Das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz

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28.05.2018

Das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz
Nicht mit uns

„Ich glaube (…), dass die Zivilisation nur eine sehr dünne Decke ist, die sehr schnell abblättert.“  So hat es Fritz Bauer auf den Punkt gebracht, und in Zeiten von Trump, Erdogan, Putin, der AfD ist sie seitdem nicht unbedingt fester geworden.

Am 25. Mai 2018 trat in Bayern das neue Polizeiaufgabengesetz in Kraft, das zum Schutz bedeutender Rechtsgüter unter anderem eine Überwachung durch die Polizei bereits bei drohender Gefahr (statt wie bislang einer konkreten Gefahr) und eine (durch Gericht angeordnete) Präventivhaft ohne zeitliche Höchstgrenze ermöglicht.

Es sind ohne Zweifel Einzelfälle und Situationen denkbar, in denen derartige Maßnahmen sinnvoll und notwendig wären. Nur: ist die Situation in Bayern und Deutschland tatsächlich so bedrohlich, dass es den Erlass dieses von einigen als schärfstes Polizeigesetz nach 1945 bezeichneten Gesetzes rechtfertigen würde? Die Fakten, soweit sie erkennbar sind, sprechen eine andere Sprache. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2017 etwa weist (bei allen notwendigen Zweifeln hinsichtlich ihrer Aussagekraft, vgl. dazu https://community.beck.de/2018/05/08/die-polizeiliche-kriminalstatistik-2017-wundersame-heilung-oder-mogelpackung) einen Rückgang der dort erfassten (Gewalt-) Kriminalität auf. Selbstverständlich müssen Polizei und Sicherheitsbehörden ihr Möglichstes tun, um etwa Terroranschläge zu verhindern. Dass solche Anschläge nicht zu 100% verhindert werden können, ist jedem vernünftigen Mensch klar. Und beim Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 etwa war der Täter bereits längere Zeit auf dem Schirm der Behörden, mehr Befugnisse hätten hier nichts gebracht.

Nun mag man argumentieren, die neuen Befugnisse seien so gravierend auch wieder nicht, zumal bei schwereren Eingriffen immer ein Gericht entscheiden muss, und die Polizei ohnehin so überlastet sei, dass sie gar keine Zeit und Ressourcen hätte, um „rechtschaffene“ Bürgerinnen und Bürger zu überwachen.

Das größere Problem liegt aber woanders. Es liegt darin, dass keine objektive, faktenbasierte Notwendigkeit für ein derartiges Polizeigesetz ersichtlich ist. Selbst Vertreter der Polizei haben sich gegen das Gesetz ausgesprochen (vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bayern-polizeigewerkschaft-gegen-polizeiaufgabengesetz-a-1207818.html), und es wurde durch die CSU noch nicht einmal versucht, anhand konkreter und nachvollziehbarer Fakten zu begründen, warum man dieses Gesetz unbedingt brauchte. Es geht, so steht es zu befürchten, allein um Stimmungen. Es geht darum, öffentliche Angst zu schüren und sie dann zu besänftigen, um so Wählerstimmen zu gewinnen. Und dieses Gesetz schafft neue Maßstäbe. Maßstäbe, an denen sich auch andere Bundesländer orientieren werden, und Maßstäbe, von denen es wohl kein zurück mehr geben wird.

In Sachsen etwa besteht die reale Gefahr, dass die AfD im nächsten Jahr die stärkste Kraft im Landtag wird. Es gibt nicht wenige prominente Vertreter_innen dieser Partei, die bestimmten Gruppen von Menschen grundlegende Menschenrechte absprechen und dabei, um die öffentliche Stimmung zu schüren, auch vor Lügen und Manipulation nicht zurückschrecken. Das sind keine Menschen, bei denen man sich darauf verlassen kann, dass sie, einmal an der wirklichen Macht, schon bestimmte menschenrechtliche Mindeststandards einhalten würden. Ihre egozentrische, menschenverachtende, destruktive Kraft wird dann auch viele von denjenigen treffen, die ihnen jetzt noch zujubeln. Und die Gerichte, die Entscheidungsträger_innen in Justiz, Polizei und Verwaltung? Gesetzt den Fall, die AfD käme an die Macht, und würde die (Polizei-) Gesetze ausnutzen und verschärfen. Wie viele Juristinnen und Juristen im Staatsdienst würden sagen: das mache ich nicht mit?

Das ist das wirkliche Problem am neuen Polizeiaufgabengesetz in Bayern. Es dient nicht einer objektiven Notwendigkeit, sondern es betreibt das Geschäft der AfD, um durch das Schüren und Ausnutzen öffentlicher Stimmungen Wählerstimmen zu gewinnen. Dabei richtet es einen Schaden an, der weit über Bayern und über das Jahr 2018 hinausreicht.

So weit, so schlimm? Nein! Denn es hat massiven Widerstand gegeben, und es gibt ihn immer noch und weiterhin. Allein in München waren über 30.000 Menschen auf der Straße, um gegen das Gesetz zu protestieren.

Nach Fritz Bauer ist „Widerstand (…) die Weigerung, einem ungerechten Befehl oder Gesetz zu folgen, ist die Hilfe, die den Opfern eines bösen Staats geleistet wird.” Wir sind, zum Glück, in Bayern und Deutschland von einem bösen Staat noch weit entfernt. Dieser kann uns aber, wie das beängstigende Erstarken der AfD und deren unheilvoller Einfluss auf Parteien wie die CSU zeigt, schneller näher kommen, als wir es uns derzeit vorstellen können. Und spätestens dann wird sich zeigen, dass das PAG und die Art und Weise, auf die es zustande gekommen ist, großen Schaden anrichtet. Daher ist (legaler!) Widerstand dagegen so wichtig, und daher ist es so ermutigend und bewundernswert, wenn so viele Menschen dagegen auf die Straße gehen und zeigen: mit uns nicht!

Kontakt: t.galli@galli-riedl.de

Fotos: © Anne Wild, Anti-PAG-Demo in München, 10. Mai 2018, und Aufnahme bei einem der letzten Löwen-Heimspiele.

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