Aktuelle und frühere Fälle vor dem Internationalen Strafgerichtshof
Die Webseite des IStGH (engl. ICC) gibt Auskunft über die bisherigen und aktuell anhängigen Fälle vor dem Weltgerichtshof in Den Haag. Es liegt in der Natur der Sache, dass der IStGH erst tätig wird, wenn das Verbrechen geschehen und Menschen ermordet und vertrieben, um ihre Gesundheit und ein selbstbestimmtes Leben gebracht wurden. Wissenschaft und Menschenrechtsaktivist-innen erforschen Fragen, wie wir aus einzelnen Fällen der Verletzung von Menschenrechten Schlüsse für präventives Handeln ziehen können.
Bedeutung der Zeugenaussagen von Opfern und Überlebenden
Die Zeugenaussagen der Opfer und Überlebenden sind die Quellen, die uns vermitteln, was die Vorstufen von Gewalt, Terror und systematischem Genozid sind, denen Menschen fast überall auf der Welt ausgeliefert sind. Ihre Geschichten liefern die Schlüssel zu den menschenwürdigen Lebensbedingungen, die notwendig sind, um systematische Verfolgung und Gewalt künftig zu verhindern.
Wie alle juristischen Fälle von Anklagen vor Strafgerichten wegen Gewaltverbrechen sind auch diejenigen vor dem Internationalen Gerichtshof höchst aufschlussreich, was die Möglichkeiten zur Gewaltprävention und Wahrung der Menschenrechte betrifft. Es ist von größter Wichtigkeit, die Zeugenaussagen der Opfer und Überlebenden auszuwerten und sie nicht bloß als Beweisinstrumente zur Aufdeckung des verbrecherischen Handelns der Angeklagten zu betrachten.
Wenn hier die aktuellen Fälle, oder wie es auf der Webseite des Gerichtshofes heißt, „derzeitigen Situationen“ vor dem IStGH aufgelistet werden, so geschieht dies von daher nicht mit der Zielsetzung, die Motive und Beweggründe der Beschuldigten oder Angeklagten erneut zu ergründen. Mag auch das Ende der Straflosigkeit auf Einzelne vielleicht abschreckend wirken, so beugen Strafen allein systematischen Verbrechen doch nicht vor. Weder die Höhe der möglichen Bestrafung noch ihre Androhung haben eine präventive Wirkungskraft. Anders ausgedrückt, Abschreckung durch Aufklärung in Form der Dokumentation von Verbrechen ist nicht genug, um Verbrechen und schwere Menschenrechtsverletzung in der Zukunft zu verhindern.
Die Aussagen der Überlebenden von Völkermord und Genozid machen auch deutlich, dass nicht militärische Interventionen, sondern allein die Verbesserung der Umwelt- und sozialen Lebensbedingungen die Eskalation von Gewalt und systematischem Staatsterror wenn nicht vollständig verhindern, so doch die Gefahr dazu nachhaltig vermindern können.
Die derzeitigen Situationen vor dem IStGH
– Chronologisch nach Datum der Überweisung an den Gerichtshof –
– Georgia
- Dezember 2015
Proprio motu
Eröffnung der Ermittlungen 27. Januar 2016
– Zentralafrikanische Republik (II) (ICC-01/14)
- Mai 2014
Überweisung durch die Zentralafrikanische Republik
Eröffnung der Ermittlungen 24. September 2014
– Mali (ICC-01/12)
- Juli 2012
Überweisung durch Mali
Eröffnung der Ermittlungen 16. Januar 2013
– Elfenbeinküste (ICC-02/11)
- Oktober 2011
Proprio motu
Eröffnung der Ermittlungen 3. Oktober 2011
– Libyen (ICC-01/11)
- Februar 2011
Überweisung durch den UN-Sicherheitsrat
Eröffnung der Ermittlungen 3. März 2011
> Auf der IStGH-Webseite
– Kenia (ICC-01/09)
- März 2010
Proprio motu
Eröffnung der Ermittlungen 31. März 2010
> Auf der IStGH-Webseite
– Sudan (Darfur) (ICC-02/05)
- März 2005
Überweisung durch den UN-Sicherheitsrat
Eröffnung der Ermittlungen 6. Juni 2005
>Auf der IStGH-Webseite
– Zentralafrikanische Republik (ICC-01/05)
- Januar 2005
Überweisung durch due Zentralafrikanische Republik
Eröffnung der Ermittlungen 22. Mai 2007
> Auf der IStGH-Webseite
– Demokratische Republik Kongo (ICC-01/04)
- April 2004
Überweisung durch die Demokratische Republik Kongo
Eröffnung der Ermittlungen 23. Juni 2004
> Auf der IStGH-Webseite
– Uganda (ICC-02/04)
- Januar 2004
Überweisung durch Uganda
Eröffnung der Ermittlungen 29. Juli 2004