Was nun? Ein Ex-Nazirichter als Vorsitzender im Auschwitz-Prozess

Zurück zum Blog

04.05.2019

Was nun?
Ein Ex-Nazirichter als Vorsitzender im Auschwitz-Prozess

„Wenn ich mein Dienstzimmer verlasse, betrete ich Feindesland.“ – Fritz Bauer

„Es schaudert einen bei dem Gedanken, dass das, was da auf der Anklagebank sitzt, zwölf Jahre lang als die Elite des deutschen Volkes angesehen worden ist“, entsetzte sich Rechtsanwalt Henry Ormond als Vertreter der Nebenkläger in seinem Plädoyer zum Abschluss des Auschwitz-Prozesses. Man schäme sich für die deutsche Nation, dass sie so etwas hingenommen habe. Ohne den Prozess hätten die Unbelehrbaren ihre Versuche zur Bagatellisierung der NS-Verbrechen fortgesetzt. Dass dies nun nicht mehr möglich sei, werde man neben der Bestrafung der Schuldigen als das bleibende Verdienst dieses mustergültig geführten Prozesses betrachten können.

Anders als von Henry Ormond erwartet sind die Versuche zur Verharmlosung der NS-Verbrechen jedoch weitergegangen. 54 Jahre nach Abschluss des Verfahrens kam die Süddeutsche Zeitung vom 26. April 2019 jetzt zu dem Schluss, dass der Nationalsozialismus in Teilen der deutschen Gesellschaft seinen Schrecken verloren habe. Sie bezog sich dabei auf die Ergebnisse einer Untersuchung der Friedrich-Ebert-Stiftung über die Verbreitung rechtsextremer Einstellungen. Bereits 2003 hatte eine Umfrage der Universität Bielefeld ergeben, dass 69,9 Prozent der Deutschen nicht mehr an die NS-Verbrechen erinnert werden wollen.

Zu den Befürwortern eines Schlussstrichs gehörte bereits vor Jahren auch Friedrich Merz. Er und seine Generation wollten sich für Auschwitz und die NS-Verbrechen nicht mehr in Haftung nehmen lassen, sagte er als Vorsitzender der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag. Bis auf Paul Spiegel vom Zentralrat der Juden in Deutschland hat ihm damals niemand öffentlich widersprochen. Spiegel bezeichnete die Äußerung als „Schlag ins Gesicht der Opfer und Überlebenden des Naziregimes“. Mit dem Abstreifen der Verantwortung für die Lehren der Geschichte würden rechtsradikale Parolen und Fremdenfeindlichkeit salonfähig gemacht. (AP, 31. März 2000). Inzwischen sitzt eine Partei mit 91 Abgeordneten im Bundestag, deren Vorsitzender Alexander Gauland die Nazizeit, gemessen an mehr als tausend Jahren „erfolgreicher deutscher Geschichte“ als „Vogelschiss“ verharmlost.

Entdeckung im Staatsarchiv

Auch in juristischer Hinsicht war der Auschwitz-Prozess kein Meilenstein bei der Aufarbeitung von Naziverbrechen. Die vom Gericht vertretene und vom Bundesgerichtshof bestätigte Auffassung, dass nur konkret nachgewiesene Taten bestraft werden könnten, erwies sich als Freibrief für viele Beteiligte am Geschehen während der NS-Zeit. Inzwischen hat auch das Lob für die mustergültige Prozessführung einen bitteren Beigeschmack bekommen. Es stellte sich nämlich heraus, dass der Vorsitzende Richter Hans Hofmeyer zu den Stützen jenes Regimes gehört hat, über dessen schauerlichstes Verbrechen, die fabrikmäßige Tötung von Menschen, in dem von ihm geleiteten Prozesses geurteilt werden sollte. Entdeckt hat das ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kölner Universität namens Matias Ristic. Er wollte in seiner Dissertation Hofmeyers Verdienste würdigen, stieß im Hessischen Staatsarchiv aber auf Dokumente, die sein Idol in ein völlig neues Licht rückten.

Danach hat Hofmeyer als Richter am Erbgesundheitsgericht in Gießen Menschen gegen ihren Willen unfruchtbar machen lassen. Das geschah auf der Grundlage eines Gesetzes zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“, mit dem die Naziführung „unwertes Leben“ nach und nach ausmerzen wollte. Betroffen von dem unmenschlichen Vorhaben waren geistig Behinderte, psychisch Kranke, Epileptiker, Blinde und Taube ja sogar Alkoholkranke. Etwa 400 000 Menschen wurden auf Anordnung der Erbgesundheitsgerichte zwangsweise sterilisiert. Etwa 5000 überlebten den Eingriff nicht.Hofmeyer soll das Gesetz in Einzelfällen rigoros zum Nachteil betroffener Opfer ausgelegt haben. Wie der Gießener Anzeiger vom 3. April 2019 unter Berufung auf  Risticschreibt,gehörteHofmeyer während seiner Tätigkeit in Gießen acht Naziorganisationen an, eingerechnet die NSDAP, für die er einen Aufnahmeantrag gestellt habe.

Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde Hofmeyer zunächst als Nachrichtenoffizier eingesetzt, machte dann aber schnell Karriere in der Heeresjustiz. Dort brachte er es bis zum Oberstabsrichter. Den Angaben von Ristic zufolge saß Hofmeyer an zentraler Stelle der Abteilung für die Einsetzung so genannter Fliegender Standgerichte. Diese Gerichte fällten unzählige Todesurteile und waren ein gefürchtetes Terrorinstrument zur Bekämpfung von Kriegsmüdigkeit bei Soldaten und Zivilpersonen. Geleitet wurde die Abteilung vom Chef der Heeresfeldjustiz Otto Grünewald.

Gelungenes Täuschungsmanöver

Von all dem erfuhr die Öffentlichkeit durch einen ganzseitigen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 31. März 2019 mit der Überschrift „Der Richter und sein Geheimnis“. In dem Artikel heißt es, Hofmeyer sei nach Kriegsende mit seiner Nähe zu Grünewald und seiner Tätigkeit in dessen Abteilung „äußerst diskret“ umgegangen. Grünewald habe zu den wenigen Juristen des „Dritten Reiches“ gehört, die wegen ihrer Verstrickung in Verbrechen zunächst nicht in den Staatsdienst der Bundesrepublik gedurft hätten. Hofmeyer habe aber gewusst, wie man die eigene Vergangenheit in ein günstiges Licht rückte. In einem Vier-Augen-Gespräch mit dem Überlebenden-Anwalt Ormond habe er statt Grünewald einen anderen Vorgesetzten aus Kriegstagen genannt: Karl Sack. Schon die Nennung des Namens habe ausgereicht, um eine Nähe zum Kreis des Widerstandes zu insinuieren, zitiert die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung Matias Ristic.

Das Täuschungsmanöver gelang. Etwaige Zweifel an Hofmeyers Eignung als Vorsitzender des Auschwitz-Prozesses waren damit ausgeräumt. Karl Sack, ehemals Chef der Heeresrechtsabteilung im Oberkommando des Heeres, gehörte zu den Mitwissern des Attentats auf Hitler vom 20. Juli 1944. Er wurde zusammen mit anderen Widerstandskämpfern im April 1945 von einem Standgericht zum Tode verurteilt und im Konzentrationslager Flossenbürg hingerichtet. Geleitet wurde das Standgericht vom Chefrichter beim SS-und Polizeigericht in München, Otto Thorbeck. Ein Verfahren gegen Thorbeck wegen Beihilfe zum Mord endete 1956 vor dem Bundesgerichtshof mit einem Freispruch.

Nachdem Hofmeyer am 20. Dezember 1963 den Auschwitz-Prozess eröffnet hatte, warf ihm die SED-Zeitung Neues Deutschland am nächsten Tag vor, als Oberstabsrichter während der NS-Zeit an Todesurteilen beteiligt gewesen zu sein. Im Westen hielt man das für kommunistische Propaganda. Was aber wäre passiert, wenn die jetzt bekannt gewordenen Einzelheiten schon damals ans Tageslicht gekommen wären? Hofmeyer hätte einen Befangenheitsantrag schwerlich überstanden. Als bekannt geworden war, dass sein ursprünglich als Vorsitzender vorgesehener Richterkollege Hans Forester jüdische Verwandte hatte, die während der NS-Zeit verfolgt worden sind, befürchteten die Beteiligten einen Befangenheitsantrag und setzten den als Beisitzer vorgesehenen Hans Hofmeyer an seine Stelle.

Der hatte ganz andere Vorstellungen von der Aufgabe  des Gerichts als etwa der hessische Generalstaatsanwalt und Initiator des Prozesses, Fritz Bauer. Dem ging es nicht so sehr um die Bestrafung einzelner Täter, sondern darum, die Gründe für das Abgleiten des deutschen Volkes in die Barbarei des Nazismus zu erforschen, um ähnliches Unheil für die Zukunft auszuschließen. Ohne Frage nach den Wurzeln des Bösen gebe es kein Heil und keine Heilung, sagte Bauer am 5. Februar 1964 vor 800 Studenten der Frankfurter Universität. Thema seines Vortrages war die Frage, ob die Prozesse gegen NS-Täter  der politischen Aufklärung dienten. „Wenn Sie mich nun fragen, ob sie diese Zweckbestimmung auch erfüllen werden, stocke ich schon. Selbst auf die Gefahr, einen Sturm der Entrüstung zu wecken, sei es ausgesprochen – die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ist noch lange nicht ‚bewältigt’. Alles Pharisäertum ist unangebracht. Die Prozesse stellen eine bittere Medizin dar; wir alle müssen sie schlucken.“

Ohne Fritz Bauers Namen zu nennen erteilte Hofmeyer in der Urteilsbegründung den Forderungen des hessischen Generalstaatsanwalts eine entschiedene Absage. „Das Gericht war nicht berufen, die Vergangenheit zu bewältigen“, sagte er. „Es hatte nicht zu prüfen, ob dieser Prozess zweckmäßig war oder nicht.“ Dem Verlangen nach einer umfassenden Darstellung des Zeitgeschehens, das zur Katastrophe von Auschwitz geführt habe, sei durch zahlreiche Gutachten Rechnung getragen worden. Aufgabe des Gerichts sei es gewesen, kriminelle Schuld im Sinne des Strafgesetzbuches zu ermitteln. Selbst wenn man alle Angeklagten wegen Mittäterschaft zu lebenslangem Zuchthaus verurteilte, würde das angesichts der Anzahl der Opfer niemals zu einer gerechten Sühne führen.

Späte Genugtuung

Auch das richtete sich an Fritz Bauers Adresse. Der hatte gegen Prozess-Ende vergebens darauf gedrängt, die Angeklagten auch ohne konkreten Tatnachweis wegen Beihilfe oder Mittäterschaft zur Rechenschaft zu ziehen. Die in Auschwitz begangenen Verbrechen hätten ohne das Zusammenwirken einer Vielzahl von Personen nicht begangen werden können. 43 Jahre später gelangte Bauers Rechtsauffassung im Prozess gegen den einstigen ukrainischen Wachmann im Vernichtungslager Sobibor, John Demjanjuk, teilweise zur Geltung. Er wurde ohne konkreten Tatnachweis der Beihilfe zum Mord an 28.060 Juden für schuldig befunden. Nach Ansicht des Münchner Landgerichts war ein Wächter in einem Lager wie Sobibor automatisch Mordhelfer. Dem Ansehen Hofmeyers hat all das nicht geschadet. Was er in der Urteilsbegründung sagte, ging vielen zu Herzen: „Es wird wohl mancher unter uns sein, der auf lange Zeit nicht mehr in die frohen und gläubigen Augen eines Kindes sehen kann, ohne dass im Hintergrund und im Geist ihm die hohlen, fragenden und verständnislosen, angsterfüllten Augen der Kinder auftauchen, die dort in Auschwitz ihren letzten Weg gegangen sind.“

Spricht so jemand, der nichts aus eigenen Fehlern gelernt hat? „Grau, teurer Freund, ist alle Theorie und grün des Lebens goldner Baum“. (Faust 1). Als das Bundesverwaltungsgericht 1962 über einen Verbotsantrag der Bundesregierung gegen die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes entscheiden sollte, hielt ein Besucher dem Präsidenten des Gerichts, Fritz Werner, am zweiten Verhandlungstag vor, Mitglied der NSDAP gewesen zu sein. Der Angegriffene reagierte auf unerwartete Weise. Der von ihm geleitete 1. Senat gab der Regierung in einem Beschluss zu bedenken, ob ihre Argumente für ein Verbot ausreichten. Der Sühnegedanke, der der verfassungsmäßigen Ordnung zu Grunde liege und dessen Verwirklichung zu den vornehmsten Aufgaben der Bundesrepublik gehöre, verlange eine Abwägung, ob gegen eine Organisation von Verfolgten ein Verbot mit der damit verbundenen Strafsanktion erlassen werden dürfe.

Schlimmer ist eine Bundesregierung kaum jemals abgekanzelt worden. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte es ab, einen Termin für die Fortführung des Verfahrens anzuberaumen. Der Prozess endete sang- und klanglos 1964 mit dem Inkrafttreten eines neuen Vereinsgesetzes. Was über das Verhalten des Richters Hans Hofmeyer während der NS-Zeit bekannt geworden ist, ändert nichts an der historischen Bedeutung des Auschwitz-Prozesses. Er hat, wie von Fritz Bauer gewünscht, den ermordeten Opfern und den Überlebenden von Auschwitz eine Stimme gegeben, die niemals verstummen wird und als Mahnung in die Zukunft hineinwirkt.

Autor: Kurt Nelhiebel (www.kurt-nelhiebel.de) war Prozessbeobachter im Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965), er ist Träger des Kultur- und Friedenspreises der Villa Ichon (Bremen).
Kontakt: info@fritz-bauer-blog.de
Fotos: Header-Bild ©Filippo Bonadimann; im Text: Porträt von Kurt Nelhiebel

Diesen Beitrag teilen

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (1)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen