38).

Im Kapitel „Die Einstellung von NS-Psychiatern aus dem Deutschen Reich in den Dienst des Landes Niedersachsen“ werden die Biografien von Hans Heinze ( 1895-1983), Gerhard Kloos (1906-1988) und von Hannah Uflacker (1906-1964) beschrieben.

Hans Heinze war federführend an der Vorbereitung und Durchführung der „Kindereuthanasie“ beteiligt und leitete die „Kinderfachabteilung“ Brandenburg-Görden, in der 147 Kinder getötet wurden.[3]Zudem fungierte er als Gutachter für die „Aktion T4“[4]. Im Oktober 1945 wurde Heinze von einem sowjetischen Militärtribunal zu sieben Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Nachdem er seine Strafe verbüßt hatte, trat er 1953 eine Stelle als Assistenzarzt in der Landesheilanstalt Münster-Marienthal an. 1954 wurde er Leiter und Chefarzt der kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung Wunstorf. Darüber hinaus arbeitete er in der jugendpsychiatrischen Beratungsstelle des Gesundheitsamtes Hannover. 1956 wurden erneut Ermittlungen gegen Heinze eingeleitet, der während des laufenden Verfahrens regulär in Pension ging. Aufgrund von „Verhandlungsunfähigkeit“ wurde das Verfahren eingestellt (vgl. S. 39-46). Hans Heinze starb 1983.

Gerhard Kloos war Direktor der Landesheilanstalt Stadtroda in Thüringen, wo mindestens 149 Minderjährige umgebracht wurden. Der unterdessen zum Beamten auf Lebenszeit berufene Kloos wurde 1954 Direktor des Landeskrankenhauses Göttingen und zum gerichtlichen Sachverständigen in Wiedergutmachungsverfahren ernannt. 1958 bekam er einen Lehrauftrag an der Technischen Hochschule Braunschweig. Die Ermittlungen gegen ihn wurden 1962 eingestellt. Auf der Basis neuer Erkenntnisse wurde der Fall Kloos in den 80er Jahren wieder aufgerollt. Das Verfahren endete allerdings mit seinem Tod 1988 (vgl. S. 47-53).

Hannah Uflacker arbeitete bis 1944 als Assistenzärztin an der Universitätskinderklinik Leipzig und der dortigen „Kinderfachabteilung“. 1948 erhielt sie ihre Facharztanerkennung für Kinderkrankheiten und trat 1960 eine Stelle in der jugendärztlichen Abteilung des Gesundheitsamtes Hannover an. Im Rahmen des Verfahrens gegen Hans Heinze gestand sie, fünf bis sechs Kinder getötet zu haben. Daraufhin erging Anfang 1964 Haftbefehl gegen sie. Ende 1964 wurde sie jedoch aufgrund der Verjährung ihrer Taten wieder aus dem Gefängnis entlassen. 1965 regte der Regierungspräsident von Hannover den Entzug ihrer Approbation an, woraufhin sie Selbstmord beging (vgl. S. 54-55).

Im Kapitel „Der Umgang mit in Niedersachsen niedergelassenen Ärzten, die an nationalsozialistischen Medizinverbrechen beteiligt waren“ werden die Biografien von Heinrich Bunke (1914-2001), Klaus Endruweit (1913-1994), Helene Darges-Sonnemann (1911-1998), Ernst Wentzler (1891-1973) und Hildegard Wesse (1911-1997) beleuchtet.

Heinrich Bunke war für die Tötungen in den Gasmordanstalten Brandenburg und Bernburg mitverantwortlich. Nach 1945 arbeitete er zunächst in der Landesfrauenklinik Celle, bevor er sich als Frauenarzt niederließ.

Klaus Endruweit beteiligte sich in der Gasmordanstalt Pirna-Sonnenstein an den „Euthanasie“-Morden und gründete bereits 1946 eine allgemeinärztliche Praxis in Bettrum bei Hildesheim.

Im Februar 1962 leitete der Generalstaatsanwalt Fritz Bauer ein gesondertes Ermittlungsverfahren gegen die beiden Ärzte ein und erwirkte Haftbefehle. Gegen Auflagen wurden die beiden jedoch von der Untersuchungshaft verschont. Die Anklagebehörde warf ihnen Mord aus niedrigen Beweggründen in mindestens 10 000 Fällen vor. »Bei Beginn des Hauptverfahrens im Juni 1966 lautete der Tatvorwurf nur noch Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord« (Bayer 2018, S. 56). Die Täter wurden zu Gehilfen. Vor dem Hintergrund des laufenden Strafverfahrens ließen die Bezirksregierungen Lüneburg und Hildesheim die Approbationen ruhen, sodass Endruweit und Bunke nicht mehr als Ärzte praktizieren durften. Die berufsrechtlichen Maßnahmen gegen die beiden NS-Täter lösten einen Sturm der Entrüstung aus. Im Fall Bunke ging bei der Landesregierung sogar eine Petition ein, in der gefordert wurde, dass er weiterhin seiner Tätigkeit als Frauenarzt nachgehen darf. Etwa 5000 Bürger_innen aus Celle hatten die Petition unterschrieben. Am 23. Mai 1967 wurden Endruweit und Bunke aufgrund ihres angeblich fehlenden Unrechtsbewusstseins freigesprochen. Laut Urteil träfe sie keine Schuld, da sie von der Rechtmäßigkeit ihres Handelns überzeugt und einem „unüberwindlichen Verbotsirrtum“ erlegen waren. 1970 hob der Bundesgerichtshof das Urteil zwar wieder auf, jedoch wurde  das Verfahren gegen Bunke kurz darauf wegen „Verhandlungsunfähigkeit“ eingestellt. 1986 kam es erneut zu einem Prozess, der 1988 mit der Verurteilung von Bunke zu drei Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord an 9.200 Menschen endete. Das Verfahren gegen Endruweit wurde schließlich 1990 aufgrund „dauernder Verhandlungsunfähigkeit“ eingestellt, obgleich er als niedergelassener Arzt weiter praktizierte (vgl. S. 56-59).[5]

Helene Darges-Sonnemann arbeitete in der „Kinderfachabteilung“ Hamburg-Rothenburgsort und war von 1942 bis 1943 stellvertretende Leiterin des Kinderkrankenhauses. 1948 gestand sie vor dem Landgericht Hamburg, sieben Kinder getötet zu haben. Dennoch wurde die Verfolgung auf der Grundlage des „unvermeidbaren Verbotsirrtums“ ausgesetzt. Nachdem sie den ehemaligen SS-Obersturmbannführer und persönlichen Adjutant Adolf Hitlers Fritz Darges geheiratet hatte, der nach 1945 sein Geld als regionaler Geschäftsführer des Roten Kreuzes verdiente, machte sie Karriere als Chefärztin in der Kinderklinik Celle und wurde Leiterin der Krankenpflegeschule. 1976 ging sie regulär in den Ruhestand (vgl. S. 60).

Ernst Wentzler war neben Hans Heinze und Werner Catel einer der drei Obergutachter der „Kindereuthanasie“ und entschied über Leben und Tod. Nach 1945 ließ er sich als Kinderarzt in Hannoversch-Münden nieder und kümmerte sich weiterhin um die Belange seiner privaten Kinderklinik in Berlin-Frohnau. 1949 setzte das Landgericht Hamburg den Beschuldigten Wentzler außer Verfolgung, da dieser von der Rechtmäßigkeit seiner Handlungen ausgegangen sei. 1962 wurde erneut gegen ihn ermittelt. Zur Eröffnung eines Hauptverfahrens kam es allerdings nicht, da das Landgericht seine Taten nicht als Mord, sondern allenfalls als Totschlag wertete und Totschlag zu diesem Zeitpunkt bereits verjährt war. Letzten Endes hatte seine Beteiligung an den nationalsozialistischen Medizinverbrechen weder strafrechtliche noch berufliche Konsequenzen.

Hildegard Wesse geb. Irmen arbeitete in der Heil- und Pflegeanstalt Waldniel, wo 1941 eine „Kinderfachabteilung“ eingerichtet wurde. Leiter der Abteilung war ab 1942 Hermann Wesse (1912-1989), den sie im selben Jahr heiratete. Später übernahm sie die Leitung der „Kinderfachabteilung“ Uchtspringe in Sachsen-Anhalt. Nach dem Zweiten Weltkrieg eröffnete sie eine allgemeinärztliche Praxis in Braunschweig und gestand 1953, dass auf ihre Anweisung hin, sechzig Kinder durch Medikamentenüberdosierung getötet wurden. Für diese Morde wurde sie freigesprochen, ebenfalls aufgrund des unterstellten „Verbotsirrtums“. Allerdings wurde sie wegen der Tötung von dreißig Erwachsenen zu zwei Jahren Haft verurteilt. Nach einem Revisionsantrag und dem neuen „Straffreiheitsgesetz“[6]wurde sie 1954 amnestiert. 1989 kam es erneut zu Ermittlungen, die jedoch 1993 eingestellt wurden.

Schlussfolgerungen

„Eine geistige Revolution der Deutschen wäre erforderlich (…). Sie war 1945 fällig, ist aber ausgeblieben.“ (Fritz Bauer)

Die Forschungsergebnisse von Dr. Christof Beyer belegen eindrücklich den Wahrheitsgehalt der Behauptung Bauers aus dem Jahre 1960. Die Studie lässt erschreckende personelle Kontinuitäten von Ärzt_innen in der niedersächsischen Psychiatrie im Besonderen und im niedersächsischen Gesundheitswesen im Allgemeinen aufscheinen. Die Biografien zeigen, dass nur die wenigsten Ärzt_innen, die sich aktiv an den nationalsozialistischen „Euthanasie“-Programmen beteiligten, für ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Verantwortung gezogen wurden. Die meisten setzten ihre Karrieren nach dem Zweiten Weltkrieg fort und wurden mitunter sogar befördert. Die Entnazifizierungsergebnisse, die inkonsequenten und verschleppten Ermittlungsverfahren, der persönliche Einsatz von ebenfalls belasteten Medizinal- und Verwaltungsbeamten, die geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen und eine Rechtsprechung, die unter Rückgriff auf einen konstruierten „Verbotsirrtum“ überzeugte Nationalsozialisten freisprach, schufen hierfür die Bedingungen der Möglichkeit. Die in der Studie geschilderten Gerichtsprozesse und Urteilsbegründungen verdeutlichen, dass der Lebenswert von Menschen mit Beeinträchtigungen auch nach 1945 nicht bedingungslos anerkannt wurde. Die Argumentation schlug zugunsten der Täter_innen aus und es wurde sogar behauptet, dass die „Euthanasie“-Ärzt_innen die Gesamtzahl der zu tötenden Menschen verringert hätten, indem sie die noch arbeitsfähigen aussortierten (vgl. Wojak 2018, S. 354). Im Gegensatz zu den Täter_innen wurden die Opfer der nationalsozialistischen Medizinverbrechen weiterhin ausgegrenzt und erfuhren lange Zeit überhaupt keine Anerkennung. Dieses Missverhältnis aufzuzeigen, so schlussfolgert Dr. Christof Beyer, sei die Aufgabe gegenwärtiger und zukünftiger Erinnerungsarbeit und Gedenkstättenpädagogik.

Kontakt: stefan.schuster@buxus-stiftung.de

Literatur:

Aly, Götz (2013): Die Belasteten ›Euthanasie‹ 1939-1945. Eine Gesellschaftsgeschichte.Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Beyer, Christof (2018): Personelle Kontinuitäten in der Psychiatrie Niedersachsens nach 1945. Abschlussbericht. [Abruf am 17.07.2018 unter: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/nsaerzte110.pdf].

Rudnick, Carola S. (2014): Vielfalt achten, Teilhabe stärken. Menschenrechts- und gegenwartsreflektierte historisch-politische Bildungsarbeit an Orten der NS-Psychiatrie und ›Euthanasie‹. In: Fleßner; George; Harms & Keller (Hrsg.): Forschungen zur Medizin im Nationalsozialismus. Vorgeschichte – Verbrechen – Nachwirkungen.  Göttingen: Wallstein Verlag.

Schuster, Stefan (2018): Kritik an einem Film über den NS-Arzt Julius Hallervorden. [Abruf am 10.07.2018 unter: https://www.fritz-bauer-blog.de/de/startseite/aktuell/stefan-schuster-21-06-2018-kritik-an-einem-film-ueber-den-ns-arzt-julius-hallervorden].

Wojak, Irmtrud (2016): Fritz Bauer 1903-1968. Eine Biographie. München: BUXUS EDITION.

AMERKUNGEN

[1] Abruf am 09.07.2018 unter: https://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/sozialministerium-stellt-ergebnisse-der-medizinhistorischen-studie-zu-personellen-kontinuitaeten-in-der-psychiatrie-niedersachsens-nach-1945-vor--165229.html.

[2] „Im Reichsgebiet wurden ab Oktober 1939 nach heutigem Forschungsstand 31 ›Kinderfachabteilungen‹ in Kliniken, Krankenhäusern und Anstalten eingerichtet, in denen Kinder mit Behinderungen konzentriert, für medizinische Experimente herangezogen und getötet wurden. Insgesamt wurden mindestens 4.500 Kinder ermordet“ (Rudnick 2014, S. 188).

[3] Hans Heinze kooperierte eng mit Julius Hallervorden, der als Leiter der histopathologischen Abteilung des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Hirnforschung in Berlin-Buch eine riesige Sammlung von Gehirnen anlegte, die Opfern der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Programme entnommen wurden (vgl. Schuster 2018, o. S.).

[4] Im Rahmen der „Aktion T4“ wurden 70.273 Menschen, die in den Augen der Nazis „lebensunwerte Ballastexistenzen“ waren, systematisch umgebracht. Durchgeführt wurde der Massenmord zwischen Januar 1940 und August 1941 in sechs deutschen Gasmordanstalten. Ökonomische Motive standen hierbei im Vordergrund (vgl. Aly 2013, S. 42ff.).

[5] Zum Verfahren gegen Endruweit und Bunke siehe außerdem: Wojak 2016, S. 366ff.

[6] „Das ,Straffreiheitsgesetz‘ von 1954 (Gesetz über den Erlass von Strafen und Geldbußen und die Niederschlagung von Strafverfahren und Bußgeldverfahren) sollte als Amnestiegesetz einen Schlussstrich unter die ,durch Kriegs- und Nachkriegsereignisse geschaffenen außerordentlichen Verhältnisse‘ ziehen. Der sogenannte Zusammenbruchs-Paragraf stellte alle Verbrechen straffrei, die zwischen dem 1. Oktober 1944 und dem 31. Juli 1945 begangen worden waren und die mit maximal drei Jahren Haft geahndet wurden oder hätten können“ (Beyer 2018, S. 64).

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