Mit Recht gegen die Macht

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10.08.2016

Mit Recht gegen die Macht
Zur Autobiographie des Gründers des European Center for Constitutional and Human Rights

Immer wieder ist es die Unterstellung eines „eher politisch-taktischen Verhältnisses zum Recht“ (Christian Hillgruber, FAZ, 22.12.2015), die gegen diejenigen ins Feld geführt wird, die sich für die Menschenrechte engagieren, ganz gleich in welcher Zunft. Der Jurist Wolfgang Kaleck findet sich dabei in hervorragender Gesellschaft. Auch den Anwalt und Kämpfer für die Menschenrechte Dr. Fritz M. Bauer (1903-1968) treffen bis heute solche Spitzen. Dabei war er genauso wenig „von Anfang an links sozialisiert“ wie Kaleck, von dem Hillgruber dies behauptet. Bauer stammte aus gutbürgerlichem Haus in Stuttgart und musste nach KZ-Haft vor den Nazis fliehen, Kalecks Familie arbeitete sich in München in kleinbürgerlichen Verhältnissen hoch, die Mutter stammte aus Siebenbürgen, der Vater musste als Kind mit seiner Mutter und zwei Geschwistern aus dem damaligen Königsberg vor der Roten Armee fliehen und „geriet dabei immer zwischen die wechselnden Frontverläufe“ (26 f.).

„Biographische Ironie“, wie Hillgruber schreibt, ist es insofern nicht, wenn Kaleck, den das Schweigen über die Vergangenheit in seiner Kindheit prägte, zum Anwalt der Menschenrechte wird, die Ahndung rechtsradikaler Gewalt und den Kampf gegen staatlich sanktioniertes Unrechts zu seiner Aufgabe macht. Es ist auch keine Position auf der Linken, die es in dieser Form nicht gibt, es sei denn man teilt eben jenes Freund-Feind-Denken, das Hillgruber – ausgerechnet unter Berufung auf Carl Schmitt – Wolfgang Kaleck nachsagt, der sich während seines Studiums in Bonn mit Schmitts Konzeptionen autoritärer Staatlichkeit auseinandersetzte.

Tatsächlich gehört Kaleck keiner Partei an und schreibt, dass er eine Position „zwischen allen Stühlen“ als seine begriffen hat. Das war schon so, als er nach kurzer Zeit bei der Bundeswehr den Kriegsdienst verweigerte und dann für den Malteser Hilfsdienst als Zivildienstleistender arbeitete.

Der angehende Jurist wurde von der politischen Aufbruchsstimmung der 1980er Jahre mitgerissen, in der die Anti-Atomkraft- und Anti-Kriegsbewegung, auch der Volkszählungsboykott (1983) und die heute längst überholte Vision des Orwell’schen Überwachungsstaats junge Menschen politisierte und zivilen Ungehorsam auslöste. In dieser Zeit studierte Kaleck Jura und Politikwissenschaften, demonstrierte gegen den Nato-Doppelbeschluss 1983 und gegen den Weltwirtschaftsgipfel 1985 in Bonn, ebenso gegen die US-Interventionen in Zentralamerika. Er sah sich, was für Menschenrechtsaktivisten nicht ungewöhnlich ist, als Internationalisten.

Die an den Menschenrechten orientierten Jugendlichen und Studierenden der 80er Jahre waren es, die den Blick für das globale Geschehen und Netzwerke entwickelten, die weltweit dringend nötig sind, um die Folgen von Umweltzerstörung, Kriegen und Genozid nicht bloß zu dokumentieren, sondern wirksam dagegen anzutreten. Um es in den Worten Wolfgang Kalecks zu sagen, der nach dem Studium nach Berlin zog: aus dem solidarischen Beobachter, der sein Referendariat in Mexiko-Stadt bei einer im Exil tätigen guatemaltekischen Menschenrechtsorganisation machte (S. 37) und dort Menschen kennenlernte, die trotz hohen Risikos für eine gerechtere Gesellschaft eintraten, wurde ein aktiver „Teilnehmer ihres Kampfes“ (S. 51).

Nach dem 2. Staatsexamen gründete Kaleck gemeinsam mit Dieter Hummel und Volker Ratzmann eine Anwaltskanzlei im Berliner „Haus der Demokratie“. Ihre Fälle: Opfer rassistischer und rechtsextremer Gewalt, über hundert Male fährt Kaleck deswegen allein nach Magdeburg. Als Strafverteidiger betätigt er sich in Warschau, Athen, Barcelona, verteidigt Demonstrierende der globalisierungskritischen Bewegungen.

Die entscheidende Wende brachte Ende 1996 eine Reise nach Uruguay, Chile, Brasilien und Argentinien, die Kaleck privat unternimmt – Bruce Chatwins Patagonien-Geschichten haben ihn beeindruckt. Er taucht tief in die südamerikanische Landschaft ein, bis er nach einigen Wochen in Buenos Aires ankommt. Hierhin wird es ihn immer wieder zurückziehen. Hier erhält er sein erstes transnationales Mandat als Anwalt von Ellen Marx, deren Tochter Nora am 21. August 1976 von den Militärs in Argentinien entführt wurde und seitdem verschwunden ist.

In Argentinien setzte sich der Jurist 20 Jahre nach dem Ende der Militärdiktatur für die Aufhebung der Amnestiegesetze ein und erstattete Anzeige gegen einen deutsch-argentinischen Vertreter des Daimler-Benz-Konzerns wegen der verschwundenen Gewerkschafter – eine Geschichte, die von der deutsch-argentinischen Journalistin Gaby Weber aufgedeckt und mit einem Radio-Beitrag bekannt gemacht wurde.

Solche Fälle, aber auch die Ermittlungen von Baltasar Garzón gegen den chilenischen Diktator Pinochet, gegen den 1998 ein internationaler Haftbefehl erlassen wurde und der dann tatsächlich in London verhaftet wird, sind es, die Kaleck ermutigen – obwohl sie nicht immer zum Erfolg führen. Er trifft dabei Gleichgesinnte, aus dem „Nomaden“ wird ein politisch aktiver Jurist und Anwalt der Menschenrechte, der sich mit den gesellschaftlichen Ursachen von Gewalt und Terror auseinandersetzt.

2004 begegnet Kaleck in New York Michael Ratner und Peter Weiss vom Center for Constitutional Rights (1966 gegründet). Wieder ist es eine Begegnung mit Folgen. Weiss – der wie Ellen Marx vor den Nazis fliehen musste – hat ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben: „Er verkörpert eine historische Linie, die von der Zerschlagung der Trusts, die die Nazis in Deutschland unterstützten, über die Prozesse in Nürnberg bis zur heutigen Praxis der Menschenrechtsorganisationen reicht.“ (S. 101) Michael Ratners beruflicher Weg ist eng mit dem Vietnam-Krieg und der Verteidigung der Opfer staatlicher Gewaltausübung verknüpft. Nach den Anschlägen von 9/11 übernahm das Center, das Ratner und Weiss damals gemeinsam leiteten, die Aufgabe, wegen Terrorismus Verdächtigte zu verteidigen, die ohne Anklage und richterlichen Beschluss in Guantánamo inhaftiert und misshandelt wurden.

2004 sind es die Foltermethoden der amerikanischen Streitkräfte in Abu Ghraib, die zur ersten persönlichen Begegnung der drei Juristen führen. Ratner und Weiss haben in einem Artikel über das 2002 in Deutschland in Kraft getretene Völkerstrafgesetzbuch gelesen: „Es klingt ihnen vielversprechend. Es bietet deutschen Staatsanwälten bei Kriegsverbrechen vielfältige Möglichkeiten, tätig zu werden.“ (S. 99) Kaleck wird den beiden empfohlen als Anwalt, sie wollen Ermittlungen im Fall Abu Ghraib in Gang bringen, in Deutschland, in Europa. „Ich fühle mich dabei „, schreibt Kaleck, „als ein Aktivist gegen Folter, der gemeinsam mit amerikanischen Kollegen versucht, Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.“ (S. 105) Gemeinsam entwerfen sie die Anzeige gegen US-Verteidigungsminister D. Rumsfeld, die am 30. November 2004 in Berlin veröffentlicht wurde.

Danach – Kaleck, Ratner und Weiss werden noch eine zweite Anzeige gegen Rumsfeld erstatten, wieder ohne positives Ergebnis – beginnt für Wolfgang Kaleck eine neue Etappe seiner beruflichen Tätigkeit.

Der Anwalt ist sich jetzt sicher, dass er in Deutschland eine eigene Organisation aufbauen will, „die frei von finanziellen Interessen juristische Initiativen zur Verteidigung der Menschenrechte weltweit initiieren und durchführen kann – so wie es das New Yorker Center for Constitutional Rights seit Jahrzehnten tut.“ (S. 171) Im März 2007 gründete Kaleck zusammen mit Kolleginnen und Kollegen das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin – ein work in progress.

Die Erfahrungen im Scheitern halfen dabei, denn sie sind für Kaleck verknüpft mit der Gewissheit, dass es im Kampf um die Menschenrechte kein Scheitern gibt, weil Rückschläge genauso Wahrheiten ans Licht bringen können.

Fritz Bauer, dem eingangs bereits erwähnten Generalstaatsanwalt und Anwalt der Opfer und Überlebenden in der Bundesrepublik, ging es nach Holocaust und Zweitem Weltkrieg durchaus ähnlich. Der von ihm initiierte Auschwitz-Prozess endete 1965 damit, dass der stellvertretende Kommandant von Auschwitz lediglich als „Gehilfe“ verurteilt wurde und mit ihm, bei drei Freisprüchen, mehr als die Hälfte der 20 Angeklagten. Doch das Verfahren brachte die Wahrheit über Auschwitz ans Licht.

Diese Hoffnung spielt auch in Kalecks Buch, der immer wieder auf die eigene Geschichte stößt, eine wichtige Rolle: dass das ECCHR noch vielen Opfern und Überlebenden zu ihrem Recht verhelfen wird – jedenfalls aber zur Wahrheit.

Das Buch: Wolfgang Kaleck, Mit Recht gegen die Macht: Unser Kampf gegen die Straflosigkeit. Berlin: Berlin Verlag, 2015, 224 Seiten, ISBN-13: 978-3446249448.

Rezension im fachbuchjournal Jg. 8 (2016), Nr. 4

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