ARCHIV | Sammlung Fritz Bauer

Fritz Bauer Schriften

Fritz Bauer Schriften

Die Schriften des Juristen Bauer sind heute als Einzelausgaben vergriffen. 1998 erschien eine Auswahl seiner Aufsätze, herausgegeben von Joachim Perels und Irmtrud Wojak, die ebenfalls vergriffen ist. Danach erschien nichts mehr, bis das Frankfurter Fritz Bauer Institut nach jahrelangem Drängen 2018 zwei Bände (Kleine Schriften, Campus-Verlag, Frankfurt am Main) von Fritz Bauer herausgab. Diese sehr teuren Bände wurden Ende 2021 online zugänglich gemacht.

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Die Humanität der Rechtsordnung

 

Ausgewählte Schriften. Hrsg. v. Joachim Perels und Irmtrud Wojak.
Frankfurt am Main, New York: Campus 1998, 440 S.

Das Buch ist vergriffen.

“Bauers Arbeiten richten sich nicht lediglich an ein juristisches Fachpublikum. Seine urbane Sprache hat jedermann zum Adressaten. Denn Recht ist für ihn die Angelegenheit potentiell aller und nicht nur die einer gebildeten Juristenschicht. Besonders von jungen Leuten, Studierenden, vor denen er oft sprach, hoffte er, daß sie von einer Position des tätigen Humanismus angesteckt werden, der in der Justiz und Rechtslehre der Ära Adenauer auf so viele Widerstände traf. In Bauers Schriften finden sich Schätze für die Schaffung einer Rechtsordnung mit menschlichem Gesicht.”

Quelle: Aus der Einleitung des Bandes von Joachim Perels und Irmtrud Wojak, S. 33.

 

Die rechtliche Struktur der Truste

 

Ein Beitrag zur Organisation der wirtschaftlichen Zusammenschlüsse in Deutschland unter vergleichender Heranziehung der Trustformen in den Vereinigten Staaten von Amerika und Russland.
Mannheim, Berlin, Leipzig: J. Bensheimer Verlag, Mannheim 1927
(Wirtschaftliche Abhandlungen. Hrsg. v. Karl Geiler, 4. Heft), 276 S.

Fritz Bauer promovierte in Heidelberg bei Professor Karl Geiler. „Eine ausgezeichnete Arbeit!“, gutachtete dieser, die sich, „was ihr ganzes geistiges Niveau anbelangt, über den Durchschnitt [erhebt]. Schon der Stil des Verfassers und die Art, wie er seine Gedanken zu formulieren versteht, beweisen eine erfreuliche Geisteshaltung. Aber auch inhaltlich basiert die Arbeit auf einer über das Fachwissenschaftliche hinausgehenden allgemeinen Geistesbildung.“ Bereits der Titel verriet, dass es sich um eine ebenso komplexe wie komplizierte Thematik handelte. So wies denn auch die Promotionsurkunde, ausgestellt am 14. Februar 1927 in Heidelberg, ein „magna cum laude“ aus.

Im Vorwort der Veröffentlichung schrieb Karl Geiler: „Ich habe die folgende Arbeit eines meiner Schüler besonders gern in meine Schriftenreihe aufgenommen. Denn sie erhebt sich nach ihrem ganzen geistigen Gehalt erheblich über das Niveau einer normalen Doktorarbeit. Sie ist zugleich auch ein deutlicher Beweis für die Fruchtbarkeit der wirtschaftsrechtlichen Methode, ohne die eine Erfassung solch schwieriger modernrechtlicher Probleme, wie es das Trustproblem ist, gar nicht möglich ist. Durch Verbindung von scharfer Rechtsanalyse und rechtskonstruktiver Theorie mit einer Klärung der praktischen Rechtsgestaltung unter Einbezug zugleich der öffentlich-rechtlichen, volkswirtschaftlichen und wirtschaftssoziologischen Seite des Problems und des Auslandsrechts weitet sich die Schrift zu einer die Theorie und die Praxis in gleicher Weise fördernden grundlegenden Arbeit über die so wichtige Wirtschaftsform der Truste.“ In der Kartell-Rundschau von 1927 hieß es, der Hauptwert der Arbeit liege „in der außergewöhnlich vielseitigen und eingehenden kritischen Analyse […]. Jedenfalls wird die weitere wissenschaftliche Behandlung der Kartell- und Trustfragen an dieser Arbeit nicht vorübergehen können.“

In dem vorangestellten Motto zitierte Fritz Bauer den ermordeten früheren Außenminister Walther Rathenau, dessen politische und wirtschaftliche Kapazität so bitter notwendig gewesen wäre für den Aufbau der ersten deutschen Demokratie. Mit seiner Dissertation hätte Bauer 1926/27 eine akademische Laufbahn einschlagen können, doch er entschied sich anders: „Meine akademischen Ambitionen […] habe ich sofort nach meinem Assessorexamen zu Gunsten einer strafrichterlichen und politisch aktiven Betätigung aufgegeben“, schrieb er 1937 an Max Horkheimer. So tief hatte ihn der Mord an Außenminister Rathenau berührt, dass er auch später noch meinte, sich erinnern zu können, dass er sich gleich danach bei Kurt Schumacher, dem Leiter der sozialdemokratischen Zeitung Schwäbische Tagwacht, gemeldet habe, mit „dem inneren Drang, irgend etwas zu tun.“

Quelle: Irmtrud Wojak, Fritz Bauer 1903-1968. Eine Biographie. München: C- H. Beck 2009, S. 104ff.

 

 Pengar: i går, i dag och i morgon

 

Förord av Richard Sterner.
Stockholm: Bokförlaget Natur och Kultur, 1944, 343 S.

Fritz Bauer wurde in der kurzen Zeit seines Exils in Schweden (1943-1945) in alle Gremien der Exil-Organisation der SPD gewählt, schrieb Artikel für Zeitschriften, nahm auch an Diskussionen teil, doch wie schon in Dänemark verschwendete er seine Zeit nicht mit dem politischen Intrigenspiel, das in Schweden offensichtlich besondere Blüten trieb. Soweit es seine Zeit erlaubte, konzentrierte er sich auf neue Bücher. Die Arbeit, mit der Bauer in Dänemark den Anfang gemacht hatte, das Buch über das „Geld“, das er erweitern und revidieren wollte, erschien bereits 1944 auf Schwedisch: Pengar i går, i dag och i morgon – mit einem Vorwort des Wirtschaftsexperten der schwedischen Gewerkschaften Richard Sterner. Dieser war Vorstands-Mitglied der „Kleinen Internationale“, wo Bauer ihn kennenlernte, und Sekretär in der Kommission der schwedischen Sozialdemokraten, die das Nachkriegsprogramm der Partei ausarbeiten sollte, also ein wichtiger Gesprächspartner für Bauer, der weiterhin über ökonomische und juristische Nachkriegsprobleme forschte. Er bezeichnete das Buch als wichtigen Beitrag zu unserer wirtschaftlichen Populärliteratur. Bauers Konzept der modernen Finanzwirtschaft hoffe auf eine endgültige Lösung aller Weltwirtschaftsprobleme nach dem Krieg durch die Verwirklichung der Atlantik-Charta.

Quelle: Irmtrud Wojak, Fritz Bauer 1903-1968. Eine Biographie. München: C- H. Beck 2009, S. 178.

 

 Okonomisk Nyorientering

 

Kopenhagen: Martins Forlag, 1945.

Eine Studie Fritz Bauers über die Wirtschaftspolitik der kommenden Nachkriegszeit, verfasst im schwedischen Exil.

 

 

 

 

Krigsforbrydere for Domstolen

 

Med Forord af Stephan Hurwitz.
Kopenhagen: Westermann, 1945.

Im Exil in Schweden arbeitete Fritz Bauer an seinem Buch Kriegsverbrecher vor Gericht weiter, das sich mit völkerrechtlichen Fragen und den alliierten Kriegsverbrecherprozessen auseinandersetzte. Das Buch erschien 1944 in Stockholm, 1945 in der Schweiz, wurde jedoch bis heute von keinem deutschen Verlag publiziert. In dem Band waren bereits all die Themen angelegt, die Bauer nach seiner Rückkehr nach Deutschland (im Jahr 1949) bis zu seinem Tod beschäftigen sollten: Die Probleme eines internationalen Strafgerichtshofs und die Frage, wie eine Entnazifizierung gelingen könnte, mit anderen Worten, eine ernsthafte juristische Ahndung der nationalsozialistischen Verbrechen.

 

 Die Kriegsverbrecher vor Gericht

 

Mit einem Nachwort von Prof. Dr. H. F. Pfenninger.
Zürich, New York: Europa Verlag, 1945.

Bereits 1944 wurde Fritz Bauers aktuell zugespitzte Studie über Krigs-Förbrytarna inför domstol, Kriegsverbrecher vor Gericht, auch ins Dänische übersetzt. Und was die deutschen Verhältnisse betrifft, wurde sein dringendes Anliegen, dass sein Buch bald in deutscher Sprache gedruckt werde, noch im selben Sommer 1945 vom Zürcher Europa-Verlag verwirklicht. Zurecht präsentierte der berühmt gewordene Schweizer Verleger Emil Oprecht das Werk der Öffentlichkeit auf der Innenklappe des Schutzumschlags mit folgender Ankündigung: „Wie die sogenannten ‚Kriegsverbrecher’ bestraft werden sollen, auf wen im genaueren diese Bezeichnung anzuwenden ist, und auf Grund welcher juristischen Handhaben die Aburteilung erfolgen kann, dies ist eines der brennendsten Probleme, denen sich die Völker heute zuwenden“.

Die Nürnberger Prozesse hatten noch nicht begonnen, aber Bauer hatte die Notwendigkeit und das Ziel der alliierten Prozesse in vielem bereits begründet. Ein Hauptgesichtspunkt seiner Studie galt den effektiven Vorgängen, den Verbrechen, welche das NS-Regime und seine Helfershelfer im Krieg begangen hatten. Die Stichwörter hierfür lauteten: Verbrechen an der Zivilbevölkerung, Besatzungsregime, Verwüstungen, Geiselnahme, Kollektivbestrafung, Zwangsarbeit, Deportation, „Endlösung der Judenfrage“. Den Höhepunkt der Darstellung und Argumentation erreichten die Kapitel über Schuld und Strafe, mit aktuellen Überschriften wie: „Verbrechen auf höheren Befehl“, „Zurechnungsfähigkeit der Herrenmenschen“, „Keine Strafe ohne Gesetz“, „Schuld und Strafe der Quislinge“ in Norwegen und Dänemark oder „Ziel des Verfahrens gegen Kriegsverbrecher“.

In allen Kapiteln wurde deutlich, wie genau der Autor über die tatsächliche Kriegführung im Bilde war, wie er also vom neutral gebliebenen Schweden aus seine Möglichkeiten genutzt und sich Informationen verschafft hatte. Schließlich zitierte er Friedrich Schiller, als dessen Schüler er sich ein Leben lang verstand. Dieser hatte in einem 1801 entstandenen Fragment von deutscher Größe gefordert, sie solle die „Freiheit der Vernunft erfechten“ und damit „den großen Prozeß der Zeit […] gewinnen“. Das eigentliche Schlusswort des Buches über Kriegsverbrecher vor Gericht aber bildete der Satz: „Das deutsche Volk braucht eine Lektion im geltenden Völkerrecht“.

Quelle: Irmtrud Wojak, Fritz Bauer 1903-1968. Eine Biographie. München: C. H. Beck 2009, S. 191ff.

 

Selbstverwaltung und Gruppentherapie im Strafvollzug

 

Sonderdruck. Schriften des Fliedner-Vereins Rockenderg, Luchterhand, Bd. 15 (1957), 23 S.

Ein Vortrag, den Fritz Bauer auf der Jahresversammlung des Hilfsvereins für junge Straffällige in Bad Nauheim hielt.

Bauer führt darin Beispiele der Selbstverwaltung von Gruppen in Italien, den USA und der Sowjetunion auf. Er hält beides, die Selbstverwaltung, die eher auf eine äußere Aufgabe gerichtet ist, und die Gruppentherapie, die den inneren Menschen ansprechen soll, für probate Mittel der Pädagogik, deren Ziel die Erziehung zum sozialen Menschen sein sollte. Die Anstalten müssten, so betont er, jeweils individuelle Antworten finden.

 

 

Das Verbrechen und die Gesellschaft

 

München, Basel: Ernst Reinhardt Verlag, 1957.

“Trüge diese Arbeit einen Titel mit wissenschaftlichen Klang, so müßte er Kriminologie lauten. Kriminologie ist die Wissenschaft vom Verbrechen und seiner Bekämpfung”, leitete Bauer sein Werk über die Ursachen des Verbrechens und die Verteidigung der Gesellschaft ein. Ziel der Kriminologie – einer realistischen Wissenschaft, wie Bauer fand, sei “die Bekämpfung des Verbrechens durch Erforschung seiner Wurzeln und – im Rahmen des Menschenmöglichen – durch ihre Beseitigung.” Dies unterscheide sie wesentlich von der “hegelianischen Sinngebung, die in der strafenden Funktion des Staates eine Negation der Negation des Rechts sieht.”

In einundzwanzig Kapiteln stellt Bauer in seinem Buch die Wurzeln von kriminellem Handeln dar, beginnend mit einem Kapitel über “Kausalität oder freier Wille” und endend mit einem über den “Umgangskreis des Menschen”, wobei er vor allem die Ergebnisse amerikanischer soziologischer Studien auswertete, nicht zuletzt die großen Tragödien und Romane, die er bestens kannte – allen voran Friedrich Schillers Dichtungen. Zehn Kapitel sind der Geschichte der Verbrechensbekämpfung, ihren Theorien, der Gesetzgebung, fehlgeleitetem traditionellem Schuld- und Sühnedenken und dem Prinzip der Resozialisierung gewidmet, dem Bauer besondere Bedeutung beimaß. Kein Kriminalrecht, kein Prozess und kein Strafvollzug, der sich Kriminalitätsbekämpfung durch Resozialisierung zum Ziel setze, komme ohne diese Idee gegenseitiger Hilfe aus. Die Herausforderung bestand für den Juristen in diesem Gedanken der Gegenseitigkeit, der Ansatzpunkte für soziales Verhalten bei den Menschen voraussetzt. “Das kriminologische Recht ist demokratisch, es nimmt die Gleichheit aller Menschen ernst”, formulierte Bauer, “und strebt nach einem Wir-Verhältnis, nach einem Ich und Du, nach einem Miteinander. Es ist mitbürgerlich und mitmenschlich.”

Das letzte Kapitel seines Buches widmete Bauer der Reform des deutschen Strafgesetzbuches. Er erklärte, nicht nur ein neues, sondern ein realistisches Kriminalrecht in Deutschland tue not. Scharf kritisierte er den konservativen Entwurf der Strafrechtskommission, die Ende 1956 einen Entwurf vorgelegt hatte. Sie habe den Anschluss an die modernen Natur- und Gesellschaftswissenschaften und die Kreise der Internationalen Bewegung für Soziale Verteidigung verpasst, sich vielmehr selbstmörderisch in die 150 Jahre bekannte und vertraute “Vorstellungswelt einer idealistischen Aufklärung” gestürzt, vertrete einen metaphysischen Schuldbegriff und sei “einer hermaphroditischen Missgeburt vergleichbar”, halb Sphinx, halb Löwe. Wenn die Entscheidung über die Maßnahmen gegen die Täter in der Hand traditioneller Gerichte bleibt, so Bauer, müsse die Ausbildung der mit der Kriminalität befassten Juristen reformiert werden.

 

 Widerstandsrecht und Widerstandspflicht des Staatsbürgers

 

Stimme der Gemeinde, Frankfurt am Main: Stimme-Verlag, 1962, S. 41-64.

Fritz Bauer entfaltete in diesem Aufsatz die Geschichte des Widerstandsrechts und der Widerstandspflicht vom Römischen Recht, über das Mittelalter und die Konfrontation der mittelalterlichen Kirche mit dem germanischen Widerstandsrecht bis zur protestantischen Diskussion des Widerstandsrechts, die jahrhundertelang “unter dem unglücklichen Stern deutschen obrigkeitsstaatlichen Denkens” stand. Erst nach dem Zusammenbruch des nazistischen Unrechtsstaats, so Bauer, begann “eine protestantische Neubesinnung auf das Recht und die Grenzen der politischen Gewalt in Demokratie und totalitärem Staat”. Dis Diskussion sei im Flusse.

Der Beitrag Bauers war ein Plädoyer für den Ungehorsam, für das “Nein zum rechtswidrigen Gesetz und Befehl, auf daß es in aller Regel allein ankommt.” Dieses Nein, so Bauer, sei nicht ‘”leidender Gehorsam’, sondern passiver Widerstand, der allerdings wie auch jeder aktive Widerstand das Risiko mit sich führt, tödlich zu sein.” In der Folge wurden England und Amerika “Heimstätte des Widerstandsrechts”, die Magna Charta und die amerikanische Verfassung von 1775, mit der die amerikanischen Saaten die Menschenrechte konstituierten. Auf dem europäischen Kontinent verlief die Entwicklung indessen entgegengesetzt.  Frankreich bekannte sich zu den Bürger- und Menschenrechten, die Deutschen aber “machten keine Revolution.” Fritz Bauer kritisierte die Hingabe der Deutschen an den Staat, die Philosophen hätten dem “Widerstandsrecht den Garaus gemacht.”

 

Die neue Gewalt – Die Notwendigkeit der Einführung eines Kontrollorgans in der Bundesrepublik Deutschland

 

München: Verlag der Zeitschrift RUF UND ECHO, 1964, 24 Seiten.

Generalstaatsanwalt Dr. Bauer hielt diesen Vortrag am 11. Januar 1964 in der Evangelischen Akademie in Iserlohn anlässlich einer Tagung der Artur-Mahraun-Gesellschaft. Bauer danke bei dieser Gelegenheit dem anwesenden Strafjuristen und Kriminologen des Landes Dänemark, Professor Stefan Hurwitz, dem es gelungen sei, in der Kriminologie Humanität und Recht “vorbildlich zu vereinen” – er kannte ihn aus dem dänischen Exil.

Bauers Vortrag galt der von ihm befürworteten Einführung eines Ombudsmann, der weder Legislative, noch staatliche Exekutive noch Jurisdiktion ausübt – also eine “Vierte Gewalt” darstellt, deren Hintergrund und Problem “das Gefühl eines Unbehagens am Staate” sei. Das Problem, so Bauer, sei die Frage, “wie wehrt sich der Mensch gegen den schlechten Staat oder den schlechten Staatsakt?” – und dieses Problem sei so alt wie der Staat selbst. Der Ombudsmann sei eine “sinnfällige Verkörperung demokratischer Sehnsucht nach kontrollierten Herrschaft in unseren Tagen.” Ihm gefalle der Vergleich des Ombudsmann mit einem Hund, der nicht bellt, am besten: “Hunde, die bellen, aber nicht beißen, wirken dadurch, daß sie da sind; der Ombudsmann spricht das befreiende, klärende Wort; er sagt, was er für recht, für zweckmäßig, gut und menschlich hält. Er soll wirken wie das reinigende Gewitter. Er selber schafft aber keine neuen Rechtsverhältnisse oder korrigiert bestehende. Dies bleibt den übrigen Gewalten überlassen.”

 

Widerstand gegen die Staatsgewalt. Dokumente der Jahrtausende

 

Frankfurt am Main: Fischer Bücherei, 1965, 311 Seiten.

Im Jahr des Auschwitz-Urteils stellte Fritz Bauer für die Fischer Bücherei einen Sammelband aus Dokumenten aus zwei Jahrtausenden zusammen, der aufzeigte, dass der Widerstandsgedanke so alt ist wie die Geschichte der Menschheit und Mitmenschlichkeit. Man kann sagen, der Band war die Quintessenz seiner eigenen Bibliothek und Gedankenwelt, die er hier nach der Erfahrung des Unrechtsstaats, nach Verfolgung, KZ-Haft und Exil hier zusammenfasste und deren ganzen Hoffnung auf dem neuen Grundgesetz des Jahres 1949 aufbaute.

In einer knappen Einführung zum Buch heißt es, der Herausgeber habe “Aufzeichnungen und Dokumente aus dem alten Ägypten und aus dem biblischen Israel, aus der Antike, dem Mittelalter und aus der Neuzeit zusammengestellt: das Manifest des geistigen Widerstandskämpfers steht neben dem Aufruf des gerechten Empörers, die Rechtfertigung des Tyrannenmörders neben der Aussage des Dichters. Aus diesen Dokumenten spricht die Überzeugung, daß es für unsere Zeit keinen Widerstand gegen staatliche Machtanmaßung und Willkür ohne demokratisches Bewusstsein, und daß es keine demokratische Wirklichkeit ohne Recht und Pflicht zum Widerstand gibt.” Das Buch, so Bauer, solle “als ein Topos begriffen werden, in dem der Mythos Widerstand einen Ausdruck findet, als ein Epos, das die Menschen in ihrem Kampf für eine bessere Welt froh werden lässt.”

 

“Antinazistische Prozesse und politisches Bewußtsein – Dienen NS-Prozesse der politischen Aufklärung?”

 

In: Antisemitismus. Zur Pathologie der bürgerlichen Gesellschaft. Hrsg. v. H. Huss und A. Schröder.
Frankfurt am Main: Europäische Verlagsanstalt, 1965, S. 167-188.

Die Frage, ob NS-Prozesse der politischen Aufklärung dienen, so Bauer in dem von ihm mit herausgegeben Band, unterstelle “den wegen NS-Verbrechen eingeleiteten Strafverfahren einen instrumentalen Charakter; sie werden als Mittel zu einem Zweck, etwa dem Zweck der politischen Bewusstseinsbildung verstanden.” Tatsache sei jedoch, dass in Deutschland die Legalitätsmaxime gelte und die Staatsanwaltschaften bei hinreichendem Verdacht ermitteln müssen, ihnen Nützlichkeitserwägungen verwehrt seien. Fast schon ironisch klingt, wenn er hinzufügte, auch wenn die Opportunitätsmaxime sich als “undeutsch herausstellte”, seien die Strafprozesse “ein Index dessen, was nach Gesetz und Rechtsprechung rechtens ist und damit zugleich eine Gebrauchsanweisung für Juristen und Laien, was in Zukunft getan werden darf oder nicht, was zu tun und zu lassen von Rechtswegen geboten ist.” Im Bereich unbewältigter Fragen wie der Nazi-Gewalttaten betrachtete er dies schon als “recht nützliche Sache”.

Was er für wichtiger hielt als den vergeltenden “Ausgleich” durch befristete oder unbefristete Strafen, formulierte Bauer am Schluss seines Beitrags mit einem Zitat aus Albert Camus’ Pest“(…) Ich sage, daß es auf dieser Erde Peitschen und Opfer gibt, und daß man versuchen muß, möglichst nicht auf der Seite der Peitschen zu stehen. Es sollte natürlich eine dritte Gruppe geben, jene der wahren Ärzte. Aber tatsächlich begegnet man nur wenigen, und es muß schwer sein. Deshalb habe ich mich entschlossen, mich jederzeit auf die Seite der Opfer zu stellen, um den Schaden zu verringern. Inmitten der Opfer kann ich wenigstens suchen, wie man zur dritten Gruppe gelangt, d. h. zum Frieden unter den Menschen. – Als Tarrou zu Ende war, baumelte er mit den Beinen und klopfte mit einem Fuß leicht auf die Terrasse. Nach einem Augenblick des Schweigens richtete der Arzt sich ein wenig auf und fragte, ob Tarrou eine Vorstellung von dem Wege habe, den man einschlagen müsse, um zum Frieden zu kommen. Ja, er widerte Tarrou, das Mitgefühl.”

 

Die Wurzeln faschistischen und nationalsozialistischen Handelns

 

Reihe Res Novae, Frankfurt am Main: Europäische Verlagsanstalt 1965.

Frankfurt am MainText auf der Rückseite: “Die vorliegende Publikation geht auf ein Referat des hessischen Generalstaatsanwaltes Dr. Fritz Bauer über die Wurzeln faschistischen und nationalsozialistischen Handelns zurück, das er auf Veranlassung des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Arbeitstagung über Rechtsradikalismus vor den Vertretern der im Landesjugendring Rheinland-Pfalz vereinigten Jugendverbände gehalten hat. Die nicht im Buchhandel vertriebene Wiedergabe des Referats, die schnell vergriffen war, und der – in verkürztem Umfang – weitere private Nachdrucke, aber auch Publikationen in ausländischen Zeitungen folgten, wurde – ohne wesentliche Änderungen – zur Grundlage der jetzigen, dem Charakter der Serie res novae angepassten Veröffentlichung genommen.

Anlass hierzu war, dass von verschiedenen Seiten, vor allem aus pädagogischen Kreisen, eine neue Ausgabe angeregt wurde. Die seinerzeitige Broschüre des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz hat neben Zustimmung auch eine lebhafte Kritik hervorgerufen. Zu den wesentlichen Einwänden hat Fritz Bauer in einem Brief vom 9. Juli 1962 an den Landesjugendring Rheinland-Pfalz Stellung genommen. Dieser Brief ist der Wiedergabe seines Referats hier angefügt. Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz beabsichtigte, 2000 Exemplare seiner Broschüre den Oberstufen der höheren Schulen und den Oberstufen der Berufsschulen zur Verfügung zu stellen. Das Kultusministerium lehnte jedoch eine Verteilung ab. Diese Ablehnung führte zu einer Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Verhalten der Landesregierung gegenüber dem Landesjugendring Rheinland-Pfalz und einer Diskussion im Landtag Rheinland-Pfalz am 10. Juli 1962. Auszüge aus der Begründung der Groflen Anfrage, ihrer Beantwortung durch den Kultusminister Dr. Orth und aus der daraufhin folgenden Landtagsdebatte werden hier mitveröffentlicht. Ein Schlußwort Bauers, mit dem er sich mit den Teilnehmern an dieser Debatte auseinandersetzt schließt die Veröffentlichung ab.”

Im Oktober 2016 gab die EVA eine Neuauflage des Bandes heraus.

 

Sexualtabus und Sexualethik im Spiegel des Strafgesetzes

 

Sonderreihe aus gestern und heute 29 (1967), München: gestern und heute, 1967, S. 1-22.

In dem Artikel befasst sich Fritz Bauer mit der “Gleichstellung von Sittlichkeit und Sozialethik im geltenden und projektierten Recht”, die ihn zu der provozierenden Frage veranlasste: “Sind wirklich nur unzüchtige Schaustellungen oder Mittel zur Verhütung der Empfängnis – um einige der Paragraphenüberschriften zu nennen –  Straftaten gegen die ‘Sittlichkeit’, nicht aber Mord und Totschlag etwas in Auschwitz und Treblinka?”

Nach einer “Darstellung der konstitutionsbedingten und neurotischen Sexualtäter”, den Spielarten menschlichen Verhaltens, schloss Bauer seinen Artikel mit der Frage, welche Konsequenzen daraus für ein humanes Kriminalrecht und insbesondere Sexualkriminalrecht zu ziehen sind. Er bezog sich dabei vor allem auf den Modellentwurf des American Law Institute (1962) für ein neues Kriminalrecht und eine vom US-Präsidenten Lyndon B. Johnson eingesetzte Kommission zur Reform des Strafrechts, die  betont hatte, dass der Gesetzgeber von der Auffassung “abgehen müsse, daß das Strafrecht ein sicheres Allheilmittel für alle Krankheiten in der Gesellschaft sei.” Bauer kritisiert damit den Entwurf der deutschen Strafrechtskommission von 1962, der die Bestimmungen des Strafrechts erweitert hatte anstatt sie weiter zu begrenzen.

Strafen, so lautete das Plädoyer Bauers, sollten “medizinischen Charakter tragen, indem sie zur Resozialisierung des Täters und zum Wohl der Gesellschaft beitragen.”

 

 Auf der Suche nach dem Recht

 

Stuttgart, Franckh’sche Verlagshandlung, 1966 (das moderne Sachbuch Band 53), 254 Seiten.

Auf der lebenslangen „Suche nach dem Recht“, so heißt es in einem Nachruf von Günter Blau in der Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform (51. Jg. 1968, H. 7/8), habe Fritz Bauer erfahren, dass das Ziel unerreichbar ist. 1966 publizierte der Generalstaatsanwalt seine Studie über die Vorstellungen vom Recht im Wandel der Zeit. Hier ging er der Frage nach, was eigentlich Recht ist und demonstrierte an historischen Beispielen, dem Prozess Sokrates, dem Prozess Jesu und den Hexenprozessen, die Unzulänglichkeit irdischer Gerechtigkeit.

Äußerst nüchtern fiel Bauers Interpretation der Kafka-Erzählung „Die Strafkolonie“ aus, indem er feststellte, entsetzliches Unrecht im Zeichen eines „Sei gerecht“ habe es immer gegeben. „Vergangene Dinge lassen sich nicht ändern, aber die Gegenwart und die Zukunft lassen sich gestalten, denn wir alle suchen das richtige, das wahre Recht.“ Man kann dies als eine Lebensmaxime bezeichnen, jedenfalls war es Bauers Umschreibung für seinen unermüdlichen Kampf für Freiheit und Menschenrechte. Recht und Gerechtigkeit waren für ihn, wie er immer wieder betont hat, verschieden von Ethik und Moral. Bei Vielen fand er die Auffassung vor, das Fass mit Moral und Ethik sei bis zum Rande gefüllt, „wogegen das Faß mit Recht und Gerechtigkeit nur einen Teil des Fasses der Moral enthalte.“ Diejenigen, die diese Meinung vertreten, meinte er, betrachteten Gerechtigkeit und Recht als das „ethische Minimum“. Sie argumentieren zum Beispiel, dass zu Moral und Ethik das Gebot der Nächstenliebe gehört.

Für Bauer war diese eine Ansicht wider die Vernunft, da das Gebot voraussetze, dass jeder weiß was gut und richtig ist, auch für andere. Dahinter steckte für ihn ein Wunschbild, eine Fixierung „auf das bloße und reine Denkvermögen, die bloße und reine Gefühlsempfänglichkeit und die bloße und reine Willenskraft“ eines jeden. Das Menschenbild, das um einen solchen Normalmenschen kreist, scheiterte aus seiner Sicht schon an dem schillernden Begriff „normal“, der ein statistischer sein könne oder eine Wertvorstellung von dem, was Norm sein soll. „Der Idealtypus vom Menschen ist ohne Ursache, ebenso ursachlos wie Gott, er ist frei wie er.“

Bauers sah von den formalen Fähigkeiten des Menschen (denken, fühlen, wollen) ab und wollte das Augenmerk auf die Verschiedenheiten richten, darauf, dass „Menschen verschieden denken, fühlen und wollen“ – weil es den Menschen nicht gibt. In der Individualität, die durch viele innere und äußere Faktoren beeinflusst wird, sah er zugleich die kausale Determinierung. Zwar sträubten sich Stolz, Selbstbewusstsein und die Vorstellung von menschlichem Prestige dagegen, wir seien Objekte, nicht nur Subjekte. Doch den Glauben an die Freiheit eines jeden betrachtete Bauer als Wunschdenken, das Psychologie, Pädagogik und Recht erleichtert, nicht aber unsere Aufgabe sein kann. Gegliedert in drei Kapitel, “Was ist Recht?”, “Geschichte des Rechts und Unrechts” und “Die Gegenwart” entfaltete Bauer in diesem Buch seine Auffassung von Recht und Gerechtigkeit im Unterschied zu Moral und Ethik, die nicht quantitativ, sondern qualitativ verschieden voneinander sind.

 

 Alternativen zum politischen Strafrecht

 

Vortrag, gehalten am 6. März 1968 bei der Hochschulwoche für staatswissenschaftliche Fortbildung in Bad Nauheim, Bad Homburg, Berlin, Zürich: Gehlen, 1968, Sonderdruck, 15 Seiten.

Fritz Bauers Vortrag über politisches Strafrecht wurde posthum publiziert. Er war ein Bekenntnis zu den Menschenrechten, zu politischer, ethischer und religiöser Toleranz, dem Recht auf Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, die für Bauer aus der Verschiedenartigkeit des Menschen folgten. Der Jurist setzte sich in dem Vortrag mit der wissenschaftlich begründeten Skepsis Otto Kirchheimers (“Politische Justiz”) auseinander und erklärte, rechtlicher Nihilismus müsse vor dem Schutz der Menschenrechte Halt machen, die keine Grenzfrage zwischen “Recht und Politik” seien.

Die Alternativen eines politischen Strafrechts sah er in der Prävention, in Sozial- und Erziehungspolitik, sowie in einer Endpönalisierung des politischen Rechts. Er kritisierte eine politische Pädagogik, die ihren Erfolg in der Vermittlung eines Weltbildes und meinte, dies sei als Verheißung nicht notwendig. Im Gegenteil liefere die pluralistische Gesellschaft “gerade ein solches Weltbild mit zugehöriger Ethik”. Die Chance der Demokratie und das Interesse des Individuums waren aus Bauers Sicht identisch und aus dieser Identität folgte für ihn die “Idee der Mitbestimmung in allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens”.

 

Das Sexualstrafrecht

 

Sonderdruck aus Erziehung und Sexualität. Kritische Beiträge zur Bildungstheorie. Frankfurt am Main, Berlin, Bonn, München: Diesterweg, 1968, S. 76-93.

Die Erörterung des Sexualstrafrechts könne von der Normen ausgehen, dem geltenden Gesetz und Recht, von den Reformentwürfen der Vergangenheit und rechtspolitischer Debatte oder – so begann Fritz Bauer seine Ausführungen über die Ursachen von Sexualstraftaten – von dem Versuch, den Erkenntnissen der Natur- und Sozialwissenschaften Herr zu werden. Gleichzeitig stellte er fest, dass der Reformentwurf des Jahres 1962 an der “Natur der Sache” wenig Interesse erkennen ließ und an den defizitären Realitäten, die er durch Normen und Paragraphen beseitigen wolle, vorbeigehe. Ursache der meisten Sexualstraftaten sei nicht, dass der Täter “hypersexuell” ist oder einem Drang nach “Ausweitung seines sexuellen Operationsfeldes folge”, sondern eher ein Defizit: das Versagen oder die Vereitelung menschlicher Triebe und Bedürfnisse, von Gemeinschaft, Anerkennung, Geltung und Selbstverwirklichung durch Lieben und Geliebtwerden.

Während andere Staaten von Sexualtaten sprechen, so Bauer, spreche der Entwurf für eine neues Strafrecht von 1962 immer noch – wie das Strafecht von 1871 – von “Straftaten gegen die Sittlichkeit”, wobei unter “Sittlichkeit” christliche Moraltheologie verstanden wird, die unbefangen mit Sexualtabus gleichgestellt werde. Sittliche Entrüstung lasse sich zwar religiös erklären, könne aber keine Begründung liefern und sei nicht Aufgabe eines aufgeklärten Staates, dem “billiges Spekulieren” verwehrt sei. Der Staat dürfe sich keine Diabolismen zu eigen machen, gerade im Sexualrecht. Der Jurist eilte seiner Zeit voraus, indem er feststellte: “Oft genug ist es noch nicht einmal das Andersartige, das verfolgt wird, sondern das Eigene, das im Anderen gesehen und dort gekreuzigt wird. Er wird zum Sündenbock eigener Versuchungen, eigener Tag- und Nachträume.”

Würde “Sittlichkeit” hingegen mit dem “ethischen Minimum” identifiziert, schrieb Bauer 1968, wäre dagegen nichts einzuwenden, denn dies finde sich im Grundgesetz. Der Verzicht auf Einmischung und Repression zeige sich “exemplarisch in dem Respekt vor der Privatsphäre, die im Sexualbereich unmittelbar die Intimsphäre berührt.” Was keiner Libertinage das Wort rede, die jedoch wiederum auch nicht kriminalisiert werden dürfe. Ausdrücklich betonte Bauer, dass das Grundgesetz sich als sozialer Rechtsstaat versteht. Das “meint Solidarität mit allen Unglücklichen” und gebiete den Versuch der Resozialisierung und eine Selbstbeschränkung des Strafgesetzgebers, der, schloss Bauer seinen Beitrag mit Goethe, “soll er strafen oder schonen, Menschen menschlich sehen” muss.

URL: https://www.fritz-bauer-forum.de/archive/schriften/

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