Intelligente Sanktionen: Bekämpfung von Straflosigkeit durch den Global Magnitsky Act

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15.01.2020

Intelligente Sanktionen: Bekämpfung von Straflosigkeit durch den Global Magnitsky Act
Der Direktor von Safeguard Defenders, Peter Dahlin, erklärt, wie die Zivilgesellschaft schwere Menschenrechtsverletzungen ahnden kann

Hintergrund

Im Zentrum der aktuellen Sanktionsdebatte steht die Frage, wie Regierungen, aber auch andere gesellschaftliche und politische Instanzen, grobe Menschenrechtsverletzungen und andere schwerwiegende Verstöße gegen internationale Normen und Regeln am effektivsten bestrafen. Eine der größten Herausforderungen bleibt es, Menschenrechtsverletzungen zu stoppen, wenn sie auftreten, oder sie gänzlich zu verhindern. Relativ neue Sanktionsregime, wie die so genannten gezielten oder “intelligenten” Sanktionen, gelten als wirksamer, weil sie schnell und direkt auf bestimmte Menschenrechtsverletzer abzielen. Dabei sollen sie eine wichtige Abschreckungswirkung haben, das heißt sie sollen neue Menschenrechtsverletzungen verhindern.

Das bekannteste Beispiel für ein gezieltes Sanktionsregime für Menschenrechte ist das Magnitsky-Gesetz, benannt nach dem russischen Steueranwalt Sergei Magnitsky, der 2009 in russischen Gefängnissen inhaftiert und brutal gefoltert wurde, nachdem er in einem massiven Steuerbetrugsprogramm, das angeblich von russischen Behörden und der russischen Mafia begangen wurde, gegen seinen Arbeitgeber, die britische Investmentgesellschaft Hermitage Capital Management, ausgesagt hatte.

Die Gesetzgebung wurde zuerst von dem britischen Geschäftsmann William Browder, Eigentümer von Hermitage Capital, vorgeschlagen, der eine unermüdliche Kampagne zur Bestrafung der Verantwortlichen für Magnitskys Tod eingeleitet hat. Browders zentrales Argument ist, dass die weltweite Verbreitung des Gesetzes den Regierungen und Menschenrechtsverfechtern wichtige neue Instrumente in ihrem Kampf zur Verfügung stellt, um Menschenrechtsverletzer zur Rechenschaft zu ziehen.

Das Magnitsky-Gesetz sieht zwei Arten von Sanktionen vor:  Reise- und Visaverbot sowie das Einfrieren von Vermögenswerten. Das ursprüngliche Magnitsky-Gesetz wurde 2012 in den USA verabschiedet und bestraft russische Beamte, die in den Mord an Magnitsky verwickelt sind, einschließlich (russischer) Personen, die von diesem Verbrechen profitieren. Seit 2016 gilt das Gesetz weltweit und erlaubt der US-Regierung, Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzer zu verhängen, unabhängig davon, wo diese Verbrechen geschehen.  Andere Länder, die ähnliche Gesetze – ein vollständiges oder teilweises Magnitsky-Gesetz – verabschiedet haben, sind Kanada, Großbritannien, Estland, Lettland und Litauen.

Am 9. Dezember 2019, einen Tag vor dem 71. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, beschlossen die europäischen Außenminister einstimmig, einen Vorschlag der niederländischen Regierung für ein EU-weites Magnitsky-Gesetz (EU Global Human Rights Sanctions Regime) zu verabschieden. Es wird erwartet, dass das Gesetz im Laufe dieses Jahres formell verabschiedet wird.  Auch Australien erwägt derzeit die Einführung eines Magnitsky-Gesetzes.

Fragen und Antworten mit Peter Dahlin

F: Safeguard Defenders’ hat gerade seine neueste Veröffentlichung Fighting Impunity veröffentlicht: Ein Leitfaden darüber, wie die Zivilgesellschaft die Magnitsky-Gesetze zur Sanktionierung von Menschenrechtsverletzungen nutzen kann. (Schutzbefürworter, 2020).  Es ist im Wesentlichen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man eine formelle Beschwerde gegen Menschenrechtsverletzer in Ländern einreicht, die die so genannte Magnitsky-Gesetzgebung verabschiedet haben. Warum jetzt, was macht diese Veröffentlichung so dringend?

PD: Das Hauptproblem, das wir zu lösen versuchen, ist, dass das Magnitsky-Gesetz auf dem Papier gut aussieht. Aber wenn es nicht in Kraft gesetzt wird, hat es keinen Wert. Uns wurde von mehreren Regierungen gesagt, dass sie zur Anwendung des Magnitsky-Gesetzes genaue Informationen und Ziele brauchen. Und bisher waren die NRO und die Zivilgesellschaft nicht sehr aktiv bei der Einreichung von Beschwerden gegen solche potenziellen Ziele, d. h. Menschenrechtsverletzer. Unser  Anliegen ist es, die Zivilgesellschaft stärker in diesen Prozess einzubeziehen, Beschwerden einzureichen. Auf diese Weise können wir es von einem theoretischen zu einem praktischen Instrument der Verteidigung der Menschenrechte machen.  Wir versuchen also, dieses eine spezifische Problem zu lösen – wie kann die Zivilgesellschaft stärker in die Umsetzung dieser Maßnahme eingebunden werden? Weil hier so viel Potenzial vorhanden ist. Viele Länder verfügen bereits über verschiedene Instrumente, mit denen sie die Täter grober Menschenrechtsverletzungen sanktionieren können. Aber mit dem Magnitsky-Gesetz haben Sie einen ganz neuen Rahmen dafür. Es gibt so viele verschiedene Dinge, die durch dieses Gesetz getan werden können. Die Tatsache, dass man auf bestimmte Personen statt auf Gruppen, Organisationen oder Länder abzielen kann – das hat, glaube ich, viel Potenzial.

F: Sie sagen, es gibt so viele verschiedene Dinge, die man mit diesem Gesetz tun kann. Können Sie einige Beispiele nennen? Was unterscheidet es von anderen Sanktionen, von anderen Strafmaßnahmen?

PD: Nun, es reicht von Vermögenssperren, zum Beispiel von Bankkonten, Eigentum usw., bis hin zu Reiseverboten. Wenn man das Vermögen von Tätern einfriert, wirkt sich das in der Regel auch außerhalb ihres Rechtsgebiets aus. Wenn die US-Regierung zum Beispiel ihre Bankkonten einfriert, wird das in vielen anderen Ländern Auswirkungen haben. Was man also wirklich tun will und was das Gesetz tun will, ist, die Beute dieser Verbrechen zu verfolgen. Denn viele Menschen, die sich an diesen groben Menschenrechtsverletzungen beteiligen, tun dies aus finanziellen Interessen, für Geld. Und das ist wirklich das, wogegen wir vorgehen wollen. Das und ihre Möglichkeit, frei in der westlichen Welt zu reisen. Das ist natürlich besonders bedeutsam, wenn es um Russland geht, aber zum Beispiel auch um China.

F: Wenn Sie sagen, dass dies die Fähigkeit der Menschen zur Teilnahme am internationalen Finanzsystem oder ihre Reisefähigkeit beeinträchtigt, dann bedeutet das eindeutig eine gewisse  Belastung für  Täter mit internationalen Kontakten. Aber was ist mit den Menschenrechtsverletzern, die arm sind und keine Verbindungen außerhalb ihrer eigenen Länder haben? Sehen Sie immer noch eine sanktionierende Wirkung des Magnitsky-Gesetzes für sie?

PD: Ja und nein. Viele Täter auf der unteren Ebene haben in der Regel keine Möglichkeit, international zu reisen, sie nutzen keine internationalen Bankeinrichtungen usw., da kann man viel weniger tun. Aber viele dieser Leute, besonders in China, nutzen Hongkong, das meiner Meinung nach dabei ist, London als größtes Finanzzentrum der Welt zu überholen. Viele der so genannten “lower level” Täter können also auch die Folgen davon spüren. Aber selbst für diese Täter auf den meisten lokalen Ebenen, wie z. B. ein Gefängniswärter in einer Haftanstalt, ist das symbolische Wissen, dass sie speziell herausgegriffen werden, dass sie sanktioniert werden, auch wenn es keine direkte, praktische Wirkung hat, natürlich trotzdem ein wichtiges Instrument. Vor allem auch für die Zukunft, denn die meisten dieser Menschen sind zukunftsorientiert. Also, auch wenn man ihre Bankkonten nicht einfrieren kann, weil sie kein relevantes Vermögen haben, heißt das nicht, dass es kein nützliches Werkzeug ist, ihnen nachzugehen.

F: Sie sagen also, dass die Sanktionen, die durch das Magnitsky-Gesetz verhängt werden, auch eine sehr wichtige psychologische Wirkung haben.

PD: Ja, ich denke schon. Für die Täter wird das Wissen, dass Sie beobachtet werden, das Wissen, dass Sie in Zukunft in der Lage sein könnten, zu reisen oder Eigentum zu erwerben oder Vermögenswerte im Ausland zu besitzen, ein Problem sein. Natürlich wird sie das belasten. Es ist nicht so effektiv, als wenn man sie direkt belangen könnte, aber es hat einen symbolischen Wert und ich denke, es hat auch einen psychologischen Wert.

F: Sie sagen in Ihrer neuen Veröffentlichung, dass der Hauptzweck des Magnitsky-Gesetzes nicht darin besteht, Menschenrechtsverletzer zu bestrafen, sondern ihr Verhalten zu ändern. Können Sie das noch ein bisschen genauer erklären?

PD: Es ist ganz ähnlich wie bei CGTN (Chinese Party/State Television Broadcaster), wo wir immer wieder offizielle Beschwerden gegen sie einreichen, wenn sie Material ausstrahlen, das eindeutig gegen das Gesetz verstößt, wie z.B. erzwungene Geständnisse von Personen in Haft. Es geht nicht wirklich darum, dass  CGTN die Lizenz entzogen wird, es geht darum, auf diese Verletzungen so zu reagieren, dass die Verantwortlichen erkennen, dass sie so nicht weitermachen können. Das Magnitsky-Gesetz ist insofern ähnlich, indem es, wenn wir erfolgreich gegen Personen vorgehen, die nachweislich grobe Menschenrechtsverletzungen begangen haben, die Messlatte höher legt – es wird die Kosten für die chinesische Regierung erhöhen, mit ihren Methoden fortzufahren. Wenn die Menschen sehen können, dass dieses Gesetz tatsächlich umgesetzt wird, wird es viel schwieriger sein, die Praxis fortzusetzen. Die eigentlichen Ziele des Magnitsky-Gesetzes selbst sind also zweitrangig. Ich glaube, wenn Sie es systematisch anwenden, werden Sie einen Unterschied feststellen. Es wird zum Beispiel für die Polizei schwieriger sein, sich missbräuchlich zu verhalten, weil sie weiß, dass es Konsequenzen haben wird.  Das erhöht die Risiken, die mit derartigen groben Menschenrechtsverletzungen verbunden sind.

F: Wie der Titel Ihrer Publikation andeutet, sehen Sie eine sehr wichtige Schutzfunktion im Magnitsky Act?

PD: Ich denke schon, ja. Nicht nur das Wissen, dass dieses Recht, dieses Gesetz, existiert, sondern dass es tatsächlich umgesetzt wird. Das bietet einen zusätzlichen Schutz für Menschenrechtsverteidiger, die von diesen groben Menschenrechtsverletzungen, insbesondere von Folter, bedroht sind.

F: Sie versuchen also wirklich, das Maß der Magnitsky-Sanktionen zu erhöhen, denn je mehr diese Menschenrechtsverletzer und -verletzungen ermittelt, anvisiert und sanktioniert werden, desto größer werden die Hürden bei der Fortsetzung dieser Verstöße sein.

PD: Ja, und ein Großteil unserer Arbeit konzentriert sich wirklich darauf, die Hürden für diese Verstöβe, für Menschenrechtsverletzungen, zu erhöhen, und das ist ein wichtiger Teil davon.

F: Das Magnitsky-Gesetz ist offensichtlich kein richterliches/juristisches, sondern ein politisches Instrument. Sie sprechen in Ihrer Veröffentlichung viel über sehr gezielte nationale Interessen, die bestimmte Länder dazu veranlassen können, Sanktionen zu verhängen oder auch nicht. Beunruhigt Sie diese politische Dimension des Magnitsky-Gesetzes? Lenkt sie ab von den objektiven Kriterien, die zum Beispiel in einem Gerichtsprozess vorhanden und gefordert wären?

PD: Ich denke ja und nein. Ich denke, es ist ein Problem, dass es sich ganz klar um ein politisches Instrument handelt, dass die Sanktionen, die man erwarten kann, im Wesentlichen auf dem politischen Klima basieren. Wir erwarten zum Beispiel, dass die Situation in Xinjiang – die Unterdrückung und Inhaftierung der uigurischen Bevölkerung in Konzentrationslagern, die von der chinesischen Regierung verfügt wurden – zu Magnitsky-Sanktionen führen wird. Diese schrecklichen Verbrechen verdienen sicherlich weit reichende Sanktionen, auch gerade wegen des Ausmaßes der Verletzungen. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Kampagne zur Auslöschung einer ganzen Kultur mit brutalen Mitteln. Wie wir jedoch gesehen haben, werden solche Sanktionen erst jetzt, da sich das Klima zwischen den USA und China verschlechtert, zu einer Möglichkeit. Wir hören auch von einer härteren Haltung gegenüber denjenigen, die in Hongkong in bestimmte Repressionen verwickelt sind, wiederum hauptsächlich wegen der anhaltenden Proteste, aber auch wegen der steigenden Spannungen zwischen den USA und China. Ebenso ist die jüngste Ausweitung der Sanktionen gegen den Iran und Kambodscha sicherlich an wichtige geopolitische Faktoren geknüpft.

F: Aber werfen diese politischen Erwägungen, die dem Magnitsky-Gesetz zugrunde liegen, nicht zumindest einige Fragen über die Gesetzgebung auf, insbesondere über die scheinbare Willkür, mit der sie derzeit angewendet wird?

PD: Ja, das Problem an diesem Punkt ist die Legitimität. Der Magnitsky Act ist zwar ein politisches, kein juristisches Instrument, aber er kann an Legitimität gewinnen, indem er die Art und Weise, wie Sanktionsziele ausgewählt werden, erweitert. Solange die jährlichen Sanktionslisten sehr begrenzt und kurz sind und solange die Sanktionierten aus Ländern kommen, die mit dem sanktionierenden Land in Konflikt stehen, wird er weiterhin hauptsächlich als politisches Instrument angesehen werden. Die Rolle der Zivilgesellschaft wird der Schlüssel zur Erweiterung der jährlichen Sanktionslisten sein. Genauso wichtig ist es,  auf die Einbeziehung derjenigen zu drängen, die es verdienen, von anderen Ländern, mit denen das sanktionierende Land nicht in Konflikt steht, sanktioniert zu werden. Die Ausweitung und Systematisierung der Magnitsky-Sanktionen wird die Wahrnehmung der Sanktionen als bloßes politisches Instrument reduzieren und die Legitimität und damit die Wirksamkeit der Sanktionen erhöhen. Wir haben in der jüngsten Sanktionsrunde der USA, die eine Reihe von kambodschanischen Zielen betraf, einige kleine Schritte in diese Richtung gesehen. Aber es bedarf einer stärkeren und schnelleren Ausweitung. Je größer sie wird, desto weniger politisch wird sie betrachtet werden.

F: Sie beziehen sich auf die “sanktionierenden Länder”. Halten Sie es für notwendig, dass einzelne Länder ihre eigene Magnitsky-Gesetzgebung verabschieden, oder glauben Sie, dass es ausreicht, wenn multinationale Organisationen wie die Europäische Union ein globales Sanktionsregime (Magnitsky Act) verabschieden? Welchen Vorteil hat es, wenn einzelne Länder diese Bestimmung übernehmen?

PD: In der EU sind die außenpolitischen Ziele der EU nicht ganz identisch mit den außenpolitischen Zielen einzelner Mitgliedsstaaten wie Deutschland, Schweden oder Italien. Ich halte es daher durchaus für wichtig, dass die Länder eine eigene, nationale Gesetzgebung vom Typ Magnitsky-Gesetz erlassen. Und wir sehen derzeit in vielen Ländern einen Vorstoß in diese Richtung. Die Europäische Union verfügt auf EU-Ebene bereits über bestimmte Instrumente, mit denen sehr spezifische, gezielte Sanktionen verhängt werden können. Das Problem ist, dass sie nicht sehr bekannt sind und nicht sehr gut genutzt werden. Mit einem Magnitsky-Gesetz auf EU-Ebene wird die Möglichkeit, Sanktionen tatsächlich zu verhängen, in der Praxis also erheblich verbessert. Aber es ist kein Ersatz dafür, dass einzelne Länder ihr eigenes Magnitsky-Gesetz verabschieden, ganz und gar nicht. Im Grunde genommen sind beide notwendig, auf nationaler und auf EU-Ebene.

F: Viele Länder, wie zum Beispiel Schweden, argumentieren, dass sie der EU-Politik unterliegen, dass sie nur bestimmte Arten von Sanktionen auf nationaler Ebene verhängen dürfen. Verursacht dies nicht einige ernsthafte Konflikte?

PD: Ich glaube nicht. Ich denke, es ist wichtig, so viele Sanktionen wie möglich auf EU-Ebene einzusetzen, weil die EU viel mächtiger ist. Das Problem ist, dass viele Politiker dieses Argument als Ausrede benutzen, um nicht zu handeln. Das haben wir zum Beispiel in Schweden oft erlebt.

F: Was sind, Ihrer Meinung, nach die größten Missverständnisse über das Magnitsky-Gesetz? Was möchten Sie, dass die Menschen über dieses Gesetz wissen oder verstehen?

PD: Ich denke, das Einzige, was den Magnitsky Act so stark und einzigartig macht, ist die Tatsache, dass es wirklich das erste Mal ist, dass wir ein echtes Werkzeug haben, ein Gesetz, das auf einzelne Täter abzielt. Hier geht es nicht um Staaten, es geht nicht um Gruppen oder Organisationen. Es geht um Individuen, die klare, grobe Menschenrechtsverletzungen begehen, und die Tatsache, dass wir zum ersten Mal wirklich systematisch gegen diese Individuen vorgehen können, ist unglaublich wirkungsvoll, sowohl symbolisch als auch praktisch. Es ist wirklich inspirierend, besonders für jemanden wie mich, der sich täglich mit Menschenrechten beschäftigt.

F: Sie sind also der Meinung, dass die Wirksamkeit des Magnitsky Act tatsächlich sehr stark oder sehr hoch ist? Denn das bleibt einer der Hauptdiskussionspunkte, wie effizient ist dieses Gesetz eigentlich?

PD: Die Reaktion, die wir gesehen haben, insbesondere aus Russland und von Russlands Führer [Präsident Wladimir Putin], zeigt ganz klar, dass dies ein wirksames Instrument ist. Wir hätten diese Art von unglaublich wütender Reaktion nicht gesehen, wenn diese Leute, die diese Menschenrechtsverletzer anführen und schützen, nicht die Schlagkräftigkeit dieses Gesetzes erkannt hätten. Die Tatsache, dass man die Beute dieser Menschenrechtsverletzungen verfolgen kann, wird sehr mächtig sein. Und wir würden Herrn Putin nicht so verärgert sehen, wenn er nicht wüsste, dass dieses Werkzeug unglaubliche Wirkung hat.

F: Aber was passiert zum Beispiel, mit einem Vergewaltigungsopfer in Mali und die betroffene Frau eine Beschwerde einreichen möchte – wie einfach ist es für den oder die Einzelnen, Sanktionen gegen seine Angreifer zu beantragen, besonders wenn diese Opfer nicht mächtig sind, wenn sie keine guten Verbindungen haben?

PD: Im Moment ist es sehr schwierig. Sowohl in den USA als auch in Kanada ist der Global Magnitsky Act noch sehr neu. Und obwohl beide Regierungen bestimmte bürokratische und administrative Verfahren eingeführt haben, wie man damit umgeht, ist das alles sehr, sehr neu. Viele Menschen, selbst in den jeweiligen Regierungen, sind sich nicht ganz sicher, wie dieser Prozess funktionieren soll. Und in Großbritannien gibt es natürlich überhaupt keine Verfahrensweise, weil sie im Grundsatz gesagt haben, dass wir dieses Verfahren erst nach dem Brexit [Großbritanniens Ausstieg aus der Europäischen Union] einführen werden. Es ist also sehr unklar, was bedeutet, dass es sehr schwierig ist. Es ist für die Menschen schwer zu erkennen, wie man diese Beschwerden einreichen kann und wie man dies effektiv tun kann. Aber es ist auch schwierig für diejenigen, die in der Regierung arbeiten, weil sie sehr wenig Erfahrung im Umgang mit solchen Beschwerden haben. Aber ich denke, je mehr man sich damit beschäftigt, ich meine die Zivilgesellschaft, desto einfacher und besser wird es werden, denn wir sind gerade jetzt, während wir hier sprechen, dabei, diesen Prozess zu gestalten, wie er in Zukunft funktionieren wird. Je mehr Engagement wir alle einbringen, desto besser wird es sein. Aber ja, es wird für die einzelnen Opfer schwierig sein, und das ist einer der Gründe, warum wir jetzt diesen sehr vollständigen, umfassenden Leitfaden haben, der nicht nur das Verfahren dahinter [dem Magnitsky Act], sondern auch die praktischen Umstände aufzeigt. Wie Sie schon sagten, ist dies teilweise ein politischer Prozess, und je mehr Menschen erkennen, wie sie diesen nutzen können, desto besser.

F: Wie optimistisch sind Sie, dass der Global Magnitsky Act, ein globales Sanktionsregime, Bestand haben wird, dass es eine gewisse Beständigkeit haben wird? Denn man muss sich fragen, ob sich beispielsweise, wenn sich das politische Klima in den Vereinigten Staaten ändert, die Bereitschaft besteht, die Gesetzgebung beizubehalten, oder ob es Bemühungen geben wird, sie zu kippen?

PD: Das kann ich nicht wirklich beantworten, das frage ich mich selbst. Ich bin im Moment nicht sehr besorgt darüber. Ich denke, es wäre sehr schwierig, diesen Trend umzukehren, den wir derzeit bei der Gesetzgebung und der Verabschiedung von Magnitsky-Gesetzen in verschiedenen Ländern, aber auch bei der Nutzung dieses Instruments beobachten. Ich denke, die politische Gesamtsituation ist recht günstig. Ich bin also nicht besorgt über eine Umkehrung. Ich mache mir Sorgen, wenn die Zivilgesellschaft außen vor gelassen wird und sich nicht auf das Gesetz einlässt. Denn, wie ich sagte, je mehr man sich darauf einlässt, desto weniger politisch wird es, und ich denke, das ist wichtig.

F: Haben Sie auch einige Reaktionen von Regierungen und ihren jeweiligen Verwaltungen erhalten, wie das Magnitsky-Gesetz benutzerfreundlicher gestaltet werden kann? Denn es ist ein recht komplexes und umständliches Verfahren, und das muss es auch sein, wenn man Beweise für schwere Menschenrechtsverletzungen vorlegt. Es muss natürlich die nötige Sorgfalt angewendet werden, aber gibt es Pläne oder Hoffnungen, das Magnitsky-Gesetz zugänglicher und einfacher zu machen?

PD: Es gibt – sowohl in den USA als auch in Großbritannien und bis zu einem gewissen Grad in Kanada – Diskussionen zwischen Regierungen und Gruppen von NGOs, die versuchen, Wege zu finden, um die Interaktion der Zivilgesellschaft zu verbessern. Das Problem mit diesen Diskussionen ist, dass sie mit dem Versprechen absoluter Vertraulichkeit stattfanden, daher kann ich im Moment nicht allzu viel über diesen Prozess sagen, außer dass sich diese Regierungen bewusst sind, dass sie die Zivilgesellschaft stärker einbinden müssen und dass sie das Gesetz selbst nutzerfreundlicher gestalten müssen.

F: Haben Sie aktuell tatsächlich konkrete Beschwerden in Bezug auf China eingereicht?

PD: Wir haben der US-Regierung auf deren Anfrage hin die Informationen zur Verfügung gestellt, die für die Einreichung von Magnitsky- Beschwerden erforderlich sind. Wir haben solche Einreichungen technisch nicht selbst durchgeführt, sondern ihnen nur die Informationen gegeben, so dass es ein internes Vorgehen geben kann. Mit der Veröffentlichung dieses neuen Leitfadens werden wir unsere erste offizielle Klage gegen den damaligen Leiter der CCTV, Chinas staatlichen Rundfunkanstalt, einreichen, und zwar gegen einen Journalisten, der an vielen erzwungenen, im Fernsehen übertragenen Geständnissen beteiligt war. Das wird also unsere erste Klage in den USA, in Kanada und später in Großbritannien sein.

F: Ich habe diese Frage gestellt, weil uns vor einigen Monaten, als wir uns erkundigten, wie wir eine spezifische Beschwerde in Bezug auf Eritrea einreichen können, gesagt wurde, dass das US-Außenministerium es beispielsweise vorzieht, formelle Einreichungen über seine Botschaften abzuwickeln.  Das bedeutet, dass dort Beweise und andere Materialien vorgelegt werden sollten und die Botschaften dann bestimmte Empfehlungen aussprechen würden, wodurch jegliche direkte Kommunikation zwischen Gruppen oder Einzelpersonen, die eine spezifische Beschwerde bei einreichen möchten, wegfallen würde. Ist dies immer noch der Fall oder hat sich das Verfahren etwas geändert?

PD: Das war schon einmal der Fall, auch in China, aber es ändert sich. Es gibt eine direktere Kommunikation mit den zuständigen Stellen in den USA, anstatt strikt über die jeweiligen Botschaften zu gehen, und ich denke, dass wir davon noch mehr sehen werden. Das ist eines der Dinge, die man versucht einzuführen. In den USA haben sie es eigentlich ganz gut gemacht, das Verfahren benutzerfreundlicher zu gestalten, um die Einreichungen direkter machen zu können.

F: NROs und Einzelpersonen können also einfach eine Einreichung über die E-Mail-Adresse zu machen, die in dem neuen Leitfaden, den Sie gerade veröffentlicht haben, aufgeführt ist.

PD: Ja, aber es ist immer sinnvoll, die lokale Botschaft einzubeziehen, zumindest in den meisten Fällen. Je mehr Leute involviert sind, desto besser. Aber ich denke, es ist wichtig, die Einreichung einer Beschwerde selbst zu machen, anstatt einen Vermittler einzuschalten, weil man auf diese Weise auch mehr Kontrolle über den Ablauf hat.

Interview: Susanne Berger (Washington, DC, USA)
Foto: Header-foto ©Christopher Burns; Peter Dahlin ©Peter Dahlin; Cover Page ©Safeguard Defenders.
Kontakt: info@fritz-bauer-blog.de

Peter Dahlin

Peter Dahlin ist ein Menschenrechtsverteidiger und Direktor von Safeguard Defenders, einer Menschenrechtsgruppe mit Schwerpunkt Asien. Im Januar 2016 wurde Dahlin von chinesischen Staatssicherheitsbeamten im Zusammenhang mit seiner Arbeit für die von ihm 2009 gegründete Chinese Urgent Action Working Group (中国维权紧急援助组), auch bekannt als China Action, verhaftet. Die Gruppe unterstützte die Arbeit von Anwälten und Menschenrechtsverteidigern in ganz China. Sie hat unter anderem so genannte “Barfußanwälte”, also Privatpersonen, die sich für die Rechtsstaatlichkeit in China einsetzen, aber keine formelle rechtliche Zertifizierung haben, finanziell unterstützt und ausgebildet. Diese Verteidiger von Grundrechten sind oft die einzige rechtliche Vertretung, die sich private chinesische Bürger leisten können. Während seiner Haftzeit wurde Dahlin wiederholt über sein Kontaktnetzwerk verhört und harten Behandlungen wie Schlafentzug sowie physischen und psychischen Bedrohungen ausgesetzt. Sein erzwungenes ‘Geständnis’ zu fiktiven Verbrechen – einschließlich des Brechens chinesischer Gesetze und des “Verletzens der Gefühle des chinesischen Volkes” – wurde aufgezeichnet und im chinesischen Staatsfernsehen ausgestrahlt. Ende Januar 2016 wurde er aus China deportiert. Viele seiner Mitarbeiter und Kollegen wurden jedoch in Chinas brutalem Gefängnissystem, der sogenannten Residential Surveillance at a Designated Location (RSDL), inhaftiert und eingesperrt.

Dahlin ist der Herausgeber von Trial by Media: Chinas neue Schauprozesse und die globale Expansion der chinesischen Medien (Peter Dahlin, Safeguard Defenders, 2018). Er war auch einer der Hauptverantwortlichen für Die Volksrepublik der Verschwundenen: Geschichten aus dem Inneren des chinesischen Systems des erzwungenen Verschwindenlassens (Michael Caster, Teng Biao und Peter Dahlin, Safeguard Defenders 2017). Seine neueste Veröffentlichung ist Fighting Impunity: Ein Leitfaden, wie die Zivilgesellschaft die Magnitsky-Gesetze nutzen kann, um Menschenrechtsverletzer zu sanktionieren (Safeguard Defenders, 2020).

Siehe: https://safeguarddefenders.com/en/publications

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